RS Vwgh 1987/4/23 86/02/0194

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.04.1987
beobachten
merken

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §20 Abs1 impl;
StVO 1960 §20 Abs2;
StVO 1960 §52 Z10a;

Rechtssatz

Ein im 3. Monat der praktischen Ausbildung stehender Polizeibeamter ist in der Lage, die Überschreitung einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 30 km/h richtig zu schätzen, gleichgültig ob der Polizeibeamte ein "erfahrener" Inhaber einer Lenkerberechtigung war oder nicht (Hinweis E 24.4.1986, 85/02/0225).

Schlagworte

Feststellen der Geschwindigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986020194.X01

Im RIS seit

18.07.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten