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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §20 Abs1;Rechtssatz
Unter ganz besonderen Konstellationen kann auch die Schätzung der Geschwindigkeit eines (lediglich) herannahenden Fahrzeuges ein taugliches Beweismittel sein, so etwa, wenn - neben weiteren Voraussetzungen - die eingesehene Fahrtstrecke mehrere Hundert Meter lang ist.
Schlagworte
Feststellen der GeschwindigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986020180.X02Im RIS seit
21.09.2005