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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §20 Abs1;Rechtssatz
Die bloße Behauptung einer fehlerhaften Radarmessung genügt nicht, da es hiebei nicht um denkbare oder mögliche, sondern nur um tatsächlich unterlaufene Fehler gehen kann (Hinweis E 31.1.1986, 85/18/0360).
Schlagworte
Feststellen der GeschwindigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986020185.X08Im RIS seit
30.09.2005