Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. Jänner 2006 wurden dem Beschwerdeführer unter Berufung auf § 89a Abs. 2, Abs. 2a lit. d und Abs. 3 StVO Kosten für die Entfernung und Aufbewahrung eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges vorgeschrieben, weil dieses (zu 2/3) am 23. Juni 2004 um 02.15 Uhr in Salzburg, Münzgasse 1, auf einem gemäß § 43 Abs. 1 lit. d StVO verordneten "Behindertenparkplatz" abgestellt gewesen sei, ohne dass im Fahrzeug ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §48 Abs1;StVO 1960 §48 Abs2;StVO 1960 §48 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/18/0007 E 22. März 1991 VwSlg 13415 A/1991 RS 2 Stammrechtssatz Straßenverkehrszeichen müssen nicht in einem Winkel von 90 Grad zur Fahrbahnrichtung aufgestellt sein, entscheidend ist allein die leichte und rechtzeitige Wahrnehmbarkeit (Hinweis E 20.3.1986, 85/02/0269; E 15.1.1986... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. Juni 1998 wurde die beschwerdeführende Partei für schuldig befunden, sie habe als Fahrzeuglenkerin am 11. November 1995, um 11.27 Uhr, an einem näher genannten Ort in Ortsgebiet vom Krems/Donau ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug gehalten, obwohl an dieser Stelle ein durch das Vorschriftszeichen "Halten und Parken" kundgemachtes Halte- und Parkverbot bestehe. Sie habe sich dadurch einer Verwa... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §48 Abs5;
Rechtssatz: Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich aus § 48 Abs. 5 StVO 1960 eine Verpflichtung zur zentimetergenauen Einhaltung der Höchst- und Mindestmaße für die Anbringung von Straßenverkehrszeichen ergibt (Hinweis E 13.2.1985, 85/18/0024). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:199902001... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §43;StVO 1960 §44 Abs1;StVO 1960 §48 Abs5;
Rechtssatz: Wenngleich im Lichte der Judikatur (Hinweis E 3. 7. 1986, 86/02/0038) grundsätzlich eine möglichst genaue Anbringung der Verkehrszeichen an jenen Stellen, wo der räumliche Geltungsbereich einer Verordnung nach § 43 StVO 1960 beginnt und endet, geboten ist, ist auch dem § 44 Abs. 1 erster Satz legcit nicht zu ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2;StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §43;StVO 1960 §44 Abs1;StVO 1960 §48 Abs5;StVO 1960 §99 Abs3 lita;
Rechtssatz: Es lag in einem Verfahren betreffend Verwaltungsübertretung gemäß § 99 Abs 3 lita StVO 1960 iVm § 24 Abs 1 lit a StVO 1960 eine Kundmachung insoweit vor, als die beiden Verkehrszeichen betreffend den Beginn un... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. Juni 1997 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 22. Juli 1996 um 15.56 Uhr in Wien 3, Schlachthausgasse 38, Richtung Landstraßer Hauptstraße, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw's den zweiten Fahrstreifen benützt, obwohl dieser durch Fahrstreifensignalisierung (rot leuchtende gekreuzte Schrägbalken) für den Fahrzeugverkehr gesperrt gewesen sei. Der Beschwerdeführer habe dad... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs10;StVO 1960 §39 Abs2;StVO 1960 §48 Abs1;StVO 1960 §48 Abs5;
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit der Anbringung der Straßenverkehrszeichen zur Bestimmung des § 48 Abs. 5 StVO bedeutet die Verwendung der Worte "nur in Ausnahmefällen", dass eine Anbringung der Straßenverkehrszeichen außerhalb der dort angeführten 2-Meter-Zone nicht nur dann zulässig ist, wenn di... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 29. Jänner 1998 wurde dem Beschwerdeführer Kostenersatz vorgeschrieben, weil er sein dem Kennzeichen nach näher bezeichnetes Fahrzeug am 8. Februar 1996 um 7.45 Uhr in Wien 6, Mariahilfer Straße vor ONr. 111, verkehrsbeeinträchtigend abgestellt habe, das Fahrzeug entfernt und von der Stadt Wien aufbewahrt habe werden müssen. Gegen diesen Bescheid wandte sich die zunächst an den Verfassungsgerichtshof gerichtete... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §48 Abs5;StVO 1960 §89a Abs7;
Rechtssatz: Sind an einer Anbringungsvorrichtung mehr als ein Straßenverkehrszeichen untereinander angebracht, gelten die Maßangaben des § 48 Abs. 5 StVO bezüglich der Höhenangaben für das unterste Zeichen. Hiebei kommt es nicht auf den unteren Rand der Verbotstafel an, sondern bei untereinander angebrachten Zeichen auf den unteren R... mehr lesen...
Beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz ist zur AZ 16 Cg 287/95a ein Rechtsstreit zwischen D als Kläger und der Stadt Graz als beklagter Partei anhängig, in dem der Kläger von der beklagten Partei aus dem Titel der Amtshaftung die Bezahlung eines Betrages von S 5.863,20 s.A. mit der Begründung: begehrt, gegen ihn sei zu Unrecht ein Verfahren wegen der Übertretung des Steiermärkischen Parkgebührengesetzes durchgeführt worden; erst durch den bereits im
Spruch: erwähnten Bescheid des... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §48 Abs5;
Rechtssatz: Eine Unterschreitung des Mindestabstandes im Ortsgebiet ist dann zulässig, wenn die sonstigen Voraussetzungen für die Anbringung des Straßenverkehrszeichens (insb die leichte Erkennbarkeit für die Lenker herannahender Fahrzeuge) gegeben ist und eine andere Anbringung - wie im Beschwerdefall - zu einer Behinderung für andere Verkehrsteilnehme... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §48 Abs1;StVO 1960 §48 Abs2;StVO 1960 §48 Abs5;
Rechtssatz: Bei der Anbringung von Straßenverkehrszeichen ist zu beachten, dass diese von den Lenkern herannahender Fahrzeuge leicht und rechtzeitig erkannt werden können; der Gesetzgeber geht dabei davon aus, dass dies bei der Anbringung auf der rechten Straßenseite oder oberhalb der Fahrbahn der Fall ist (Hinweis ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 7. November 1995 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StV0 für die von der Magistratsabteilung 48 am 13. Oktober 1994 um 11.05 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung eines an einem näher beschriebenen Ort verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, dem Kennzeichnen nach bestimmten Kraftfahrzeuges ein Kostenersatz von insgesamt S 1260,-- vorgeschrieben. Der Verfassungsgericht... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §48 Abs4;StVO 1960 §48 Abs5;StVO 1960 §89a Abs7;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996020255.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. Mai 1994 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe am 10. Juni 1993 um 14.00 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in R bei Straßenkilometer 6,7 der Bezirksstraße im Bereich des Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten" abgestellt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. a StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. In der Be... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §48 Abs1;StVO 1960 §48 Abs2;StVO 1960 §48 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/22 89/18/0007 2
VwSlg 13415 A/1991 Stammrechtssatz Straßenverkehrszeichen müssen nicht in einem Winkel von 90 Grad zur Fahrbahnrichtung aufgestellt sein, entscheidend ist allein die leichte und rechtzeitige Wahrnehmbarkeit (Hinweis E 20.3.1986, 85/02/0269; E 15.1.1986,... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer wurde mit dem angefochtenen Bescheid vom 30. September 1992 schuldig erkannt, am 28. Jänner 1991 um 10.58 Uhr in Wien 1, Stephansplatz gegenüber Ordnungsnummer 6, ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug auf einer Straßenstelle, die nur durch Verletzen eines gesetzlichen Verbotes (z.B. durch Nichtbeachtung des Verkehrsze... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 litn;StVO 1960 §43 Abs1 litb Z1;StVO 1960 §48 Abs1;StVO 1960 §48 Abs5;StVO 1960 §52 Z2;StVO 1960 §52 Z6c;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/22 89/18/0007 1 Stammrechtssatz Die Verwendung der Worte "nur in Ausnahmefällen" in § 48 Abs 5 StVO bedeutet, daß eine Anbringung der Straßenverkehrszeichen außerh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 25. Oktober 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 25. September 1986 um 10.15 Uhr in Wien 2, Untere Augartenstraße vor dem Haus Nr. 31, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws in einem beschilderten Halteverbot mit dem Zusatz: "Gilt neben dem Gleis" gehalten zu haben. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. a StVO 1960 begangen, weshalb gemäß § 99 Abs. 3 li... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §43 Abs1 litb Z1;StVO 1960 §48 Abs1;StVO 1960 §48 Abs5;StVO 1960 §52a Z13b;VwRallg;
Rechtssatz: Die Verwendung der Worte "nur in Ausnahmefällen" in § 48 Abs 5 StVO bedeutet, daß eine Anbringung der Straßenverkehrszeichen außerhalb der Zweimeterzone nicht nur dann zulässig ist, wenn die Einhaltung dieser Gren... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §48 Abs2;StVO 1960 §48 Abs5;StVO 1960 §52a Z13b;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Gerade im Stadtgebiet muß ein Kraftfahrer mit Halteverboten rechnen, sodaß er - will er sein Fahrzeug halten - gezielt nach entsprechenden Straßenverkehrszeichen Ausschau zu halten hat, wobei sich diese Ausschau nicht auf den unmittelbaren F... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §48 Abs1;StVO 1960 §48 Abs2;StVO 1960 §48 Abs5;
Rechtssatz: Straßenverkehrszeichen müssen nicht in einem Winkel von 90 Grad zur Fahrbahnrichtung aufgestellt sein, entscheidend ist allein die leichte und rechtzeitige Wahrnehmbarkeit (Hinweis E 20.3.1986, 85/02/0269; E 15.1.1986, 84/03/0239). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 10. Mai 1990 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug für schuldig erkannt, er habe am 7. Juni 1989 von 8.00 bis 10.40 Uhr in Wien 15, Hütteldorferstraße 53, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw geparkt, obwohl an dieser Stelle ein durch Verbotstafeln kundgemachtes Halte- und Parkverbot mit dem Zusatz "Mo-Fr., von 8.00-16.00 Uhr (werktags) ausgenommen Ladetätigkeit mit Lastfahrzeugen"... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §44 Abs1;StVO 1960 §48 Abs1;StVO 1960 §48 Abs2;StVO 1960 §48 Abs5;StVO 1960 §52 lita Z13b;
Rechtssatz: Eine Bestimmung des Inhalts, daß ein Halteverbot und Parkverbot nicht nur am Ort seiner Geltung (nämlich auf der rechten Straßenseite) kundgemacht, sondern bereits vorher bei der Zufahrt zu dem gewünschten Ort des Haltens und Parkens angekündigt werden müßte, fi... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z1;StVO 1960 §2 Abs1 Z2;StVO 1960 §48 Abs2;StVO 1960 §48 Abs5;StVO 1960 §52 lita Z13b;VwRallg;
Rechtssatz: Die Begriffe Straße und Fahrbahn sind nicht gleichzusetzen, weil Straße der weitere, Fahrbahn dagegen der engere Begriff ist. Fahrbahn ist somit vielfach nur ein Teil der Straße, und zwar der für den Fahrzeugverkehr bes... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §48 Abs5;
Rechtssatz: § 48 Abs 5 StVO gebietet keine zentimetergenaue Aufstellung, sodass eine geringfügige Abweichung von den dort genannten Größen die Kundmachung der betreffenden straßenpolizeilichen V nicht mit Gesetzwidrigkeit belastet (Hinweis auf E 13.2.1985, 85/18/0024). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §48 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/03/0202 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0046 E 25. November 1985 RS 1 Stammrechtssatz Die zentimetergenaue Einhaltung der Höchst- und Mindestmaße für die Anbringung von Verkehrszeichen ist für die Ordnungsgemäßheit der Kundmachung einer straßenpoli... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 6. September 1984 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe „am 1. Juli 1983 um 14.20 Uhr als Lenker des Personenkraftwagens mit dem behördlichen Kennzeichen ... im Gemeindegebiet von Gföhleramt auf der Landeshauptstraße 55 im Zuge“ seiner „Fahrt in Richtung Gföhl in der Siedlung ‚Niederlage‘ beim Haus Nr. 113 die auf Grund des angebrachten Vorschriftszeichens ‚Geschwindigkeitsbe... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §48 Abs3StVO 1960 §48 Abs5
Rechtssatz: Die gesetzmäßigen Anbringungen der Straßenverkehrszeichen nach den Vorschriften der §§ 48 ff StVO 1960 gehört zwar zur ordentlichen Kundmachung von Verordnungen, sodass der VwGH die in Rede stehende Verordnung über eine Geschwindigkeitsbeschränkung am Tatort im Falle der nicht gehörigen Kundmachung nicht anzuwenden hätte... mehr lesen...