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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §48 Abs5;Rechtssatz
Eine Unterschreitung des Mindestabstandes im Ortsgebiet ist dann zulässig, wenn die sonstigen Voraussetzungen für die Anbringung des Straßenverkehrszeichens (insb die leichte Erkennbarkeit für die Lenker herannahender Fahrzeuge) gegeben ist und eine andere Anbringung - wie im Beschwerdefall - zu einer Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer und damit zu einer Beeinträchtigung von deren Sicherheit führen könnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996170094.X02Im RIS seit
12.06.2001