RS Vwgh 2000/9/18 96/17/0094

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Veröffentlicht am 18.09.2000
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §48 Abs5;

Rechtssatz

Eine Unterschreitung des Mindestabstandes im Ortsgebiet ist dann zulässig, wenn die sonstigen Voraussetzungen für die Anbringung des Straßenverkehrszeichens (insb die leichte Erkennbarkeit für die Lenker herannahender Fahrzeuge) gegeben ist und eine andere Anbringung - wie im Beschwerdefall - zu einer Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer und damit zu einer Beeinträchtigung von deren Sicherheit führen könnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996170094.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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