RS Vwgh 1990/11/20 90/18/0156

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Veröffentlicht am 20.11.1990
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §44 Abs1;
StVO 1960 §48 Abs1;
StVO 1960 §48 Abs2;
StVO 1960 §48 Abs5;
StVO 1960 §52 lita Z13b;

Rechtssatz

Eine Bestimmung des Inhalts, daß ein Halteverbot und Parkverbot nicht nur am Ort seiner Geltung (nämlich auf der rechten Straßenseite) kundgemacht, sondern bereits vorher bei der Zufahrt zu dem gewünschten Ort des Haltens und Parkens angekündigt werden müßte, findet sich in der StVO nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990180156.X02

Im RIS seit

24.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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