Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts hängt die Entscheidung nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO ab: Rechtliche Beurteilung I. Zur Revision der klagenden Partei: 1. Auf die Geltung aufgestellter Verkehrszeichen muss sich nach der ständigen Judikatur des erkennenden Senats jedermann grundsätzlich verlassen können (RIS-Justiz RS0075190; 2 Ob 11/... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 6. 6. 2005 gegen 19:30 Uhr kam es in Landeck zu einem Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Radfahrer und die Erstbeklagte als Lenkerin und Halterin ihres bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten Pkw beteiligt waren. Die Straße ist im Unfallbereich „gut 5,8 m breit“ und hat eine Steigung von 6 bis 8 %. Die Sichtstrecke beträgt weit über 50 m. Zur Zeit des Unfalls war die Fahrbahn trocken. Der Kläger befand sich auf der Rückkehr von einer Mountainb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 12. 5. 2006 ereignete sich im Ortsgebiet von T***** im Bereich der Kreuzung der R*****straße mit dem K*****weg ein Verkehrsunfall. An diesem Unfall waren der Kläger als Lenker eines Motorrads und die Erstbeklagte als Lenkerin und Halterin eines bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKWs beteiligt. Der Kläger fuhr mit seinem Motorrad auf dem - rechts neben dem (Haupt-)Fahrstreifen befindlichen, durch strichlierte Bodenmarkierungen getrennten, 1,5 Met... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Am 21. 2. 2008 ereignete sich auf dem Gelände des Gewerbeparks Radstadt ein Verkehrsunfall, an dem Josef F***** als Lenker eines von der Klägerin gehaltenen Pkws und die Erstbeklagte als Lenkerin eines bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten Pkws beteilig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 12. Juli 2007 ereignete sich in Hohenems im Kreuzungsbereich der Defreggerstraße mit der Spielerstraße ein Verkehrsunfall, an dem ein von der Klägerin gelenkter und gehaltener PKW sowie ein von Josef H***** gelenkter, von der Erstbeklagten gehaltener und bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherter Polizei-PKW beteiligt waren. Am Klagsfahrzeug entstand ein Sachschaden von 4.600 EUR. Die Klägerin hatte außerdem einen „Vignetteschaden" von 31 EUR sowie Unkos... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 29. 9. 2004 ereignete sich auf der Bundesstraße 145 bei Straßenkilometer 19,2 ein Verkehrsunfall, an dem ein von Robert K***** gelenkter, bei der Klägerin haftpflichtversicherter Klein-LKW und ein von Christian S***** gelenkter PKW beteiligt waren. Durch den Unfall wurden beide Fahrzeuge beschädigt und Christian S***** lebensgefährlich verletzt. Zum Unfallszeitpunkt befand sich auch ein der Erstbeklagten gehöriger, bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicher... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs4 BIVcStVO §19 Abs6 BVIbStVO §19 Abs6 BVIhStVO §19 Abs6b
Rechtssatz: Ist eine Nebenfahrbahn gegenüber dem einmündenden Radweg durch das vor dem Radweg aufgestellte Zeichen „Vorrang geben" abgewertet, dann hat der vom Radweg kommende Radfahrer schon gemäß § 19 Abs 4 StVO den Vorrang. Auf das Vorrangverhältnis der in § 19 Abs 6 bis 6b StVO genannten Verkehrsflächen untereinander kommt es in diesem Fall nicht mehr an. Allerdings ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 9. Dezember 2005 gegen 8.45 Uhr ereignete sich in Innsbruck auf der Kreuzung zwischen der südlich zur Kranebitter Allee verlaufenden Nebenfahrbahn und einem auf der Höhe des Hauses Kranebitter Allee 13 in diese Nebenfahrbahn einmündenden Radweg ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker eines Fahrrads sowie die Erstbeklagte als Lenkerin eines von der Zweitbeklagten gehaltenen und bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten PKW beteiligt waren. Der Kl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 6. 2. 2002 ereignete sich ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker eines Motorfahrrades und der Erstbeklagte als Lenker eines von der Zweitbeklagten gehaltenen und bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten Kastenwagens beteiligt waren. Der Erstbeklagte, der im Haus Harrau Nr 1 Post zugestellt hatte, fuhr aus der Hofeinfahrt rückwärts mit einer Geschwindigkeit von etwa 9 km/h in Richtung Landesstraße 7163 und hielt nach einer Wegstrecke von etwa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 7. 7. 2004 ereignete sich in Wien 17 auf der Kreuzung der Hernalser Hauptstraße mit der Güpferlingstraße und der Dornbacher Straße ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger mit einem von ihm gelenkten und gehaltenen Motorrad und der Erstbeklagte als Lenker eines bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW beteiligt waren. Der Kläger fuhr auf der Dornbacher Straße auf seinem Motorrad stadteinwärts und beabsichtigte die Kreuzung mit der Güpferlingstraße in g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 23. 5. 2005 ereignete sich in der Innenstadt von Wien auf der Kreuzung Albertinaplatz- Philharmonikerstraße-Operngasse-Hanuschgasse ein Verkehrsunfall zwischen der Klägerin als Radfahrerin und einem vom Erstbeklagten gelenkten, von der Zweitbeklagten gehaltenen und bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten PKW. Die Klägerin fuhr auf dem in der Operngasse (gegen die Einbahn) geführten Radweg nordwärts, der Erstbeklagte (in ihrer Fahrtrichtung gesehen) vo... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs6 A
Rechtssatz: Eine über die Kreuzung durchgezogene Gehsteigverlängerung bzw das notgedrungene Überfahren dieses Gehsteigs durch das von rechts kommende Fahrzeug ist in aller Regel ein deutliches Indiz für das Vorliegen einer Fläche gemäß § 19 Abs 6 StVO. Entscheidungstexte 2 Ob 19/07v Entscheidungstext OGH 14.06.2007 2 Ob 19/07v ... mehr lesen...
Begründung: Am 26. 4. 2004 gegen 15.00 Uhr ereignete sich im Ortsgebiet von Absam im Bereich der Kreuzung Stainerstraße-Kökengassl ein Verkehrsunfall zwischen einem von Franco P***** gelenkten und von der Klägerin gehaltenen Bus und einem vom Erstbeklagten gelenkten und gehaltenen und bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten Traktor, an dem eine Frontladeschaufel montiert war. Dabei wurden beide Fahrzeuge beschädigt und es entstanden der Klägerin Reparaturkosten von EUR 28.630... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 31. 7. 2004 ereignete sich gegen 15.10 Uhr im Gemeindegebiet von Scharnstein auf der Grubbachstraße auf Höhe des Hauses Nr. 34 ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin und der Beklagte als Radfahrer beteiligt waren. Die Klägerin begehrt in der am 18. 11. 2004 beim Erstgericht eingebrachten Klage einen Schadenersatzbetrag von EUR 8.940 sA. Der Beklagte sei plötzlich von dem geschotterten Platz vor einer Wehranlage von links in die Grubbachstraße eingefahren, um... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Hon. Prof. Dr. Danzl und Dr. Veith sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Frieda S*****, vertreten durch Dr. Michael Augustin und andere, Rechtsanwälte in Leoben, gegen die beklagten Parteien 1.) Anton A*****,... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Hon. Prof. Dr. Danzl und Dr. Veith sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Brigitta B*****, vertreten durch Mag. Hermann Köck, Rechtsanwalt in Vöcklabruck, gegen die beklagten Parteien 1. Samira C*****, und 2. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 23. 12. 1999 ereignete sich gegen 16.45 Uhr auf dem Parkplatz vor der Firma I***** (SCS), Ortsgebiet W*****, ein Verkehrsunfall. Beteiligt waren der Pkw des Klägers und ein Pkw mit einem slowakischen Kennzeichen. Das Beklagtenfahrzeug fuhr auf der 6 m breiten, durch eine Leitlinie in zwei Fahrbahnhälften geteilten, vom SCS-Südring bzw vom Multiplex zum Parkplatz führenden Verbindungsstraße und kollidierte auf dem Parkplatzgelände in der Kreuzung mit der ers... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Dr. Baumann, Hon. Prof. Dr. Danzl und Dr. Veith als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei G***** Versicherung AG, *****, vertreten durch Mag. Klaus Michael Fürlinger, Rechtsanwalt in Linz, gegen die beklagten Parteien 1. Dietmar S*****, und 2. A***** Versicherungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 1. 7. 2002 ereignete sich auf der Reichsstraße in Lustenau ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker seines Motorrades Yahama XV 1000 SE, Kennzeichen *, und der Erstbeklagte als Lenker des von der zweitbeklagten Partei gehaltenen und bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKWs Peugeot Partner Profi, Kennzeichen *, beteiligt waren. Der Kläger fuhr mit einer Geschwindigkeit von ca 50 km/h auf der Reichsstraße Richtung Süden, wobei er eine... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 16. 6. 2002 ereignete sich im Gemeindegebiet von Kuchl im Bereich der Kreuzung der B 159 mit dem Johann-Siller-Weg ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin als Radfahrerin und der Erstbeklagte als Lenker und Halter eines bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW beteiligt waren. Die Klägerin begehrt Schadenersatz in der Höhe von EUR 14.046,47 sA und die Feststellung der Haftung der beklagten Parteien für alle künftigen Schäden und Ansprüche a... mehr lesen...
Begründung: Am 15. 6. 2002 ereignete sich gegen 11.05 Uhr im Ortsgebiet von Freistadt auf der Mühlviertler Bundesstraße ein Verkehrsunfall, an dem die damals 16-jährige Klägerin als Lenkerin und Halterin ihres Mofas sowie der Erstbeklagte als Lenker und Halter eines bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW Audi 6 beteiligt waren. Die Klägerin begehrt Zahlung von S 61.100 an Schmerzengeld, Verunstaltungsentschädigung, Ersatz für Sachschäden sowie unfallbedingter Spes... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat die or... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO). Rechtliche Beurt... mehr lesen...
Begründung: Am 5. 5. 1997 ereignete sich in Leoben am Parkplatz des Kaufhauses Interspar ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger mit einem PKW Mazda und der Erstbeklagte mit einem bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW beteiligt waren. Der Parkplatz war für das Parken von rund 300 Fahrzeugen eingerichtet. Die ebene Parkfläche war durch Bodenmarkierungen derart unterteilt, dass annähernd in ihrer Mitte eine rund 5 m breite gerade, östlich durch eine ununterbroche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 21. 3. 1994 ereignete sich gegen 18,30 Uhr in Wien im Bereich der Kreuzung Dr. Karl Lueger-Ring und der verlängerten Bankgasse ein Verkehrsunfall, bei welchem der Kläger als Lenker eines Fahrrades und der bei der beklagten Partei haftpflichtversicherte Alexander K***** mit einem PKW Marke Crysler-Voyager beteiligt waren. Der Kläger näherte sich dieser Kreuzung auf dem Radfahrstreifen Richtung Burgtheater, während Alexander K***** seinen PKW aus der verlä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 2. 6. 1998 ereignete sich auf dem Parkplatz des Grenzüberganges Berg auf österreichischer Seite ein Verkehrsunfall, an dem ein der Klägerin gehöriger PKW Porsche 911 sowie ein LKW mit slowakischem Kennzeichen, für den die beklagte Partei anstelle der Haftpflichtversicherung einzustehen hat, beteiligt waren. Die Klägerin begehrt den Ersatz von S 56.532 an Reparaturkosten und S 1.000 an unfallskausalen Fahrt- und Telefonspesen mit der
Begründung: , das Verschulde... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs6
Rechtssatz: Kein Verkehrsteilnehmer darf sich darauf verlassen, dass auf Straßen, für die ein eingeschränktes Fahrverbot gilt, innerhalb der durch die Einschränkung des Fahrverbotes gezogenen Grenzen kein Fahrzeugverkehr stattfindet. Entscheidungstexte 2 Ob 155/99d Entscheidungstext OGH 27.05.1999 2 Ob 155/99d Eu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 16. 3. 1995 ereignete sich in Wien an der Kreuzung Putzendoplergasse - Gerögasse ein Verkehrsunfall, an dem der am 4. 8. 1982 geborene Kläger als Lenker eines Fahrrades und die Erstbeklagte als Lenkerin und Halterin eines bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW beteiligt waren. Der Kläger begehrt von den Beklagten aus dem Titel des Schadenersatzes die Zahlung von S 58.331 mit der
Begründung: , er sei als Rechtskommender der Erstbeklagten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 12. 5. 1996 ereignete sich in Wien 22 im Bereich des Zusammenlaufs der Kiwischgasse mit der Wiethestraße ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger und der Erstbeklagte als Lenker von Personenkraftwagen beteiligt waren. Die Wiethestraße und die Kiwischgasse treffen bei der Unfallsstelle im rechten Winkel aufeinander. Eine Verlängerung der Wiethestraße verläuft danach geradlinig in einer Breite von 4,4 m weiter bis zum Weidlinger Damm. Diese Verlängerung ist ni... mehr lesen...