Norm: StVO §19 Abs6 BVIe
Rechtssatz: Dass ein Weg anfänglich asphaltiert und später staubfrei gemacht ist und an der Einmündung trichterförmig ausgebaut wurde, nimmt ihm nicht den Charakter eines Feldweges. Entscheidungstexte 2 Ob 130/79 Entscheidungstext OGH 02.10.1979 2 Ob 130/79 8 Ob 265/80 Entscheidungstext OGH 12.02.1981 8 Ob 265/8... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs1 AIIaStVO §19 Abs1 BIaStVO §19 Abs6 BVIeStVO §53 Z16b
Rechtssatz: Eine behördlich verfügte Verkehrsumleitung über einen Schotterplatz kann diesem den Charakter einer untergeordneten Verkehrsfläche nehmen. Entscheidungstexte 2 Ob 59/79 Entscheidungstext OGH 29.05.1979 2 Ob 59/79 Veröff: ZVR 1979/299 S 362 Europe... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs6 BVId
Rechtssatz: Sobald ein vorrangberechtigtes Fahrzeug im Blickwinkel eines Kraftfahrzeuglenkers erscheint, der aus einer Hauseinfahrt oder Grundstückseinfahrt kommt, genügt nicht ein kurzer Blick auf das herannahende Fahrzeug. Der Wartepflichtige darf vielmehr nur unter sorgfältiger Beobachtung dieses Verkehrsteilnehmers einfahren, nachdem er sichere Anhaltspunkte dafür hat, daß die Geschwindigkeit des herannahenden Verke... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs6 BVId
Rechtssatz: Wer aus einem Grundstück auf eine Straße einfährt, hat bei der Erfüllung der Wartepflicht ein besonders hohes Maß an Sorgfalt anzuwenden. Diese erhöhte Sorgfaltspflicht endet nicht schon mit Beginn des Einfahrens. Entscheidungstexte 8 Ob 52/79 Entscheidungstext OGH 25.05.1979 8 Ob 52/79 European... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs6 BVIaStVO §19 Abs7 BVII
Rechtssatz: Die Prüfung der Frage, ob eine Behinderung des Fließverkehrs vorliegt, ist nicht auf den Beginn, sondern auf das Ende des Einordnungsvorganges abzustellen. Das Einordnungsmanöver eines aus einer Grundstückausfahrt nach links in eine Straße Einbiegenden ist erst dann als beendet anzusehen, wenn sein Personenkraftwagen zur Gänze auf der für die angestrebte Bewegungsrichtung bestimmten Fahrbah... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs6 BVIe
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Frage, ob eine Verkehrsfläche unter § 19 Abs 6 StVO fällt, ist bedeutungslos, ob es sich um eine Sackgasse handelt. Entscheidungstexte 8 Ob 249/78 Entscheidungstext OGH 15.02.1979 8 Ob 249/78 Veröff: ZVR 1980/59 S 76 8 Ob 121/79 Entscheidungstext OGH 02.07.1979 8 Ob 121/79 ... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs6 BVIa
Rechtssatz: Aus einer geringfügigen Bewegung eines Fahrzeuges ist nicht darauf zu schließen, daß es ohne Beachtung des Vorranges aus der Parkfläche auf die Fahrbahn zurückstoßen und andere ernstlich behindern werde. Entscheidungstexte 2 Ob 148/78 Entscheidungstext OGH 07.09.1978 2 Ob 148/78 Schlagworte SW: Auto... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs6 AIIaStVO §19 Abs6 BVIcStVO §19 AIIa
Rechtssatz: Der Vorrangfall, dass Fahrzeuge im fließenden Verkehr den Vorrang gegenüber Fahrzeugen, die von Parkplätzen kommen, haben, ist auch dann gegeben, wenn zwar eine nachträgliche Berechnung ergibt, dass die Fahrzeuge nicht zusammengestoßen wären, falls jedes Fahrzeug mit der von ihm erreichten bzw eingehaltenen Geschwindigkeit weitergefahren wäre, wenn der Vorrangberechtigte aber u... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIdStVO §19 Abs6 VIc
Rechtssatz: Verschuldensteilung 1 : 3 zu Lasten des Personenkraftwagenlenkers der gegen § 19 Abs 6 StVO verstößt gegenüber dem Radfahrer, der infolge Aufmerksamkeitsmangel auf den Personenkraftwagen nicht reagiert. Entscheidungstexte 2 Ob 207/77 Entscheidungstext OGH 10.11.1977 2 Ob 207/77 Schlagworte ... mehr lesen...
Norm: StVO §14StVO §19 Abs6 AIIb2StVO §19 Abs6 BVIcStVO §20 Abs1 IE
Rechtssatz: Unfall zwischen einem aus einer Parklücke nach rückwärts herausfahrenden Personenkraftwagen und einem anderen, der bei rechtzeitiger Reaktion das Auffahren noch hätte verhindern können (Verschuldensquote 2:1) Entscheidungstexte 8 Ob 223/76 Entscheidungstext OGH 16.02.1977 8 Ob 223/76 ... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs6 BVIaStVO §65StVO §68 Abs1StVO §76 I
Rechtssatz: Das Aufsteigen auf ein am Fahrbahnrand geschobenes Fahrrad kann nicht als Einordnen in den fließenden Verkehr gewertet werden. Entscheidungstexte 8 Ob 239/76 Entscheidungstext OGH 19.01.1977 8 Ob 239/76 Veröff: ZVR 1977/251 S 326 8 Ob 14/81 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs6 BVIeStVO §52 lita Z1
Rechtssatz: Eine als Privatstraße mit dem Zeichen "Allgemeines Fahrverbot" und der Aufschrift "Privatweg" und mit der Zusatztafel "Zufahrt gestattet" gekennzeichnete Verkehrsfläche, die schon nach ihrem äußeren Erscheinungsbild (deutliche Fahrbahnverschmälerung, Naturdecke, Verlauf zwischen Wald und Wiesen) auffällt, ist eine solche im Sinne des § 19 Abs 6 StVO). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs3StVO §19 Abs6 BVIgStVO §19 Abs8 BVIII
Rechtssatz: Beim Freihalten einer Hausausfahrt durch andere Fahrzeuglenker handelt es sich (bloß) um einen nach § 19 Abs 8 StVO zu beurteilenden Verzicht der sich im fließenden Verkehr befindlichen Verkehrsteilnehmer auf den ihnen gemäß § 19 Abs 6 StVO zustehenden Vorrang. Entscheidungstexte 8 Ob 214/76 Entscheidungstext OGH 19... mehr lesen...
Am 23. Oktober 1973 ereignete sich in Groß-Enzersdorf ein Verkehrsunfall, an dem Gertraud U mit einem bei der Beklagten haftpflichtversicherten PKW Peugeot 504 und Edeltraud K mit ihrem Volkswagen Variant beteiligt waren. Hiebei erlitt Edeltraud K einen Schaden von 13 164.67 S. Ihre Schadenersatzansprüche aus diesem Verkehrsunfall trat sie dem Kläger ab, der nun von der Beklagen Zahlung von 13 164.67 S samt 9.5% Zinsen ab 6. November 1973 verlangt. Sein Anspruch wurde der Höhe nach au... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs6 BVIe
Rechtssatz: Eine im Stadtgebiet die Verbindung zweier Straßen bildende, zwischen Häusern verlaufende Verkehrsfläche, kann wegen eines in der Fahrbahnmitte verbliebenen Grasnarbenrestes keineswegs einem Feldweg gleichgehalten werden. Entscheidungstexte 8 Ob 131/76 Entscheidungstext OGH 08.09.1976 8 Ob 131/76 Veröff: ZVR 1977/124 S 177 ... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z4StVO §8 Abs1StVO §19 Abs6 BVIbStVO §19 Abs6a B VI hStVO §38 Abs2StVO §38 Abs4
Rechtssatz: Fahrzeuge, die auf der Nebenfahrbahn fahren, haben grundsätzlich keinen Vorrang gegenüber Fahrzeugen, die auf kreuzenden oder einmündenden Straßen fahren. Von dieser Regel besteht eine Ausnahme für den Fall, dass in der die Nebenfahrbahn querenden oder in sie einmündenden Straße bereits vor der Nebenfahrbahn das Gefahrenzeichen "Achtun... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs6 AIIdStVO §19 Abs6 BVIdStVO §19 Abs6 BVIe
Rechtssatz: Die Beurteilung, ob eine Verkehrsfläche den in § 19 Abs 6 StVO angeführten Verkehrsflächen gleichzuhalten ist, hat nach objektiven Kriterien zu erfolgen (vgl ZVR 1974/4). Bei der Lösung dieser Frage kommt es daher nicht auf die jeweilige subjektive Betrachtungsweise der beteiligten Lenker, auf ihre besondere Ortskenntnis, sondern darauf an, ob sich die betreffende Verkehrs... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs6 AIIdStVO §19 Abs6 BVIdStVO §19 Abs6 BVIe
Rechtssatz: Ein neu erbautes, im Ortsgebiet liegendes 35 Meter langes Sackstraßenstück, von gleichem Ausbauzustand wie die Straße, in die es einmündet, das zu einer neu entstehenden Wohnsiedlung führt, ist trotz Mangel einer Benennung und einer auch in dieser Richtung gegebenen Aufleuchtens der gelbblinkenden Ampel nicht als untergeordnete Verkehrsfläche nach § 19 Abs 6 StVO anzusehen... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs6 BVIe
Rechtssatz: Eine Straße kann keineswegs bloß wegen ihres gegenüber der Straße, in die sie einmündet, schlechteren Ausbauzustandes und Erhaltungszustandes einer Verkehrsfläche im Sinne des § 19 Abs 6 StVO gleichgehalten werden. Entscheidungstexte 8 Ob 54/74 Entscheidungstext OGH 23.04.1974 8 Ob 54/74 Veröff: ZVR 1975/70 S 108 ... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs6 BVIg
Rechtssatz: Die Aufzählung der Fahrzeuge, die sich im Sinne des § 19 Abs 6 StVO im Nachrang befinden, ist keine taxative. Entscheidungstexte 11 Os 4/73 Entscheidungstext OGH 02.03.1974 11 Os 4/73 Veröff: ZVR 1974/85 S 140 2 Ob 59/79 Entscheidungstext OGH 29.05.1979 2 Ob 59/79 ... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs6 BVIaStVO §19 Abs7 BVII
Rechtssatz: Das Vorrollenlassen des zunächst stehenden Fahrzeugs am äußersten rechten Fahrbahnrand über eine Wegstrecke in der Größenordnung von einem Meter bis 2,30 Meter ist keinem der Fahrvorgänge im Sinne des § 19 Abs 7 StVO zuzuordnen. Entscheidungstexte 8 Ob 31/74 Entscheidungstext OGH 26.02.1974 8 Ob 31/74 Veröff: ZVR 1974/263... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B1hStVO §19 Abs6 BVIgStVO §52 lita Z1
Rechtssatz: Ein Verkehrsteilnehmer, der eine Verkehrsfläche benützt, die überhaupt nicht befahren werden darf, kann sich nicht auf die Vorrangregel berufen. Entscheidungstexte 8 Ob 266/73 Entscheidungstext OGH 15.01.1974 8 Ob 266/73 8 Ob 231/75 Entscheidungstext OGH 19.11.1975 8 Ob 231... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B1hStVO §19 Abs1 AIIcStVO §19 Abs6 BVIgStVO §52 lita Z1
Rechtssatz: Der Lenker eines Fahrzeuges, das aus einer Straße mit allgemeinem Fahrverbot kommt, kann für sich nicht einen Vorrang in Anspruch nehmen, sondern muss damit rechnen, dass die Lenker anderer Fahrzeuge darauf vertrauen, dass aus dieser Straße kein Fahrzeug kommt. Entscheidungstexte 2 Ob 195/73 Entsche... mehr lesen...
Norm: Wr MarktO allgStVO §19 Abs6StVO §52 lita Z1StVO §54
Rechtssatz: Aus dem oberhalb des Verbotszeiches "Fahrverbot (in beiden Richtungen)" angebrachten Zeichen "Marktgebiet" ergibt sich keine Einschränkung des Fahrverbotes. Entscheidungstexte 2 Ob 195/73 Entscheidungstext OGH 06.12.1973 2 Ob 195/73 Veröff: ZVR 1975/24 S 39 Europ... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z3StVO §19 Abs1StVO §19 Abs6
Rechtssatz: Wird der Durchzugsverkehr von der Behörde von der Hauptfahrbahn auf die sonstige Nebenfahrbahn umgeleitet, so ist diese zur Durchzugsstraße geworden und nicht mehr als Nebenfahrbahn anzusehen. Entscheidungstexte 2 Ob 39/73 Entscheidungstext OGH 29.03.1973 2 Ob 39/73 Europe... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs6 BVIe
Rechtssatz: Eine asphaltierte Verkehrsfläche, die auf kürzestem Weg eine Bundesstraße mit einer Landesstraße verbindet, ist kein Feldweg. Entscheidungstexte 2 Ob 9/73 Entscheidungstext OGH 08.03.1973 2 Ob 9/73 Veröff: ZVR 1974/4 S 3 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS007455... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs6 BVIa
Rechtssatz: Fahrzeuge, die eine noch im Bau befindliche und nicht für den öffentlichen Verkehr freigegebene Verkehrsfläche benützen, können nicht als Fahrzeuge im fließenden Verkehr im Sinne des § 19 Abs 6 StVO angesehen werden. Entscheidungstexte 11 Os 4/73 Entscheidungstext OGH 02.03.1973 11 Os 4/73 Veröff: ZVR 1974/85 S 140 ... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs4 BIVbStVO §19 Abs6 BIVbStVO §19 Abs3 BVIaStVO §52 Z11
Rechtssatz: Der auf § 19 Abs 6 StVO beruhende Vorrang des im fließenden Verkehr befindlichen Fahrzeuges geht durch ein nicht den Vorschriften entsprechendes Fahrverhalten des Lenkers (hier: Nichtbeachtung einer Stoptafel) nicht unter. Ein solches vorschriftswidriges Verhalten kann nur unter dem Gesichtspunkt des Mitverschuldens Berücksichtigung finden. ... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs6 BVIg
Rechtssatz: Die Beurteilung der Frage, ob eine Fläche unter § 19 Abs 6 StVO fällt, ist nach objektiven Kriterien vorzunehmen. Entscheidungstexte 2 Ob 62/72 Entscheidungstext OGH 30.11.1972 2 Ob 62/72 2 Ob 9/73 Entscheidungstext OGH 08.03.1973 2 Ob 9/73 Veröff: ZVR 1974/4 S 3 ... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs6 BVIe
Rechtssatz: Unter die Bestimmung des § 19 Abs 6 StVO fallen auch Verkehrsflächen von wesentlich geringerer Frequenz als jener der Normalstraßen. Entscheidend ist hier aber nicht die Verkehrsfrequenz, sondern ob die Verkehrsfläche sich in ihrer gesamten Anlage deutlich von sonstigen öffentlichen Straßen unterscheidet. Entscheidungstexte 2 Ob 62/72 Entscheidungstext... mehr lesen...