Norm
StVO §19 Abs6Rechtssatz
Kein Verkehrsteilnehmer darf sich darauf verlassen, dass auf Straßen, für die ein eingeschränktes Fahrverbot gilt, innerhalb der durch die Einschränkung des Fahrverbotes gezogenen Grenzen kein Fahrzeugverkehr stattfindet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111977Dokumentnummer
JJR_19990527_OGH0002_0020OB00155_99D0000_001