RS OGH 1999/5/27 2Ob155/99d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.05.1999
beobachten
merken

Norm

StVO §19 Abs6

Rechtssatz

Kein Verkehrsteilnehmer darf sich darauf verlassen, dass auf Straßen, für die ein eingeschränktes Fahrverbot gilt, innerhalb der durch die Einschränkung des Fahrverbotes gezogenen Grenzen kein Fahrzeugverkehr stattfindet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111977

Dokumentnummer

JJR_19990527_OGH0002_0020OB00155_99D0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Grundbuchnummernsuche
JUSLINE Werbung