Begründung: Am 18. 6. 1996 ereignete sich auf der Kreuzung der Jakob-Ghon-Allee und der Meister-Friedrich-Straße in Villach ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker und Halter eines Motorrades und der Erstbeklagte als Lenker und Halter eines bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten Motorfahrrades beteiligt waren. Gestützt auf das Alleinverschulden des Erstbeklagten begehrt der Kläger die Zahlung von S 393.200 sA (darin enthalten Schmerzengeld von S 300.00... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 23. Juni 1994 ereignete sich in Wien 15, Kreuzung Johnstraße - Meiselstraße ein Verkehrsunfall, an welchem die Klägerin mit einem von ihr gelenkten PKW Daihatsu und der Erstbeklagte als Lenker des bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten LKWs Mitsubishi beteiligt waren. Die Klägerin begehrt Zahlung von S 74.400 sA (Sachschaden und Schmerzengeld) mit dem Vorbringen, der Erstbeklagte habe ihren Vorrang mißachtet. Sie habe eine einen Fußgängerübergang... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1 IStVO §19 Abs6 BVIe
Rechtssatz: Ob im Einzelfall eine Verkehrsfläche als untergeordnet im Sinne des § 19 Abs 6 StVO anzusehen ist, kann nur nach den konkreten Umständen des Falles beurteilt werden. Eine über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO kommt der Lösung dieser Frage nicht zu. Entscheidungstexte 2 Ob 2077/96x Entscheidungstext O... mehr lesen...
Begründung: Am 6.7.1993 ereignete sich auf der Kreuzung zwischen dem Güterweg "Karmazik" und einem unbenannten Weg, der aus Richtung Neusiedlersee in Richtung L 205 führt, ca 200 m südlich der Ortstafel von Podersdorf ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Radfahrer und die Erstbeklagte als Lenkerin und Halterin eines bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKWs beteiligt waren. Der Kläger behauptet das Alleinverschulden der Erstbeklagten, die seinen Rechtsvorrang mi... mehr lesen...
Norm: StVO §14 Abs3StVO §19 Abs6ABGB §1304
Rechtssatz: Verschuldensteilung im Verhältnis 3 : 1 zu Lasten des in einer Einbahn rückwärtsfahrenden PKW-Lenkers gegenüber dem rückwärts aus einem Parkplatz ohne Kontrollblick in die Gegenrichtung einfahrenden Verkehrsteilnehmer. Entscheidungstexte 29 R 306/97k Entscheidungstext LG St. Poelten 11.11.1997 29 R 306/97k ... mehr lesen...
Norm: StVO §14 Abs3StVO §19 Abs6ABGB §1304
Rechtssatz: Verschuldensteilung im Verhältnis 3 : 1 zu Lasten des in einer Einbahn rückwärtsfahrenden PKW-Lenkers gegenüber dem rückwärts aus einem Parkplatz ohne Kontrollblick in die Gegenrichtung einfahrenden Verkehrsteilnehmer. Entscheidungstexte 29 R 306/97k Entscheidungstext LG St. Poelten 11.11.1997 29 R 306/97k ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hält die Rechtsmittelausführungen in Ansehung einer Klagsstattgebung von S 5.546,75 s.A. (25 % des klägerischen Sachschadens) für nicht stichhältig, erachtet hingegen die damit bekämpfte
Begründung: des angefochtenen Urteiles insoweit für zutreffend. Die Wiedergabe des Parteienvorbringens, der Feststellungen und der rechtlichen Beurteilung des Erstgerichtes ist daher nicht erforderlich, es genügt vielmehr eine kurze
Begründung: (§ 500 a z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat bei der beklagten Partei eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, der die ARB 1988 zugrundeliegen. Am 9.9.1993 war der Kläger als Lenker seines PKWs BMW 530 i an einem Verkehrsunfall in H***** beteiligt. Er fuhr auf der Wiener Straße (B 1) von H***** kommend in Richtung Linz bzw Wien und wollte nach links in die Auffahrt zur A 1 - Westautobahn einbiegen. Hiebei kollidierte er mit dem auf der B 1 entgegenkommenden, von Hermann J***** gelen... mehr lesen...
Norm: BodenmarkierungsV §25StVO §19 Abs6 BVIcStVO §53 Abs1 Z1 lita
Rechtssatz: Das Hinweiszeichen nach § 53 Abs 1 Z 1 lit a StVO gilt nur für jene Straßenseite und für jenes Straßenstück, wo es angebracht ist (VwGH ZVR 1989/52 mwN). Weiters müssen in mit einem Parkzeichen gekennzeichneten Parkplätzen (beziehungsweise Parkstreifen) die einzelnen Abstellflächen durch Bodenmarkierungen voneinander abgegrenzt sein. Entscheidung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 5.1.1987 um ca. 15,10 Uhr wurde der damals 12jährige Kläger, als er mit seinem Fahrrad vom Anwesen seiner Eltern an der Einmündung des sogenannten "E*****weges" in den S*****weg von Nordwesten nach Osten einfuhr, von dem von der Erstbeklagten gelenkten PKW erfaßt und niedergestoßen, wodurch er schwere Verletzungen erlitt. Der Zweitbeklagte ist Halter dieses PKW, die drittbeklagte Partei Haftpflichtversicherer. Im Verfahren zu C 734/87 des Bezirksgerichtes Eib... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z26StVO §2 Abs1 Z27StVO §8 Abs4StVO §19 Abs6 BVIg
Rechtssatz: Mangels Wahrnehmbarkeit herannahender Radfahrer darf ein an sich wartepflichtiger Kraftfahrer in einen Radfahrstreifen an hiefür vorgesehener Stelle auch dann zwecks Überquerung einfahren, wenn er sein Fahrzeug auf demselben zum Stillstand bringen muß, um den bevorrangten Fließverkehr (auf der Fahrbahn) abzuwarten. Dieses durch die Verkehrslage erzwungene Anhalten ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben bezeichneten Urteil des Bezirksgerichtes Dornbirn wurde Elmar M***** des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 und Abs. 4 erster Fall StGB schuldig erkannt und zu einer bedingt nachgesehenen Geldstrafe sowie zur Zahlung eines Entschädigungsbetrages an die Privatbeteiligte Daniela H***** verurteilt. Nach den Urteilsfeststellungen wollte Elmar M***** am 18. November 1988 gegen 18.00 Uhr in Dornbirn mit einem LKW vom Betriebsgelände einer T... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Ybbs vom 18.Oktober 1989, GZ U 68/89-18, wurde der am 18.November 1967 geborene Kraftfahrer Franz H***** des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach dem § 88 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Geldstrafe verurteilt. Ihm liegt - wie aus dem
Spruch: ersichtlich - zur Last, durch unvorsichtiges Umkehren auf einer hiefür nicht geeigneten Stelle der Bundesstraße 25 (Freilandstraße) einen Verkehrsunfall (mit-)verschuldet zu hab... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs6 BVIc
Rechtssatz: Auch dann, wenn der fließende Verkehr zwingend über eine Parkplatzfläche abgeleitet wird, verliert die Parkplatzfläche nicht den Charakter einer untergeordneten Verkehrsfläche. Entscheidungstexte 2 Ob 158/89 Entscheidungstext OGH 19.12.1989 2 Ob 158/89 Veröff: ZVR 1990/113 S 302 2 Ob 160/03y ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 12.1.1988 ereignete sich gegen 12.40 Uhr auf der Ferstlergasse in St.Pölten ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen N 353.538 und die Erstbeklagte als Halterin und Lenkerin des PKW mit dem Kennzeichen N 183.193 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeugs. Der mit seinem PKW auf der Ferstlergasse in südlicher Richtung fahrende Kläger kollidierte mit dem Fa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 16. Dezember 1987 mittags ereignete sich auf dem Parkplatz vor der Viehversteigerungshalle in Amstetten ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger mit seinem PKW Simca, polizeiliches Kennzeichen N 218.125, und der Erstbeklagte mit seinem bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW Toyota Tercel, polizeiliches Kennzeichen N 186.252, beteiligt waren. Mit der am 25. August 1988 beim Bezirksgericht Amstetten eingebrachten Klage begehrte Franz F*** den Ersatz ... mehr lesen...
Begründung: Am 16.10.1987 ereignete sich in Dornbirn auf der Kreuzung der Bundesstraße 190 mit der Gemeindestraße Kastenlangen ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin als Radfahrerin und der Erstbeklagte mit dem von der Zweitbeklagten gehaltenen, bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten LKW (VW-Bus) beteiligt waren. Der Erstbeklagte wurde wegen dieses Unfalles mit rechtskräftiger Strafverfügung wegen des Vergehens der fahrlässigen schweren Körperverletzung nach § 88 Abs 1 un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 19.Mai 1988 gegen 8.30 Uhr kam es an der Kreuzung Waschstattgasse-Bergstraße in Eisenstadt zu einem Verkehrsunfall, an dem der vom Kläger gehaltene und von seiner Ehefrau Theresia B*** gelenkte PKW VW Jetta, polizeiliches Kennzeichen B 152.076, und der von Milorad A*** gelenkte, von Dipl.Ing.Laszlo R*** gehaltene und bei der Beklagten haftpflichtversicherte Ford Transit Pritsche VLD, polizeiliches Kennzeichen B 68.761, beteiligt waren. Der Kläger forderte m... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 14. Oktober 1986 ereignete sich gegen 16,20 Uhr auf dem Betriebsgelände der Theresia H*** OHG in Vöcklamarkt ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen O-457.755 und der Beklagte als Lenker eines Gabelstaplers der Theresia H*** OHG beteiligt waren. Diese beiden Fahrzeuge kollidierten im Kreuzungsverkehr. Dabei wurde der PKW des Klägers beschädigt; Personenschaden trat nicht ein. Ein gerichtliches Strafverfahren f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 13. Februar 1987 ereignete sich gegen 15 Uhr auf dem Zufahrtsweg zum Landesnervenkrankenhaus Valduna in der Nähe dessen Einmündung in die Valdunastraße ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin als Halterin und Lenkerin des PKW mit dem Kennzeichen V 11.852 und Christoph B*** als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen V 71.095 beteiligt waren. Die Erstbeklagte ist die Halterin, die Zweitbeklagte der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Die mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 27. Oktober 1984 ereignete sich auf der Tragweiner Bezirksstraße an der Kreuzung mit dem Zufahrtsweg Gattringer-Ebner ein Verkehrsunfall, an dem der mit einem Motorrad auf der Bezirksstraße fahrende Kläger und der aus dem Zufahrtsweg mit einem PKW Fiat Seat 850 nach links gegen die Fahrtrichtung des Klägers einbiegende Erstbeklagte beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist Haftpflichtversicherer von dessen PKW. Wegen der schweren Verletzungen, die der Kläger b... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs6 BVIg
Rechtssatz: Eine nur zwei Meter breite niedrige Durchfahrt durch ein Gebäude, das sich zwischen zwei Straßen befindet, unterscheidet sich wegen ihrer geringen Höhe und Breite objektiv derart von den Ausfahrtsstraßen, daß sie als Verkehrsfläche im Sinne des § 19 StVO anzusehen ist, auch wenn die Fahrbahnoberflächen niveaugleich und nicht von unterschiedlicher Qualität sind. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 3. April 1985 ereignete sich auf dem Großmarkt in Wien-Inzersdorf ein Verkehrsunfall. Die Lenkerin eines bei der Beklagten haftpflichtversicherten VW-Kastenwagens fuhr auf der Ausfahrtsstraße, auf der sich mehrere Geleise befinden, in Richtung Ausfahrt, der Kläger kam mit seinem PKW von rechts aus einer zwei Meter breiten Durchfahrt, die durch einen zwischen zwei Lagerhallen befindlichen Verbindungsbau führt. Diese Durchfahrt verbindet der Zufahrt und Abfah... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs6 BVIe
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob eine Verkehrsfläche im Sinne des § 19 Abs 6 StVO einmündet, ist auf die Beschaffenheit der zu beurteilenden Verkehrsfläche in ihrer Gesamtheit abzustellen. Würde den Verhältnissen im Einmündungsbereich, also Kreuzungsbereich allein schon das entscheidende Gewicht zukommen, so könnten die Vorrangverhältnisse durch den großzügigen Ausbau des unmittelbaren Kreuzungsbereiches, zB bei eine... mehr lesen...