Begründung: Am 13. 7. 2006 gegen 21:00 Uhr ereignete sich auf der Stubaital-Bundesstraße B 183 in der Nähe von Straßenkilometer 3,3 auf Höhe eines Autohauses ein Verkehrsunfall, an dem der damals 15-jährige Kläger als Lenker und Halter eines vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugs und der Erstbeklagte als Lenker eines bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW beteiligt waren. Der Kläger wurde bei diesem Verkehrsunfall erheblich verletzt. Der Kläger begehrte zuletzt die V... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Dr. Baumann, Hon. Prof. Dr. Danzl und Dr. Veith als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei G***** Versicherung AG, *****, vertreten durch Mag. Klaus Michael Fürlinger, Rechtsanwalt in Linz, gegen die beklagten Parteien 1. Dietmar S*****, und 2. A***** Versicherungs... mehr lesen...
Begründung: Am 15. 6. 2002 ereignete sich gegen 11.05 Uhr im Ortsgebiet von Freistadt auf der Mühlviertler Bundesstraße ein Verkehrsunfall, an dem die damals 16-jährige Klägerin als Lenkerin und Halterin ihres Mofas sowie der Erstbeklagte als Lenker und Halter eines bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW Audi 6 beteiligt waren. Die Klägerin begehrt Zahlung von S 61.100 an Schmerzengeld, Verunstaltungsentschädigung, Ersatz für Sachschäden sowie unfallbedingter Spes... mehr lesen...
Gründe: Mit dem obzitierten Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck wurde Jan B***** (im zweiten Rechtsgang) des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und Abs 4 erster Fall StGB schuldig erkannt und zu einer bedingt nachgesehenen Geldstrafe verurteilt. Der Berufung des Angeklagten gab das Landesgericht Innsbruck nicht Folge (Urteil vom 8. Oktober 1999, AZ II Bl 275/99). Mit dem obzitierten Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck wurde Jan B***** (im zweiten Rechts... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B5StVO §6StVO §13 Abs3 IIIStVO §68 Abs1
Rechtssatz: Im Hinblick auf § 3 StVO darf auch ein aus einem Grundstück auf die Straße ausfahrender Kraftfahrzeuglenker darauf vertrauen, daß der für ihn uneinsehbare Gehsteigbereich nicht etwa von einem - noch nicht wahrnehmbaren - Radfahrer (§§ 8 Abs 4, 68 Abs 1 StVO zuwider) regelwidrig befahren wird. Entscheidungstexte 12 Os 51/94 ... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B1dStVO §13 Abs3 III
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 13 Abs 3 StVO (über die Beiziehung eines geeigneten Einweisers) ist nur für jene Extremfälle gedacht, in denen nach den konkreten Umständen des Falles damit gerechnet werden muß, daß ein anderer Verkehrsteilnehmer auch bei vorschriftsmäßiger Fahrweise entweder überhaupt nicht oder nur schwer einen Unfall mit einem für ihn plötzlich auftauchenden Fahrzeug vermeiden kann. Bei der... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Ybbs vom 18.Oktober 1989, GZ U 68/89-18, wurde der am 18.November 1967 geborene Kraftfahrer Franz H***** des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach dem § 88 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Geldstrafe verurteilt. Ihm liegt - wie aus dem
Spruch: ersichtlich - zur Last, durch unvorsichtiges Umkehren auf einer hiefür nicht geeigneten Stelle der Bundesstraße 25 (Freilandstraße) einen Verkehrsunfall (mit-)verschuldet zu hab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 4.9.1985 kam es in Krumpendorf auf der Moosburger Landesstraße auf Höhe der Einfahrt zum Parkplatz des Restaurants P*** zu einem Verkehrsunfall, an dem der Kläger mit seinem PKW Mercedes 200, Type 123, deutsches Kennzeichen EBE-YH 70 und dem Wohnwagenanhänger Type Wilk Sport 370, Kennzeichen EBE-U 355 einerseits und die Erstbeklagte mit dem PKW der Zweitbeklagten, Mercedes 230, pol. Kennzeichen K 6.685 andererseits, beteiligt waren. Der Kläger lenkte seinen... mehr lesen...
Norm: StVO §13 Abs3 IIIStGB §88 Abs1 C
Rechtssatz: Wer - von der Hauptfahrbahn kommend - (langsam) in eine Nebenfahrbahn einfährt, um diese zu überqueren und erst darnach eine Einfahrt zu benützen, ist nicht gemäß § 13 Abs 3 StVO zur Beiziehung eines Einweisers oder zu einem sonstigen speziellen Vorsorgeverhalten verpflichtet. Entscheidungstexte 13 Os 15/87 Entscheidungstext OGH 19.... mehr lesen...
Norm: StVO §13 Abs3 III
Rechtssatz: Die Beiziehung eines Einweisers ist nur dann geboten, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert (so schon ZVR 1973/125). Entscheidungstexte 8 Ob 108/82 Entscheidungstext OGH 30.09.1982 8 Ob 108/82 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0073833 Dokumentnumm... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B1dStVO §13 Abs3 IIIStVO §20 Abs1 ID
Rechtssatz: Der im Sinne des § 13 Abs 3 StVO Ausfahrende oder Einfahrende darf nach § 3 StVO darauf vertrauen, daß die Lenker von allenfalls näherkommenden, für ihn noch nicht wahrnehmbaren Fahrzeugen im fließenden Verkehr die für die Benützung der Straße maßgebenden Rechtsvorschriften, wie insbesondere das in § 20 Abs 1 StVO verankerte Grundsatzgebot des "Fahrens auf Sicht", befolgen. ... mehr lesen...
Norm: StVO §13 Abs3 III
Rechtssatz: Zweck der Beiziehung eines Einweisers ist ausschließlich die Wahrung der Verkehrssicherheit (nicht etwa die Gewährleistung einer Vorfahrt des noch nicht wahrnehmbaren fließenden Verkehrs). Entscheidungstexte 10 Os 188/80 Entscheidungstext OGH 27.01.1981 10 Os 188/80 Veröff: RZ 1981/77 S 273 = SSt 52/2 = ZVR 1981/247 S 336 ... mehr lesen...
Norm: StVO §13 Abs3 III
Rechtssatz: Die Verpflichtung zur Beiziehung eines Einweisers wird nur in Fällen einer für den Einfahrenden oder Ausfahrenden bestehenden extremen Sichtbehinderung oder dann aktuell, wenn sich die für ein Anhalten von sich im fließenden Verkehr annähernden Fahrzeugen zur Verfügung stehende Wegstrecke verkürzen könnte. Entscheidungstexte 10 Os 188/80 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: StVO §13 Abs3 III
Rechtssatz: Eines Einweisers hat sich der Lenker dann zu bedienen, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer selbst bei vorschriftgemäßer Fahrweise nur schwer oder überhaupt nicht den Zusammenstoß mit einen für ihn plötzlich auftauchenden Fahrzeug verhindern könnte. Entscheidungstexte 8 Ob 288/79 Entscheidungstext OGH 21.02.1980 8 Ob 288/79 Veröff: ZVR 1980/26... mehr lesen...
Norm: StVO §13 Abs1 IStVO §13 Abs3 I
Rechtssatz: Der Fahrvorgang beim Einfahren in ein Grundstück und beim Ausfahren aus einem solchen gleicht jenem beim Einbiegen auf einer Kreuzung weitestgehend. Da nach rechts in kurzem Bogen einzubiegen ist, widerspricht das Einfahren in ein rechts der Straße gelegenes Grundstück unter Ausholung weit über die für den Gegenverkehr bestimmte Fahrbahnfläche nach links der Bestimmung des § 13 Abs 1 StVO. ... mehr lesen...
Norm: StVO §13 Abs3 IIIStVO §14 Abs3
Rechtssatz: Wer sich von einem unbekannten Passanten einweisen läßt, darf auf die Verkehrsrichtigkeit einer solchen Anweisung nicht vertrauen. Entscheidungstexte 8 Ob 84/76 Entscheidungstext OGH 22.09.1976 8 Ob 84/76 Veröff: SZ 49/113 = ZVR 1977/185 S 232 1 Ob 22/78 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Am 7. Juli 1973 kam es um etwa 21 Uhr auf der Bundesstraße 34 zwischen Fels am Wagram und Kollersdorf zu einem Zusammenstoß zwischen dem vom Kläger aus Richtung Wien in Richtung Langenlois gelenkten PKW und dem ihm entgegenkommenden, an einem stehenden Autobus vorbeifahrenden PKW, der von der Erstbeklagten gelenkt wurde und dessen Halter der Zweitbeklagte ist. Der Kläger wurde wegen dieses Unfalles rechtskräftig verurteilt, weil er eine für die Sichtverhältnisse bei Nacht überhöhte Ge... mehr lesen...
Norm: StVO §13 Abs3 IIIStVO §14 Abs3
Rechtssatz: Betätigt sich jemand gegenüber einem Fahrzeuglenker als Einweiser, wirkt er damit unmittelbar auf den Verkehr ein und wird zum Verkehrsteilnehmer, sodaß ihn bei Verletzung der jeweils in Betracht kommenden Vorschriften der StVO die Verantwortlichkeit trifft. Entscheidungstexte 8 Ob 84/76 Entscheidungstext OGH 22.09.1976 8 Ob 84... mehr lesen...
Norm: StVO §13 Abs3 III
Rechtssatz: Ein Einweiser hat keine straßenpolizeilichen Vollmachten. Seine Aufgabe ist lediglich, dem einzuweisenden Fahrzeuglenker behilflich zu sein; er darf nicht annehmen, daß andere Straßenbenützer sich nach ihm zu richten hätten. Entscheidungstexte 2 Ob 231/73 Entscheidungstext OGH 14.03.1974 2 Ob 231/73 Veröff: ZVR 1975/88 S 144 ... mehr lesen...
Norm: StVO §11 Abs1StVO §13 Abs3StVO §14 Abs3StVO §28
Rechtssatz: Zur Frage, ob der Führer von Straßenbahnzügen beim Einbiegen verpflichtet ist, diese anzuhalten und sich von einem Schaffner oder von einem besonderen Beifahrer einweisen zu lassen. Entscheidungstexte 2 Ob 298/71 Entscheidungstext OGH 02.03.1972 2 Ob 298/71 European Ca... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B1dStVO §13 Abs3 IIIStVO §19 Abs6 BVIg
Rechtssatz: Keine Notwendigkeit, sich eines Einweisers zu bedienen, wenn die Straße so weit überblickt werden kann, daß ein sich im Ortsgebiet mit zulässiger Geschwindigkeit nähernder Verkehrsteilnehmer rechtzeitig gesehen und letzterer ohne weiteres rechtzeitig anhalten kann. Entscheidungstexte 8 Ob 178/71 Entscheidungstext OGH 06... mehr lesen...
Norm: StVO §8 Abs4StVO §13 Abs3StVO §19 Abs6
Rechtssatz: Der Begriff "Einfahrt" im Sinne einer Verkehrsfläche ist der StVO fremd. Im Sinn des allgemeinen Sprachgebrauches ist eine Einfahrt regelmäßig bereits ein Bestandteil des Hauses oder Grundstückes, in das man durch sie gelangt. Entscheidungstexte 2 Ob 259/70 Entscheidungstext OGH 24.09.1970 2 Ob 259/70 Veröff: ZVR 1971/69 ... mehr lesen...
Norm: StVO §13 Abs3 III
Rechtssatz: Ein Kraftfahrer, der in ein Grundstück nach links einbiegt, muß besondere Vorsicht walten lassen. Entscheidungstexte 2 Ob 77/70 Entscheidungstext OGH 19.03.1970 2 Ob 77/70 2 Ob 205/09z Entscheidungstext OGH 28.01.2010 2 Ob 205/09z Vgl auch; Beisatz: Linkseinbiegen in die Grundstückszufahrt eines ... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B1dStVO §13 Abs3 IIIStVO §19 Abs6 BVId
Rechtssatz: Keine Notwendigkeit der Aufstellung eines Einweisers, wenn der aus einem Haus im Ortsbereich ausfahrende Lenker eines Traktorzuges auf sechzig Meter Sicht auf die Straße hat und niemand kommen sieht. Entscheidungstexte 2 Ob 355/68 Entscheidungstext OGH 05.12.1968 2 Ob 355/68 ... mehr lesen...
Norm: StVO §13 Abs3 IIIStVO §19 Abs7 BVII
Rechtssatz: 1.) Die Vorschrift des § 13 Abs 3 StVO kommt dann zur Anwendung, wenn der Lenker einen nicht eingesehenen Raum zu durchfahren hat oder wegen der Beschaffenheit der Hauseinfahrt oder Grundstückseinfahrt bzw des Fahrzeuges die Verkehrssituation nicht einwandfrei überblicken kann. 2.) Auf einer gut ausgebauten Freilandstraße muß auf geraden Straßenstücken auch zur Nachtzeit mit Fahrgeschwindi... mehr lesen...
Norm: StVO §13 Abs3 IIIStVO §19 Abs7
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 19 Abs 7 StVO kommt dann nicht zur vollen Auswirkung, wenn sich ein Fahrzeuglenker eines Einweisers bedient. Entscheidungstexte 2 Ob 236/68 Entscheidungstext OGH 12.09.1968 2 Ob 236/68 Veröff: ZVR 1969/258 S 233 Schlagworte SW: Auto European Case ... mehr lesen...
Norm: StVO §13 Abs3 III
Rechtssatz: Der Einweiser muß so aufgestellt sein, daß er in der Lage ist, den vom Fahrzeuglenker nicht einzusehenden Raum zu beobachten. Er muß sich seiner Aufgabe bewußt sein. Entscheidungstexte 2 Ob 236/68 Entscheidungstext OGH 12.09.1968 2 Ob 236/68 Veröff: ZVR 1969/258 S 233 Schlagworte SW: Auto ... mehr lesen...
Norm: StVO §13 Abs3 III
Rechtssatz: Beim Ausfahren mit einem Traktor mit vorstehendem Auslegergestänge ist bei behinderter Sicht ein Einweiser erforderlich; zumindest ist die besondere Gefahrenlage durch geeignete Maßnahmen zu entschärfen. Entscheidungstexte 11 Os 131/67 Entscheidungstext OGH 09.11.1967 11 Os 131/67 Veröff: ZVR 1968/180 S 293 ... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 FEKHG §19 Abs2StVO §13 Abs3 III
Rechtssatz: Beim Betrieb tätig ist, wer eine mit dem Betrieb zusammenhängende Aufgabe im Auftrag des Halters oder doch mit dessen Einwilligung wahrnimmt (hier: Einweiser). Entscheidungstexte 2 Ob 125/67 Entscheidungstext OGH 21.04.1967 2 Ob 125/67 Veröff: ZVR 1968/132 S 244 12 Os 153... mehr lesen...