Norm: ABGB §1304 BIIdStVO §13 Abs3 III
Rechtssatz: Verschuldensteilung 3 : 1 zu Lasten dessen, der einen Lastkraftwagen in eine Straße ohne Rücksicht auf einen entgegenkommenden Mopedfahrer einweist, welcher die Kollision statt durch Bremsen durch Ausweichen nach links und dann nach rechts trotz Gegenverkehr zu vermeiden sucht, hiebei ins Schleudern kommt und stürzt. Entscheidungstexte 2 Ob ... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §7 Abs4 VStVO 1960 §13 Abs3 III
Rechtssatz: Wer in ein auf der linken Straßenseite gelegenes Haus oder Grundstück einfährt oder aus einem solchen Haus oder Grundstück ausfährt, fährt begrifflich nicht zum linken Fahrbahnrand zu und auch nicht vom linken Fahrbahnrand ab. Der Zweck des Zufahrens zum linken Fahrbahnrand kann daher einzig und allein im Halten oder Parken an diesem Fahrbahnrand liegen. Entscheidun... mehr lesen...
Norm: StVO §13 Abs3 IIIStVO §14 Abs3
Rechtssatz: Wenn eine Person im Kraftfahrzeug sitzend in der Lage ist, dem Lenker eben dieselben Anweisungen zu geben, wie wenn sie sich auf der Straße aufgestellt hätte, ist dem gesetzlichen Erfordernis nach einem Einweiser Genüge getan. Entscheidungstexte 2 Ob 191/65 Entscheidungstext OGH 01.07.1965 2 Ob 191/65 Veröff: ZVR 1966/47 S 63 ... mehr lesen...
Norm: StVO §11 Abs2StVO §13 Abs3
Rechtssatz: Beim Linkseinbiegen in eine Hofeinfahrt ist es erforderlich, nach der Anzeige der beabsichtigten Fahrtrichtungsänderung unmittelbar vor dem Abbiegen nochmals den von rückwärts kommenden Verkehr zu beobachten. Entscheidungstexte 2 Ob 328/59 Entscheidungstext OGH 07.10.1959 2 Ob 328/59 Veröff: ZVR 1960/73 S 57 ... mehr lesen...
Norm: StVO §13 Abs3 III
Rechtssatz: Wenn der Beklagte keinen Einweiser zur Verfügung hatte, hätte er sich so langsam auf die Straße vortasten müssen, daß er bei Auftauchen eines Hindernisses sofort zum Stehen kommen konnte. Entscheidungstexte 2 Ob 554/57 Entscheidungstext OGH 27.11.1957 2 Ob 554/57 Veröff: ZVR 1958/74 S 89 2 Ob 259/0... mehr lesen...