Norm
StVO §13 Abs3 IIIRechtssatz
Beim Ausfahren mit einem Traktor mit vorstehendem Auslegergestänge ist bei behinderter Sicht ein Einweiser erforderlich; zumindest ist die besondere Gefahrenlage durch geeignete Maßnahmen zu entschärfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0073803Dokumentnummer
JJR_19671109_OGH0002_0110OS00131_6700000_001