Norm
StVO §3 B5Rechtssatz
Im Hinblick auf § 3 StVO darf auch ein aus einem Grundstück auf die Straße ausfahrender Kraftfahrzeuglenker darauf vertrauen, daß der für ihn uneinsehbare Gehsteigbereich nicht etwa von einem - noch nicht wahrnehmbaren - Radfahrer (§§ 8 Abs 4, 68 Abs 1 StVO zuwider) regelwidrig befahren wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0073522Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.04.2019