Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Sozialversicherungsbeiträge für das Jahr 2019 wurden der Beschwerdeführerin zunächst vorläufig mit der Mindestbeitragsgrundlage in der Höhe von 446,81 Euro vorgeschrieben. Nachdem revidierte Einkommensdaten, aus denen Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Höhe von 324.457,35 Euro hervorgehen, der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (im Folgenden: SVS/belangte Behörde) von der Abgabenbehörde im Wege d... mehr lesen...