Mit Bescheid vom 16. März 2001 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Perg der mitbeteiligten Partei auf Grund ihres mit Schreiben vom 13. Dezember 2000 eingeschränkten und am 15. Februar 2001 ausgedehnten Antrages vom 15. November 2000 zum Zwecke der Umlegung der Landesstraße Nr. 1423, Münzbacher Straße, Baulos "Zubringer Münzbach", Teil 2, von km 1,9+30.00 bis km 3,7+76.00, unter Vorschreibung verschiedener Nebenbestimmungen gemäß § 17 Abs. 2, 18 Abs. 1 und § 19 Abs. 1 lit. b des Forst... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §14 idF 2002/I/059;ForstG 1975 §17 Abs1 idF 2002/I/059;ForstG 1975 §17 Abs3 idF 2002/I/059;ForstG 1975 §17 Abs4 idF 2002/I/059;ForstG 1975 §18 Abs1 idF 2002/I/059;ForstG 1975 §19 Abs4 Z4 idF 2002/I/059;
Rechtssatz: Ein Rodungsbewilligungsbescheid räumt der mitbeteiligten Partei nur die Befugnis zur Rodung der im
Spruch: näher bezeichneten Teilflächen ein. Sollte der Beschwe... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §14 Abs2 idF 2002/I/059;ForstG 1975 §14 Abs3 idF 2002/I/059;ForstG 1975 §17 Abs3 idF 2002/I/059;ForstG 1975 §17 Abs4 idF 2002/I/059;ForstG 1975 §17 idF 2002/I/059;ForstG 1975 §18 Abs1 Z3 idF 2002/I/059;ForstG 1975 §19 Abs4 Z4 idF 2002/I/059;
Rechtssatz: Das Vorbringen, durch die Einschränkung des Rodungsantrages sei die Verwirklichung des Rodungszweckes (Umlegung der Lande... mehr lesen...
Der Landeshauptmann von Salzburg erteilte mit Bescheid vom 11. Februar 1999 dem Eigentümer der verfahrensgegenständlichen Grundstücke Nr. 124/4, 1037/1, 243, 287, 242, 245 und 244/2, KG A., unter Vorschreibung von Bedingungen und Auflagen die forstrechtliche Bewilligung zur unbefristeten Rodung von insgesamt 139.251 m2 Wald. Die ersten vier vorgeschriebenen Nebenbestimmungen lauteten wie folgt: "1. Die Rodungsbewilligung ist an die Verwendung der Rodefläche für die Errichtun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §18 Abs1 litb;VwRallg;
Rechtssatz: Sieht ein Rodungsbescheid gemäß § 18 Abs. 1 lit. b ForstG 1975 einen ganz bestimmten Zweck vor, zu dem die Rodung erfolgen darf, gilt diese Rodungsbewilligung nur solange, solange die Rodungsfläche zu dem in der Bewilligung angeführten Zweck verwendet wird. Erfolgt eine andere Verwendung, dann erlischt die R... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 19. Februar 1971 wurde den Eigentümern bestimmter näher bezeichneter Grundstücke, darunter dem Beschwerdeführer als Eigentümer des Grundstückes Nr. 2135/12 KG A., und der Gemeinde A., auf Grund ihres Antrages die Bewilligung zur Rodung näher bezeichneter Flächen zum Zwecke der Errichtung eines Müllablagerungsplatzes durch die Gemeinde A. unter Vors... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §18 Abs1 idF 2002/I/059;ForstG 1975 §18 idF 2002/I/059;
Rechtssatz: Mit Bescheid vom 19. Februar 1971 wurde den Eigentümern bestimmter näher bezeichneter Grundstücke, darunter dem Beschwerdeführer als Eigentümer des Grundstückes Nr 2135/12 KG A, und der Gemeinde A, auf Grund ihres Antrages die Bewilligung zur Rodung näher bezeichneter Flächen zum Zwecke der Errichtung eine... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft vom 15. Oktober 1985 wurde dem Beschwerdeführer die Rodung von Teilflächen der Grundstücke Nr. 1176/24 (1695 m2), 161/1 (7562 m2) und 162/1 (2554 m2) unter Beifügung folgender Vorschreibung (auf die Dauer von 30 Jahren befristet) bewilligt: "1. Die Rodungsbewilligung ist ausschließlich für landwirtschaftliche Zwecke zulässig und beschränkt sich auf den Bereich 25 m südlich und nördlich der Achse der bestehenden ÖBB-110 kV Leitung. 2. ...... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §18 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/10/24 94/10/0097 2 Stammrechtssatz Sieht eine Nebenbestimmung im Rodungsbescheid vor, daß die "Rodungsbewilligung ausschließlich für landwirtschaftliche Zwecke zulässig ist", wird iSd § 18 Abs 1 lit b ForstG 1975 die Gültigkeit der Bewilligung an die auschließliche Verwendung der Fläche zu einem bestimmten Zweck g... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17 Abs2;ForstG 1975 §17 Abs3;ForstG 1975 §18 Abs1 lita;ForstG 1975 §18 Abs1 litb;
Rechtssatz: Ein bescheidmäßig zur Bedingung erhobener "landwirtschaftlicher Zweck" stellt den Rodungszweck dar (Hinweis EB E 24.10.1994, 94/10/0097). Da die Erteilung einer Rodungsbewilligung iSd § 17 Abs 2 ForstG 1975 voraussetzt, daß das öffentliche Interesse an der Verwendung der Fläche z... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17 Abs2;ForstG 1975 §17 Abs3;ForstG 1975 §18 Abs1 litb;VwRallg;
Rechtssatz: Es gehört zum Begriff der "Landwirtschaft", daß sie eine planvolle, grundsätzlich auf die Erzielung von Einnahmen gerichtete, nachhaltige Tätigkeit darstellt, die zumindest die Annahme eines nebenberuflichen landwirtschaftlichen (dh der Urproduktion dienenden) Betrie... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft (BH) vom 15. Oktober 1985 wurde A. L. die Bewilligung zur Rodung von Teilflächen der Parzellen 1176/24, 161/1 und 162/1, im Gesamtausmaß von 11.811 m2 erteilt. Im Spruch: dieses Bescheides heißt es: "Die Rodungsbewilligung ist an folgende Bedingungen und Auflagen gebunden: 1. Die Rodungsbewilligung ist ausschließlich für landwirtschaftliche Zwecke zulässig und beschränkt sich auf den Bereich 25 m südlich und nördlich der bestehenden ÖBB 110 k... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §18 Abs1 litb;
Rechtssatz: Sieht eine Nebenbestimmung im Rodungsbescheid vor, daß die "Rodungsbewilligung ausschließlich für landwirtschaftliche Zwecke zulässig ist", wird iSd § 18 Abs 1 lit b ForstG 1975 die Gültigkeit der Bewilligung an die auschließliche Verwendung der Fläche zu einem bestimmten Zweck gebunden. Daher gilt die Rodungsbewilligung nur, solange die Rodungsf... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §172 Abs6 lita;ForstG 1975 §18 Abs1 litb;
Rechtssatz: Eine mit Ziersträuchern bestockte und von einer Hainbuchenhecke umgebene Grundfläche, auf der sich eine Werkzeughütte befindet und die als Erholungsfläche, Liegefläche und Kinderspielplatz genutzt wird, ist keine landwirtschaftlich genutzte Fläche und wird dazu auch ebensowenig durch das regelmäßige Mähen des Grases wie... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §172 Abs6 lita;ForstG 1975 §18 Abs1 litb;
Rechtssatz: Durch den Kauf einer Teilfläche eines als Rodungsfläche bewilligten Grundstückes geht die diese betreffende Rodungsbewilligung einschließlich der ihr beigefügten Nebenbestimmung an den Erwerber über. Für die Annahme, diese Nebenbestimmung gelte für den Erwerber nicht, weil ihm ihre Einhaltung unmöglich sei, fehlt es an ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. November 1993 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung der Rodungsbewilligung für eine Teilfläche von 800 m2 aus dem Waldgrundstück Nr. 246/63 zum Zweck der Errichtung eines Einfamilienhauses abgewiesen. In der Begründung: wird im wesentlichen ausgeführt, sowohl im erstanzlichen als auch im zweitinstanzlichen Verfahren sei von den beigezogenen Amtssachverständigen übereinstimmend festgestellt word... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17;ForstG 1975 §18 Abs1;
Rechtssatz: Eine Rodungsbewilligung ist zu versagen, wenn durch die Rodung die Gefahr von Hangrutschungen und damit verbunden die Beeinträchtigung benachbarter Waldgrundstücke hervorgerufen würde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994100007.X04 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Bescheid vom 5. April 1990 erteilte die Bezirkshauptmannschaft (in der Folge: BH) der Agrargemeinschaft N., der nunmehrigen mitbeteiligten Partei, über deren Antrag vom 28. August 1989 gemäß den §§ 17 Abs. 2 bis 4, 18 Abs. 1 und Abs. 2 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975 in der Fassung der Novelle 1987, BGBl. Nr. 576 (ForstG), die forstrechtliche Bewilligung zur Rodung von 3600 m2 Wald auf der Grundparzelle 2009/1 KG Y zum Zwecke der Errichtung eines Wanderweges zur K-Alm u... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17 Abs2;ForstG 1975 §18 Abs1;ForstG 1975 §19 Abs5 litb;ForstG 1975 §19 Abs5 litd;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;VwRallg;
Rechtssatz: Der Bf - ein gem § 19 Abs 5 lit b ForstG 1975 dinglich Berechtigter - macht mit seinem Vorbringen, bei der der Agrargemeinschaft erteilten Rodungsbewilligung nach § 17 Abs 2 ForstG 1975 zum ... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 2. Dezember 1988 stellte die mitbeteiligte Partei den Antrag, ihr eine Rodungsbewilligung für eine Teilfläche des Waldgrundstückes Nr. 421/1, KG. X, im Ausmaß von 11.998 m2 zu erteilen. Diese Fläche sei im Flächenwidmungsplan der Gemeinde als Gewerbe- und Industriegebiet ausgewiesen; es sei beabsichtigt, sie nach Erschließung an Bauwerber für die Errichtung von Gewerbebetrieben zu verkaufen. Hierüber fanden am 14. März 1989 und am 18. September 1990 mündliche Verhandlu... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17;ForstG 1975 §18 Abs1;ForstG 1975 §47;
Rechtssatz: Emissionen aus Verbrennungsvorgängen in den anzusiedelnden Gewerbebetrieben sind nach den Regelungen der §§ 47 ff ForstG 1975 über forstschädliche Luftverunreinigungen zu beurteilen; nach der gegebenen Rechtslage ist es unzulässig, sie zum Anlaß für entsprechende Auflagen im Bescheid über die Rodungsbewilligung zu nehme... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §59 Abs1;ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §18 Abs1;ForstG 1975 §19 Abs3;
Rechtssatz: Dem Einwand, der Behörde wäre es freigestanden, die Rodung (§ 17 Abs 1 ForstG) eines geringeren Flächenausmaßes als beantragt zu bewilligen, ist entgegenzuhalten, dass der ASt sein Rodungsbegehren nicht eingeschränkt hat und die Behörde daher über den Antrag, so wie er ge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §68 Abs1;ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §18 Abs1 litc;ForstG 1975 §18 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/07/0231 E 19. November 1985 RS 3 Stammrechtssatz Sowohl das Angebot einer Ersatzfläche als auch denen Größe stellt kein wesentliches Sachverhaltselement für die Entscheidung der Verwaltungsbehörde aufgrund eines neuerlich gestellten Antrages a... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §18 Abs1 litc;ForstG 1975 §18 Abs2;
Rechtssatz: Das Angebot einer Ersatzaufforstungsfläche ist für die Prüfung der Berechtigung eines Rodungsantrages nicht wesentlich, weil der Frage der Erstaufforstung im Hinblick auf § 18 Abs 1 lit c und Abs 2 ForstG erst für den Fall der Bewilligung der Rodung Bedeutung zukommt. European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §58 Abs2;ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §18 Abs1;
Rechtssatz: Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 58 Abs 2 AVG braucht der dem Rodungsbewilligungsantrag stattgebende Bescheid nicht begründet zu werden. Jedoch muss in diesen Fällen wie auch in den Fällen einer unvollständigen
Begründung: anhand der Aktenunterlagen überprüfbar bleiben, ob die Rodungsbe... mehr lesen...
I. 1. Die Agrarbezirksbehörde Klagenfurt (in der Folge: ABB), bei der die Erbengemeinschaft nach CV und die Verlassenschaft nach JM im Jahre 1974 um die Einräumung eines Bringungsrechtes im Sinne des Kärntner Güter- und Seilwege-Landesgesetzes 1969, LGBl. Nr. 46 (in der Folge: GSLG), zu Gunsten mehrerer in ihrem Eigentum stehenden Grundstücke, alle KG. L, angesucht hatten, beantragte am 18. November 1977 bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, der Bezirkshaupt... mehr lesen...
Die Agrarbezirksbehörde Graz, bei welcher R und A M im Jahre 1978 um die Einräumung eines Bringungsrechtes im Sinne des Steiermärkischen Güter- und Seilwege-Landesgesetzes-GSLG 1969- Landesgesetzblatt 1970, Nr. 21, zu Gunsten ihrer Liegenschaft EZ. nn KG X angesucht hatten, beantragte, gestützt auf § 2 Abs. 2 GSLG 1969, und auf die §§ 19 Abs. 2 lit. c, 20 Abs. 2 Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440 (in der Folge: FG), im Jahre 1980 bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde als ... mehr lesen...