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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/07/0231 E 19. November 1985 RS 3Stammrechtssatz
Sowohl das Angebot einer Ersatzfläche als auch denen Größe stellt kein wesentliches Sachverhaltselement für die Entscheidung der Verwaltungsbehörde aufgrund eines neuerlich gestellten Antrages auf Rodungsbewilligung dar.
Schlagworte
Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme BerufungsverfahrenZurückweisung wegen entschiedener SacheRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987100200.X04Im RIS seit
26.05.2006Zuletzt aktualisiert am
24.11.2010