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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §17;Rechtssatz
Emissionen aus Verbrennungsvorgängen in den anzusiedelnden Gewerbebetrieben sind nach den Regelungen der §§ 47 ff ForstG 1975 über forstschädliche Luftverunreinigungen zu beurteilen; nach der gegebenen Rechtslage ist es unzulässig, sie zum Anlaß für entsprechende Auflagen im Bescheid über die Rodungsbewilligung zu nehmen
(Hinweis E 26.2.1987, 86/07/0224 - 0228).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991100001.X02Im RIS seit
21.11.2000Zuletzt aktualisiert am
17.04.2013