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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §14 idF 2002/I/059;Rechtssatz
Ein Rodungsbewilligungsbescheid räumt der mitbeteiligten Partei nur die Befugnis zur Rodung der im Spruch näher bezeichneten Teilflächen ein. Sollte der Beschwerdeführer der Meinung sein, die mitbeteiligte Partei nähme für die Rodung zum Teil ihm gehörige Grundflächen in Anspruch, so steht ihm die zivilrechtliche Abwehr dagegen frei (vgl. das hg. Erkenntnis vom 21. Dezember 1987, Zl. 87/10/0051)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005100208.X04Im RIS seit
26.11.2008Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008