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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §17;Rechtssatz
Eine Rodungsbewilligung ist zu versagen, wenn durch die Rodung die Gefahr von Hangrutschungen und damit verbunden die Beeinträchtigung benachbarter Waldgrundstücke hervorgerufen würde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994100007.X04Im RIS seit
20.11.2000