Entscheidungen zu § 17 Abs. 1 ForstG

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Entscheidungen 31-47 von 47

RS UVS Steiermark 1995/01/03 30.6-45/94

Rechtssatz: Keine Rodung nach § 17 Abs 1 Forstgesetz, sondern (gegebenenfalls) eine Waldverwüstung nach § 16 Abs 2 leg cit liegt vor, wenn offensichtlich im Zuge der Sanierung eines bestehenden Weges Erdaushubmaterialien entlang dieses Weges in den dort befindlichen Wald geschüttet werden (vgl. VwGH 07.06.1988, 87/10/0204, wonach die Aushebung eines Leitungsgrabens für sich alleine noch keine Verwendung des Waldbodens für waldfremde Zwecke darstellt). Schlagworte Forstgesetz Rodung Wa... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 03.01.1995

RS UVS Kärnten 1994/11/07 KUVS-K2-1364/6/94

Rechtssatz: Der Hinweis, daß die zu beurteilende Fläche bei Hochwässern immer wieder überschwemmt wird, kann vom verwaltungsstrafrechtlichen Vorwurf, zumindest 12 m2 Waldboden zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur verwendet zu haben nicht exkulpieren, es kann aber bei Berücksichtigung der besonderen Begleitumstände - insbesondere unter Bedachtnahme auf das minimale Ausmaß der Rodungsfläche, dem Umstand, daß die Rodung an der Grenze hin zu einer Nichtwaldfläche (Bachbett) und noc... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 07.11.1994

RS UVS Oberösterreich 1994/10/04 VwSen-200127/5/Wei/Bk

Rechtssatz: Die bloße, eine Unterlassung darstellende Nichtbehebung der durch Maßnahmen zur Steingewinnung verursachten Waldschäden ist kein aktives Verhalten i.S.d. § 17 Abs. 1 ForstG, das als verbotene Rodung angesehen werden kann. Dazu bedarf es vielmehr der Herbeiführung und Aufrechterhaltung einer bestimmten und konkret umschriebenen Art der Verwendung zu waldfremden Zwecken. Eine abträgliche Behandlung des Waldbodens stellt für sich allein, selbst wenn damit die betreffende Waldfläch... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 04.10.1994

RS UVS Steiermark 1994/07/26 30.6-4/94

Rechtssatz: Das alleinige Umpflügen eines Waldgrundstückes stellt keine Rodung nach § 17 Abs 1 Forstgesetz dar, wenn nicht eine nachfolgende Nutzung zu waldfremden Zwecken erfolgt (vergl. VwGH 09.02.1967, 982/66, wonach eine Rodung den Entzug des Waldgrundes aus der Holzzucht und seine Verwendung zu einem anderen Zweck umfassen muß, sowie VwGH 07.06.1988, 87/10/0204, wonach die Aushebung eines Leitungsgrabens ohne nachfolgende Benützung des Waldbodens zur Verlegung einer Wasserrohrleitung ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 26.07.1994

RS UVS Kärnten 1994/06/14 KUVS-714/4/94

Rechtssatz: Hat der Ehemann seit jeher die im Miteigentum der Ehegatten stehenden Waldparzelle eigenverantwortlich bewirtschaftet, so kann der Ehegattin der verwaltungsstrafrechtliche Vorwurf der bewilligungslosen Rodung dann nicht angelastet werden, wenn sie vertretbar annehmen konnte, daß ihr Gatte bereits davon ausgehend, daß dieser Miteigentümer der Waldparzelle ist, die den Waldeigentümer treffenden Verpflichtungen des Forstgesetzes beachtet. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 14.06.1994

RS UVS Steiermark 1994/06/07 30.10-68/93

Rechtssatz: Der Spezialtatbestand der Waldverwüstung nach § 16 Abs 2 lit d Forstgesetz und keine Rodung nach § 17 Abs 1 leg cit liegt vor, wenn Abfall (in concreto Aushubmaterial in Form von Bauschutt, Holzteile, Eisen- und Plastikteile) auf einem Waldgrundstück abgelagert wird. Schlagworte Forstgesetz Rodung Waldverwüstung Spezialität mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 07.06.1994

RS UVS Kärnten 1993/11/10 KUVS-K2-443/12/93

Rechtssatz: Wird höchstrichterlich durch den Verwaltungsgerichtshof festgestellt, daß bestimmte Parzellen, die im Eigentum der Beschuldigten stehen, als Wald zu beurteilen sind und wird nach dieser rechtlichen Klarstellung auf diesen Parzellen abwechselnd Körnermais und Getreide angebaut, so liegt Rodung vor, weil Waldboden zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur verwendet wurde, ohne daß die Beschuldigte im Besitz einer forstbehördlichen Bewilligung gewesen wäre, somit dadurch da... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.11.1993

TE UVS Stmk 1993/11/09 30.6-251/92

Mit dem im Spruch: genannten Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe, wie anläßlich einer am 2.7.1991 durch die Bezirksforstinspektion Leoben durchgeführten Kontrolle festgestellt worden sei, auf dem in seinem Besitz stehenden Waldgrundstück Nr. 522, KG L (gemeint KG T), eine Grube und einen Drainagegraben ausgehoben, sowie Ausgrubmaterialien geschüttet, obwohl die Verwendung von Waldboden zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur (Rodung) verboten ist. Hie... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Stmk | 09.11.1993

RS UVS Steiermark 1993/11/09 30.6-251/92

Rechtssatz: Eine unbefugte Rodung nach § 17 Abs 1 Forstgesetz liegt nicht vor, wenn Grabungsarbeiten und Schüttungen nicht zu einer nachfolgenden Benützung des betreffenden Waldbodens zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur führen, wie z. B. zur Anlegung eines baulichen Entwässerungssystems (Verlegung von Rohrleitungen). Die abträgliche Behandlung des Waldbodens könnte allenfalls den Tatbestand der Waldverwüstung nach § 16 Abs 2 Forstgesetz darstellen. Schlagworte Tatbestands... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 09.11.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/10/06 Senat-WB-92-081

Mit dem in Angefechtung gezogenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx wurde über Frau M Z gemäß §174 Abs1 lita ForstG 1975 eine Geldstrafe in Höhe von S 5.000,-- (Ersatzarreststrafe: 5 Tage) verhängt. Dies deswegen, da auf der Waldparzelle Nr * (KG H**********dorf) hiebsunreife Tannen und Douglasien der I Altersklasse im Ausmaß von ca 50 Stück gefällt wurden und diese Maßnahmen keinen Pflegeeingriff darstellten. Diese Vorgangsweise wurde als Übertretung im Sinne des §80 Abs1 Fors... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 06.10.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/10/06 Senat-WB-92-081

Rechtssatz: Einzelstammentnahmen oder gar Kahlhiebe im Sinne des §80 Forstgesetz 1975 sind mit der Baumfällung abgeschlossen, mit diesem Zeitpunkt beginnt daher die Frist für die Verfolgungsverjährung zu laufen. Die konsenslose Rodung (§17 Abs1 ForstG 1975) ist dagegen ein Dauerdelikt. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 06.10.1993

RS UVS Kärnten 1993/09/30 KUVS-1278/3/93

Rechtssatz: Waldeigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte trifft eine schon aus der Waldbewirtschaftung und Waldnutzung entstehende wesentlich weitere Verantwortung als andere Personen, so daß der Waldeigentümer oder der sonstige Verfügungsberechtigte auch schon dann gegen das Verbot des § 17 Abs 1 Forstgesetz 1975 verstößt, wenn er schuldhaft die Verwendung seines Waldbodens zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur durch dritte Personen abzuwehren, unterläßt. Das Forstgesetz ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 30.09.1993

RS UVS Kärnten 1993/09/08 KUVS-1014/3/93

Rechtssatz: Wurde im Zuge der bewilligten Errichtung eines Wirtschaftsgebäudes insgesamt zirka 500 m2 Waldboden ohne Bewilligung gerodet und aufgeschüttet - und zwar auf einer Fläche die jedenfalls seit zehn Jahren nicht mehr landwirtschaftlich genutzt und durch natürliche Verjüngung Wald geworden ist - verletzt das Verbot Waldboden zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur zu verwenden. Eine rechtskräftige Baubewilligung ersetzt nicht die erforderliche Rodungsbewilligung der Forstb... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 08.09.1993

RS UVS Kärnten 1993/06/14 KUVS-1249/5/92

Rechtssatz: Wird für ein Grundstück zum Zwecke des Steinabbaues eine Rodungsbewilligung erteilt, verbunden mit der Auflage einen bestehenden Zufahrtsweg aus Sicherheitsgründen auf eine Mindestbreite von sieben Metern zu verbreitern, und wird durch den Beschuldigten diese Auflage erfüllt, ist eine neuerliche Rodungsbewilligung für diese Zufahrtserrichtung nicht erforderlich (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 14.06.1993

RS UVS Kärnten 1992/11/10 KUVS-K2-740/5/92

Rechtssatz: Gehen aus einem Bewilligungsbescheid zum Betrieb einer Schottergrube nicht eindeutig die Grenzen der Abbauberechtigung hervor, ist es dem Verpächter einer solchen Liegenschaft zum Schotterabbau nicht zumutbar, ständig zu überprüfen, ob der Abbauberechtigte nicht die Abbaugrenzen überschreitet und in den Waldboden ohne Rodungsbewilligung vordringt. Dies besonders dann, wenn die bewilligten Grenzen in der Natur nur höchst schwierig nachvollziehbar sind (Einstellung des Verfahrens... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.11.1992

RS UVS Kärnten 1992/04/13 KUVS-23/2/92

Rechtssatz: Wird eine Waldfläche ohne behördliche Genehmigung zum Zwecke der Schaffung von landwirtschaftlichen Nutzflächen, insbesondere zur Schaftierhaltung gerodet, so verwirklicht der Beschuldigte die Verwaltungsübertretung nach § 174 Abs 1 lit a Z 6 des Forstgesetzes, idF 1975/440. Die Verletzung des Verbotes, Waldboden zu anderen Zwecken, als für solche der Waldkultur zu verwenden, ist ein Dauerdelikt. Die objektive Tatseite besteht im Herbeiführen und Bestehenlassen der Verwendung v... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 13.04.1992

RS UVS Oberösterreich 1991/08/29 VwSen-200000/3/Gf/Kf

Beachte Verweis auf VwGH vom 19.10.1987, Zl. 87/10/0063; VwSen-220007 vom 22.8.1991; VwSen-220013 vom 9.8.1991 Rechtssatz: Ausmaß der gerodeten Fläche ist von Bedeutung für die Höhe der Strafe. Vergleich des Ist-Zustandes nach der Rodung mit Luftbildaufnahme von vor 13 Jahren liefert keinen zuverlässigen Beweis über das Ausmaß der tatsächlichen Rodung. Zeugenbefragung als geeignetere Beweismittel. UVS vermag Begründungsmängel des erstinstanzlichen Bescheides nur insoweit zu substitui... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 29.08.1991

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