Wurde im Zuge der bewilligten Errichtung eines Wirtschaftsgebäudes insgesamt zirka 500 m2 Waldboden ohne Bewilligung gerodet und aufgeschüttet - und zwar auf einer Fläche die jedenfalls seit zehn Jahren nicht mehr landwirtschaftlich genutzt und durch natürliche Verjüngung Wald geworden ist - verletzt das Verbot Waldboden zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur zu verwenden. Eine rechtskräftige Baubewilligung ersetzt nicht die erforderliche Rodungsbewilligung der Forstbehörde.