RS UVS Kärnten 1992/11/10 KUVS-K2-740/5/92

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Veröffentlicht am 10.11.1992
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Rechtssatz

Gehen aus einem Bewilligungsbescheid zum Betrieb einer Schottergrube nicht eindeutig die Grenzen der Abbauberechtigung hervor, ist es dem Verpächter einer solchen Liegenschaft zum Schotterabbau nicht zumutbar, ständig zu überprüfen, ob der Abbauberechtigte nicht die Abbaugrenzen überschreitet und in den Waldboden ohne Rodungsbewilligung vordringt. Dies besonders dann, wenn die bewilligten Grenzen in der Natur nur höchst schwierig nachvollziehbar sind (Einstellung des Verfahrens).

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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