Mit Eingabe vom 8. Juni 1993 beantragte der Beschwerdeführer die Erteilung der naturschutzbehördlichen Bewilligung für die Errichtung einer Forst- und Almstraße. Der Antrag wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 9. August 1995 abgewiesen. Die über Berufung des Beschwerdeführers ergangenen Bescheide der belangten Behörde vom 2. Oktober 1996 und 27. August 1998 wurden mit Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofes vom 26. Jänner 1998, Zl. 98/100028, und vom 18. Jänner 1... mehr lesen...
Index: L55007 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Tirol80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §12;ForstG 1975 §6 Abs2 lita;ForstG 1975 §6 Abs2 litb;ForstG 1975 §6;NatSchG Tir 1991 §27;NatSchG Tir 1997 §27;
Rechtssatz: Ein öffentliches Interesse an der Waldbewirtschaftung ist nicht nur unter Gesichtspunkten der Schutzwirkung des Waldes (§ 6 Abs 2 lit b ForstG 1975), sondern (grundsätzlich) auch unter Gesichtspunkt... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 7. Mai 1999 wurde der mitbeteiligten Partei gemäß § 66a Abs. 1 Forstgesetz das Recht zur Mitbenützung der Forststraße "Sulzkogel" von der Kehre A bis zum Ende des von der Kehre C abzweigenden Stichweges und zur Absenkung der letzten 50 Laufmeter dieses Stichweges zum Zwecke der Bewirtschaftung der von den Forststraßen Kalblsau I und II noch zu erschließenden Waldflächen eingeräumt. Begründend... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §12;ForstG 1975 §66a Abs1;
Rechtssatz: Die zweckmäßige Bewirtschaftung von Wald ist im öffentlichen Interesse an der Walderhaltung (§ 12 ForstG) gelegen; dieses öffentliche Interesse liegt folglich auch den Eigentumsbeschränkungen gemäß § 66a Abs 1 ForstG zu Grunde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2000100051.X01 ... mehr lesen...
I. Mit Bescheid vom 8. September 1999 hat die Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung auf Antrag der Gemeinde Kirchschlag b. Linz vom 16. Februar 1999 über die Waldeigenschaft des im Miteigentum der Mitbeteiligten stehenden Grundstückes Nr. 743/1, KG Kirchschlag, gemäß § 5 Forstgesetz festgestellt, dass es sich bei Teilflächen im Gesamtausmaß von 3306 m2 um Wald iSd Forstgesetzes handle und eine Teilfläche im Ausmaß von 618 m2 nicht Wald iSd Forstgesetzes sei. Der Beschwerdef... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §8;ForstG 1975 §12;ForstG 1975 §19 Abs5 litd;ForstG 1975 §5 Abs1;
Rechtssatz: Das Forstrecht verfolgt als oberstes Ziel, den Wald als solchen nachhaltig, das heißt: auch für die kommenden Generationen, im Sinne des öffentlichen Interesses zu sichern. Dieser in § 12 ForstG niedergelegte Grundsatz der Walderhaltung fließt bei der Bewertung der Bestimmung üb... mehr lesen...
Die Mitbeteiligten, die Ehegatten Dorothea und Dipl.Ing. Hans H., sind Eigentümer des Waldgrundstückes Nr. 916 KG DD mit einer Fläche von 40,6673 ha. Nach der Regulierungsurkunde vom 15. März 1879 haben "zehn Insassen aus D. und zwar die Realitäten Nr. 1 bis 9 und 14, das Recht der Weide für durchschnittlich 100 Rinder und 100 Schafe für die Zeit von Frühjahr bis Spätherbst in den ärarischen Waldparzellen Nr. 911, 912, 916 KG DD, Nr. 799, 600, 760, 754, 781, 800 bis 806 KG D, unter Be... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §12;ForstG 1975 §37 Abs3;
Rechtssatz: Bei der Festlegung des Umfanges und der Dauer von Schonungsflächen nach § 37 Abs 3 letzter Satz ForstG 1975 hat die Behörde unter Bedachtnahme auf die Erforderlichkeit der Maßnahme zur Walderhaltung und darauf, dass die Einschränkung der Weiderechte das unter Gesichtspunkten der Walderhaltung unvermeidliche Ausmaß nicht übersteigt, fes... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §12;ForstG 1975 §13;
Rechtssatz: Maßnahmen der Wiederbewaldung (Aufforstung oder Förderung der Naturverjüngung) von unbestockten oder gering bestockten Waldflächen, die mit Weiderechten belastet sind, sind nur dann zulässig, wenn dies für die Erhaltung des Waldes im Sinne der in § 12 ForstG 1975 festgelegten Grundsätze erforderlich ist, und sind nur in jenem Umfang zulässi... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §12;ForstG 1975 §13 Abs9;ForstG 1975 §13;
Rechtssatz: Zur Konkretisierung der in § 12 ForstG 1975 normierten Grundsätze ist auch § 13 ForstG 1975 ("Wiederbewaldung") heranzuziehen. Nach § 13 Abs. 1 ForstG 1975 hat der Waldeigentümer Kahlflächen und Räumden, im Schutzwald nach Maßgabe des § 22 Abs. 3 leg. cit., mit standortstauglichem Vermehrungsgut forstlicher Holzgewächse... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 25. März 1999 wurde der Antrag der Beschwerdeführer auf Genehmigung eines Zwischenlagers und einer Behandlungsanlage für ölverunreinigte und sonstige verunreinigte Böden auf näher bezeichneten Grundstücken gemäß § 29 Abs. 1 Z. 2 des Abfallwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 325/1990 (AWG) in Verbindung mit § 17 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975 (ForstG) abgew... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §12;ForstG 1975 §17;
Rechtssatz: Das öffentliche Interesse an der Walderhaltung ist im ForstG 1975 statuiert. Um eine Rodung zu ermöglichen, muss ein dieses öffentliche Interesse an der Walderhaltung überwiegendes öffentliches Interesse an einer anderen Verwendung der zur Rodung beantragten Fläche vorliegen (Hinweis E 19.10.1992, 92/10/0140) Europea... mehr lesen...
Index: L82000 Bauordnung80/02 Forstrecht83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §29 Abs1 Z2;AWG 1990 §29 Abs2;BauRallg;ForstG 1975 §12;ForstG 1975 §17 Abs4;
Rechtssatz: Im konkreten Fall sind im Flächenwidmungsplan Waldgrundstücke, auf denen die Behandlungsanlage für ölverunreinigte und sonstige verunreinigte Böden errichtet werden soll, als Grünland ausgewiesen. Mit der Zuweisung einer Fläche im Flächenwidmung... mehr lesen...
In einem forsttechnischen Gutachten vom 29. Juli 1994 wurde unter anderem dargelegt, die beschwerdeführende Gesellschaft sei Eigentümerin und Jagdausübungsberechtigte des Forstgutes D. Im Hinblick auf den Wilddruck, der durch die Haltung von Rot- und Muffelwild in insgesamt 136 ha großen Wildgehegen bestehe, im Zusammenhang mit den Anzeichen des Eichensterbens sei eine Waldgefährdung gegeben. Beim "Breiten Durchschlag" handle es sich um einen Mittelwaldschlag aus dem Jahre 1983 mit ei... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §12;ForstG 1975 §13 Abs7;ForstG 1975 §13 Abs8;ForstG 1975 §172 Abs6 lita;ForstG 1975 §6 Abs2;
Rechtssatz: Bei der Auslegung des Begriffes des DEN VORSCHRIFTEN ENTSPRECHENDEN ZUSTANDES im § 172 Abs 6 ForstG 1975 ist im Zusammenhang mit der Wiederbewaldung insbesondere auf § 13 Abs 7 und 8 ForstG 1975 Bedacht zu nehmen. Die vorgeschriebenen Vorkehrungen haben sich somit am Z... mehr lesen...
Aufgrund des Antrages der Beschwerdeführer vom 1. Juni 1994 auf Bewilligung der Rodung von Teilflächen der in ihrem Miteigentum stehenden Grundstücke Nr. 320/11 und 320/25, KG Perau, zwecks Aufschüttung für eine spätere Nutzung als Bauland-Leichtindustriegebiet, beraumte der Bürgermeister der Stadt Villach eine mündliche Verhandlung an. In dieser wurde vom Vertreter der Ortsplanung auf das (überregionale) Entwicklungsprogramm für den Raum Villach hingewiesen, wonach das Gebiet des Zus... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §12;ForstG 1975 §14 Abs3;ForstG 1975 §14 Abs4;ForstG 1975 §17 Abs2;ForstG 1975 §17 Abs3;ForstG 1975 §17 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/21 94/10/0072 3 Stammrechtssatz Das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Nachbarwaldes kann im Rahmen eines Rodungsverfahrens im Hinblick auf den Grundsatz des Walderhaltungsinteresses (§ 12 ForstG 1975) nicht a... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §12;ForstG 1975 §17 Abs2;ForstG 1975 §17 Abs3;ForstG 1975 §17 Abs4;
Rechtssatz: In einem Fall, in dem es um die Frage der Erhaltung nachbarlichen Waldes geht, ist dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung des Nachbarwaldes das geltend gemachte Rodungsinteresse gegenüberzustellen, nicht aber etwa das öffentliche Interesse, das an einer potentiellen anderweitigen Nutzung d... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 1. Oktober 1990 beantragte der Beschwerdeführer bei der Bezirkshauptmannschaft Oberwart (BH) die Bewilligung zur Vornahme von Schlägerungen auf im einzelnen bezeichneten Abteilungen seines Forstbetriebes. Die BH holte ein forstfachliches Gutachten ein, demzufolge die geplanten Kahlhiebe auf den Abteilungen 6, 65, 91 und 94 an nicht gesicherte Kahlflächen bzw. Großkahlhiebe aus den Winterschlägerungen 1984/85, 1986/87 und 1987/88 anschlössen, sodaß Gesamtkahlfläch... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §12;ForstG 1975 §13 Abs1;ForstG 1975 §13 Abs3;ForstG 1975 §88 Abs4;
Rechtssatz: Die Wiederbewaldungspflicht dient der nachhaltigen Sicherung der Wirkungen des Waldes (§ 12 ForstG 1975); es geht daher nicht bloß darum, Kahlflächen mit beliebigem, wenn nur standortstauglichen forstlichen Bewuchs zu versehen. Es ändert daher der Umstand, daß sich auf der Kahlfläche forstliche... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 5. Oktober 1992 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Gmunden (BH) dem Beschwerdeführer gemäß § 172 Abs. 6 lit. a in Verbindung mit § 17 des Forstgesetzes 1975 (ForstG) den Auftrag, die auf dem Waldgrundstück Nr. 1474/2, KG D, befindliche Kahlfläche von ca. 50 m2 bis längstens 15. April 1993 in forstlich einwandfreier Weise mit standorttauglichem Vermehrungsgut forstlicher Holzgewächse, und zwar mit 30 % Ahorn und 70 % Fichte, aufzuforsten sowie die ohne Bewilligung err... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs3;ForstG 1975 §12;ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §17 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Der Begriff "der Waldbewirtschaftung dienen" ist auslegungsbedürftig. Bei dieser Auslegung ist auf die Ziele des ForstG 1975 (§ 12 ForstG 1975) zurückzugreifen. Zu diesen Zielen gehört auch der Schutz des Waldes vor einer seiner Erhaltung abträglichen Verhü... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug erlassenen, an die Miteigentümer des Grundstückes Nr. 579/10, KG P., gerichteten Bescheid vom 14. August 1990 stellte der Landeshauptmann von Niederösterreich gemäß § 5 Abs. 1 FG die Waldeigenschaft einer (in einem Lageplan, der Bestandteil des Bescheides ist, dargestellten) Teilfläche des Grundstückes im Ausmaß von 1420 m2 fest. Am 23. Februar 1992 beantragten die Miteigentümer der Liegenschaft (von der Behörde in der Folge als "Miteigentümergemeinschaft P... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §12;ForstG 1975 §14 Abs3;ForstG 1975 §14 Abs4;ForstG 1975 §17 Abs2;ForstG 1975 §17 Abs3;ForstG 1975 §17 Abs4;
Rechtssatz: Das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Nachbarwaldes kann im Rahmen eines Rodungsverfahrens im Hinblick auf den Grundsatz des Walderhaltungsinteresses (§ 12 ForstG 1975) nicht anders bewertet werden als das öffentliche Interesse an der Erhaltung... mehr lesen...
Am 10. April 1987 beantragte das Land Oberösterreich bei der Bezirkshauptmannschaft die Erteilung der Bewilligung zur Rodung von zahlreichen näher bezeichneten Flächen für den Ausbau der Falkensteiner Landesstraße L 584 sowie für die Wiederherstellung unterbrochener Verkehrsbeziehungen. Die Beschwerdeführer sind Eigentümer der Grundstücke Nr. 6087 und 6088; dabei handelt es sich um Waldflächen, die an zur Rodung beantragte Waldflächen angrenzen. Mit Bescheiden vom 1. September... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §12;ForstG 1975 §14 Abs3;ForstG 1975 §14 Abs4;ForstG 1975 §17 Abs2;ForstG 1975 §17 Abs3;ForstG 1975 §17 Abs4;ForstG 1975 §19 Abs4 litd;
Rechtssatz: Das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Nachbarwaldes kann im Hinblick auf den Grundsatz des Walderhaltungsinteresses nicht anders bewertet werden, als das öffentliche Interesse an der Erhaltung der zur Rodung beantragte... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 13. August 1990 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See (belangte Behörde) der mitbeteiligten Partei über deren - nicht näher begründeten - Antrag vom 9. Juli 1990 gemäß den §§ 17, 18 Abs. 1 und 4 sowie 19 Abs. 1 lit. b des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975 in der Fassung der Novelle 1987, BGBl. Nr. 576 (ForstG), unter Vorschreibung von Auflagen die Bewilligung zur vorübergehenden Rodung einer Teilfläche des Waldgrundstückes Nr. 972, KG X, im Ausmaß v... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 28. Jänner 1992 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Reutte der beschwerdeführenden Partei nach Maßgabe der eingereichten Projektunterlagen und unter Vorschreibung von Auflagen gemäß den §§ 6 Abs. 1 lit. k, 7 Abs. 1 lit. c, 27 Abs. 1 lit. b, 40 Abs. 1 des Tiroler Naturschutzgesetzes, LGBl. Nr. 29/1991 (NSchG), die naturschutzrechtliche Bewilligung zur Errichtung einer Forststraße. In der Begründung: des Bescheides legte die Behörde dar, der naturschutzfachliche Amtssach... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §12 litb;ForstG 1975 §17 Abs2;ForstG 1975 §17 Abs3;ForstG 1975 §17 Abs4;ForstG 1975 §18 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/28 92/10/0075 3 Stammrechtssatz Eine Abwägung von öffentlichen Interessen, die beide auf Walderhaltung gerichtet sind, ist unabhängig vom Zeitpunkt und von der Identität des Waldbestandes, nicht möglich. Walderhaltung kann sich nur a... mehr lesen...
Index: L55007 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Tirol80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §12 litc;NatSchG Tir 1991 §27;NatSchG Tir 1991 §6 Abs1 litk;
Rechtssatz: § 12 lit c ForstG 1975 enthält den Grundsatz, daß bei der Nutzung des Waldes auf die Erhaltung der Nutzungsmöglichkeit für nachfolgende Generationen Bedacht zu nehmen ist, schließt aber Nutzungen in der Gegenwart keinesfalls aus (hier: naturschutzb... mehr lesen...