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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §12;Rechtssatz
Das öffentliche Interesse an der Walderhaltung ist im ForstG 1975 statuiert. Um eine Rodung zu ermöglichen, muss ein dieses öffentliche Interesse an der Walderhaltung überwiegendes öffentliches Interesse an einer anderen Verwendung der zur Rodung beantragten Fläche vorliegen (Hinweis E 19.10.1992, 92/10/0140)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999070075.X06Im RIS seit
30.01.2002