1.1. Die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See erteilte mit Bescheid vom 25. November 1991 der mitbeteiligten Partei gemäß §§ 17 Abs. 1, 18 Abs. 4 sowie 19 Abs. 1 lit. b des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440 in der Fassung der Forstgesetz-Novelle 1987, BGBl. Nr. 576 (im folgenden: ForstG), die bis 30. April 1997 befristete Bewilligung zur Rodung des Waldes auf dem Grundstück Nr. nn1, KG X, im Ausmaß von 7.355 m2, zum Zwecke der vorübergehenden landwirtschaftlichen Nutzung, wobei folg... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §12 litb;ForstG 1975 §17 Abs2;ForstG 1975 §17 Abs3;ForstG 1975 §17 Abs4;ForstG 1975 §18 Abs4;
Rechtssatz: Eine Abwägung von öffentlichen Interessen, die beide auf Walderhaltung gerichtet sind, ist unabhängig vom Zeitpunkt und von der Identität des Waldbestandes, nicht möglich. Walderhaltung kann sich nur auf den gegebenen Status des Waldbestandes beziehen. Da hier die beab... mehr lesen...
Dem "Werk XY" wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 12. Juli 1956 die Bewilligung erteilt, die Waldgrundstücke n1 bis n14 der EZ. nnn, KG. W, im Ausmaß von 11,8884 ha für die Lehmgewinnung und den Betrieb des Werkes XY zu roden. Diese Bewilligung wurde für die Zeit erteilt, während welcher diese Parzellen für den Betrieb des Werkes erforderlich sind. Der Mitbeteiligte stellte am 28. Februar 1983 den Antrag auf Rodung der genannten Grundstücke zur Errichtung e... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §12;ForstG 1975 §14 Abs2;ForstG 1975 §14 Abs3;ForstG 1975 §17 Abs2;ForstG 1975 §17 Abs4;ForstG 1975 §19 Abs4 litd; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/10/0038 E 4. Mai 1987 VwSlg 12462 A/1987 RS 2 Stammrechtssatz Deckungsschutz im Rodungsverfahren für den nachbarlichen Wald ist nicht in jedem Fall zu gewähren: Je nach dem Gewicht, welches dem öffentlichen Interesse an eine... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 28. Februar 1986 wurde unter Berufung auf die §§ 17 bis 19 und 170 Abs. 2 Forstgesetz 1975 (BGBl. Nr. 440, im folgenden kurz: FG) "der im Namen des Grundeigentümers B eingebrachte Antrag der M Gesellschaft m.b.H., vertreten durch deren Geschäftsführer Ernst S, vom 21.4.1984, auf Erteilung der Bewilligung zur Rodung einer weiteren ca. 4,5 ha großen Teilfläche des Waldgrundstückes Nr. 497/24, KG. X, zum Zwecke der Erweiterung de... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §12;ForstG 1975 §14 Abs2;ForstG 1975 §14 Abs3;ForstG 1975 §17 Abs2;ForstG 1975 §17 Abs4;ForstG 1975 §19 Abs4 litd;
Rechtssatz: Deckungsschutz im Rodungsverfahren für den nachbarlichen Wald ist nicht in jedem Fall zu gewähren: Je nach dem Gewicht, welches dem öffentlichen Interesse an einer anderen Verwendung der zur Rodung beantragten Fläche einerseits und dem Ausmaß der f... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)80/02 Forstrecht
Norm: B-VG Art131 Abs1 Z2;ForstG 1975 §12 lita;ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §17 Abs2;ForstG 1975 §170 Abs8; Beachte Besprechung in:
ZfV 1990/2, S 138;
Rechtssatz: § 170 Abs 8 ForstG iVm § 17 und § 12 lit a ForstG räumt dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft die Befugnis ein, zur Wahrung des das ForstG beherrschenden öffentl... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 31. Jänner 1985'wurde der Beschwerdeführer u.a. für schuldig befunden, in den Jahren 1982/83 mit Fertigstellung im Frühjahr 1984 auf einem näher bezeichneten Waldgrundstück ein Blockhaus im Ausmaß von ca. 8 x 6 m errichtet, damit bis jetzt unbefugt Waldboden zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur verwendet und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 17 Abs. 1 in Verbindung mit § 174 Abs. 1 lit. a Z. 6 Forstgesetz 1... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §12;ForstG 1975 §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1778/78 E 26. Februar 1979 VwSlg 9776 A/1979 RS 1 Stammrechtssatz Zur Auslegung des § 17 Abs 1 ForstG 1975 sind die im § 12 legcit angeführten Grundsätze heranzuziehen. Danach ist der Waldboden als solcher zu erhalten und der Wald so zu behandeln, daß die Produktionskraft des Bodens erhalten und seine Wirkungen nac... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs3;ForstG 1975 §12; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0609/78 E 13. September 1979 VwSlg 9920 A/1979 RS 1 Stammrechtssatz Aus § 1 Abs 3 FG läßt sich keineswegs der Schluß ziehen, eine unbestockte Grundfläche dürfe ohne Erteilung einer Rodungsbewilligung mit einer Hütte bebaut werden, wenn diese Hütte zwar faktisch der forstlichen Bewirtschaftung dient, aber zur forstbe... mehr lesen...
Die Bezirksforstinspektion Graz verständigte mit Schreiben vom 25. August 1978 und mit Schreiben vom 25. September 1978 den Bürgermeister der Landeshauptstadt Graz (in der Folge: Behörde) davon, dass auf zwei Teilflächen im Ausmaß von jeweils 0,03 ha eines bestimmten Waldgrundstückes der Beschwerdeführer vom Waldbesitzer durch Einebnen eine Waldverwüstung und unbefugte Rodung begangen worden sei, beantragte deshalb gegen den Waldbesitzer ein Strafverfahren einzuleiten und ihm den... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat mit dem bekämpften Bescheid gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 einer Berufung des Beschwerdeführers gegen ein Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung, mit dem der Beschwerdeführer der Übertretung des § 17 Abs. 1 Forstgesetz 1975, begangen dadurch, dass im mittleren südlichen Teil seines Waldgrundstückes Nr. n1 der KG F, östlich der in dieser Waldfläche befindlichen Wiese, neben einer Holzhütte auch zwei Kleinautobusse errichtet bzw. abgestellt wo... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Stadtmagistrates Innsbruck vom 21. Juli 1975 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, in Innsbruck Paschberg auf der Gp. n/1, KG X, ohne im Besitz einer hiefür erforderlichen Rodungsbewilligung zu sein, auf Waldgrund eine Sommerhütte errichtet, dadurch trotz einschlägiger Bestrafung vom 24. Juli 1974, Zl. I-7346/74, den Waldgrund der Holzzucht entzogen und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 2 Reichsforstgesetz, RGBl. Nr. 250/1852 (im folgenden kurz ... mehr lesen...