Norm
MSchG §4 Abs1 Z3Rechtssatz
Ist ein Sachverhalt dem Tatbestand des § 9 Abs 3 UWG zu unterstellen, scheidet eine Beurteilung des Sachverhaltes nach dem § 2 UWG aus. § 9 Abs 3 UWG steht zu jenem des § 2 UWG im Verhältnis der Spezialität. Eine bestimmte Farbenzusammenstellung genießt daher nur unter der Voraussetzung der Verkehrsgeltung Schutz (besondere farbliche Gestaltung der Fassade eines Betriebsgebäudes - Bosch - rot - gelb - braun).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0078229Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.12.2020