Norm
UWG §9 B6Rechtssatz
Im Fall der Kollision eines Markenrechts mit einem nicht registrierten Zeichen für die gleiche Ware hat letzteres dann Priorität, wenn es vor der Eintragung der Marke Verkehrsgeltung erlangt hat. Der Schutz ist aber örtlich auf jenes Gebiet beschränkt, in dem es Verkehrsgeltung genießt - "Egger-Bier".
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0078871Dokumentnummer
JJR_19820330_OGH0002_0040OB00309_8200000_003