Begründung: Die Klägerin ist die gesetzliche Interessenvertreterin der praktischen Ärzte und Fachärzte in Oberösterreich; gemäß § 38 ÄrzteG ist sie ua dazu berufen, die gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen und zu fördern. Der Beklagte bezeichnet sich gelegentlich als "Heilpraktiker"; er behandelt in seinem Wohnhaus Personen gegen verschiedenen Schmerzzustände, wie Kreuzschmerzen, Nervenentzündungen oder Rheumatismus. Zur ... mehr lesen...
Norm: KSchG §30 Abs1UWG §25
Rechtssatz: Wenn sich die Haltlosigkeit der gegen einen Mitbewerber erhobenen Vorwürfe herausstellt, kann es die Billigkeit erfordern, dem zu Unrecht Verdächtigten die Möglichkeit einer Information der Öffentlichkeit zu bieten. Ein solches berechtigtes Interesse des obsiegenden Beklagten an der Urteilsveröffentlichung kann sich insbesondere dann ergeben, wenn ein Wettbewerbsstreit eine gewisse Publizität erlangt hat;... mehr lesen...
Norm: UWG §25
Rechtssatz: Nicht von Bedeutung für die Berechtigung des Urteilsveröffentlichungsbegehrens des Beklagten ist, daß sein Interesse nicht in der Aufklärung über wettbewerbswidriges Verhalten liegt. Daß in den Medien über die Prozeßführung objektiv und umfassend berichtigt wurde, kann sein Interesse an der Urteilsveröffentlichung - welche der Aufklärung über den endgültigen Verfahrensausgang dient - gleichfalls nicht beseitigen. ... mehr lesen...
Norm: UWG §25
Rechtssatz: Soweit § 25 UWG der obsiegenden Partei, wenn diese daran ein berechtigtes Interesse hat, das Recht zuerkennt, das Urteil auf Kosten des Gegners zu veröffentlichen, handelt es sich um eine Vorschrift des materiellen Privatrechtes; diejenigen Vorschriften, welche die Durchsetzung dieses materiellen Rechtes regeln - etwa die für die Veröffentlichung (§ 25 Abs 3 UWG) oder für den Antrag auf eine vom Wortlaut des Urteilspru... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr.Friedl als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Gamerith, Dr.Kodek, Dr.Niederreiter und Dr.Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Florian H*****, vertreten durch Dr.Eva Maria Leeb-Bernhard, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagten Parteien 1.) Prof.Hans H*****, vertreten durch Dr.Hannes Pflaum, Rechtsanwalt in Wien, 2.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte vertrieb (ua) im Versandhandel unter der Bezeichnung "Bonsoria" ein von ihrem Vater in Holland entwickeltes
Kopf: - und Körpershampoo. In einem farbig gestalteten Prospekt wurden an Schuppenflechte erkrankte Personen vor und nach der Behandlung mit diesem Mittel dargestellt; zugleich wurde angekündigt, daß Heilerfolge bis spätestens drei Wochen nach Beginn der Behandlung sichtbar würden. Dieser Werbeschrift war eine Antwortkarte angeschlossen, mit d... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin befaßt sich im Auftrag der M*** Zeitungsbeilagen-Verlagsgesellschaft mbH & Co KG mit der Akquirierung von Inseraten für die "Neue Kronen Zeitung" und den "Kurier". "Die ganze Woche"-Zeitschriftengesellschaft mbH & Co KG (im folgenden "Ganze Woche"-KG), deren einzige Komplementärin die "Die ganze Woche"-Zeitschriftengesellschaft mbH ist, ist Verlegerin der Druckschrift "Die ganze Woche"; sie nimmt auch Aufträge zur Einschaltung von Inseraten in dies... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und die erstbeklagte OHG betreiben den Handel mit Teppichen; der Zweit- und der Drittbeklagte sind persönlich haftende Gesellschafter der Erstbeklagten. Die Erstbeklagte hat in Innsbruck eine Zweigniederlassung. Sie veranstaltete am 13.Mai 1987 in den Raiffeisensälen in Innsbruck eine Teppich-Vernissage und anschließend vom 14.Mai bis 27.Mai 1987 eine Verkaufsausstellung, die an Werktagen von 9 Uhr bis 18 Uhr und an Samstagen bis längstens 13 Uhr ... mehr lesen...
Begründung: Statutarischer Zweck des klagenden Vereins ist es, den seriösen Geschäftsverkehr im Teppichhandel durch "geeignete Maßnahmen" zu fördern. Diese Tätigkeit ist nicht auf Gewinn gerichtet; sie beschränkt sich nicht auf das Abmahnen von Wettbewerbsverstößen, sondern erstreckt sich auch auf die Klärung wettbewerbsrechtlicher Streitfragen. Mitglieder des Klägers sind Gewerbetreibende, die den Handel mit handgeknüpften Teppichen betreiben, sofern sie Mitglieder der Bundeskamm... mehr lesen...
Begründung: Außer Streit steht, daß die Beklagte im Jahr 1987 für Bettwäsche und Federpolster mit den Bezeichnungen "Sonderangebot", "Aktionsangebot" oder "Sonderpreis" geworben hat, obwohl es sich bei den dort angeführten Preisen um die bereits längere Zeit verlangten Normalverkaufspreise gehandelt hatte; weiters kündigte die Beklagte für alle diese Artikel (generelle) Preisnachlässe in prozentueller Form an, die sie jedoch dann mit dem Hinweis darauf, daß es sich bei den für die... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile erzeugen bzw. vertreiben Zubehörteile für Autoradios. Der weitaus überwiegende Teil des von der Klägerin erzeugten Radiozubehörs wird seit Oktober 1982 unter der Bezeichnung "C***" vertrieben; die Klägerin verwendet diese Bezeichnung auch in ihren Katalogen und auf den von ihr vertriebenen Produkten. Seit 20.August 1982 enthält die Firma der Klägerin den Bestandteil "C***". Ferner ist für die Klägerin beim Österreichischen Patentamt die Wortmarke Nr. 10... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin vertreibt Kosmetikartikel, die auf von Kosmetikberaterinnen veranstalteten Parties den potentiellen Kunden vorgestellt werden. Die für die Klägerin tätigen Kosmetikberaterinnen sind den bei der Klägerin angestellten Gruppenleiterinnen unterstellt. Die Gruppenleiterinnen erhalten eine spezielle Einschulung über die Kosmetikartikel und die Werbestrategie. Sie werben dann Damen an, die die Tätigkeit als Kosmetikberaterinnen für die Klägerin ausüben. ... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte A GmbH betreibt in Wien das Optikergewerbe. Sie veröffentlichte in der Verbraucherzeitung 'DER EINKAUF', Nr. 5/1984 (Beilage A), unter der überschrift: 'Wichtige Informationen für alle Brillenträger!' eine doppelseitige Anzeige, in welcher sie u.a. folgende Behauptungen aufstellte: 'Eine modische Fassung, die richtigen Gläser rissen oft ein großes Loch in die Geldbörse des Konsumenten, doch sie haben dem Optiker die exorbitanten Preise widerspruchslos bezahl... mehr lesen...
Norm: dUWG §25UWG §24UrhG §81 Abs2
Rechtssatz: Die dem § 24 Satz 1 UWG weitgehend inhaltsgleiche Bestimmung des § 25 dUWG wird von der herrschenden Lehre und Rechtsprechung in der BRD dahin verstanden, daß der Antragsteller damit von der sonst notwendigen Glaubhaftmachung des sogenannten "Verfügungsgrundes" (also der "Dinglichkeit" oder "Eilbedürftigkeit" der beantragten Sicherungsnaßnahme) befreit wird; ob die dazu entwickelten Grundsätze ganz... mehr lesen...
Norm: UWG §25
Rechtssatz: Der verurteilte Beklagte kann sich über eine angeblich unzureichende Aufklärung des Publikums über seinen eigenen Wettbewerbsverstoß durch die Veröffentlichung des Urteilsspruches nicht beschwert erachten. Entscheidungstexte 4 Ob 312/81 Entscheidungstext OGH 17.03.1981 4 Ob 312/81 Beisatz: Konkurswarenvermarktungsgesellschaft (T1) Veröff: ÖBl 1981,130 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 AABGB §1330 BIMSchG §10 Abs1UWG §14 A2UWG §25
Rechtssatz: Das (wenngleich vom Kläger abgelehnte) Angebot eines vollstreckbaren Unterlassungsvergleiches beseitigt zumindest im Regelfall die Wiederholungsgefahr (mit eingehender Darstellung der bisherigen Judikatur und der Literatur). Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahm... mehr lesen...
Beide Parteien erzeugen und vertreiben Kaffeemittel. Gestützt auf § 1 UWG und auf die Bestimmungen des Kartellgesetzes, begehrt die Klägerin die Verurteilung der Beklagten, sofort die Ankündigung und/oder Gewährung eines Sonderbonus oder sonstigen Nachlasses beim Vertrieb von Kaffeemitteln als Gegenleistung dafür, daß der Bezug der Produkte der Klägerin eingestellt oder eingeschränkt wird, zu unterlassen und ihr einen Schadenersatzbetrag von 473 000 S samt Anhang zu zahlen; außerdem... mehr lesen...
Norm: UWG §25
Rechtssatz: Der Anspruch auf Ermächtigung zur Urteilsveröffentlichung ist nur ein vom Unterlassungsbegehren abhängiger Nebenanspruch. Entscheidungstexte 4 Ob 321/78 Entscheidungstext OGH 04.04.1978 4 Ob 321/78 4 Ob 348/79 Entscheidungstext OGH 12.06.1979 4 Ob 348/79 Veröff: SZ 52/94 = ÖBl 1980,7 ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C2UWG §25
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Mitteilung des Inhaltes einer gerichtlichen Entscheidung müssen dieselben Grundsätze beachtet werden wie bei einer privaten Veröffentlichung eines Urteiles. Entscheidungstexte 4 Ob 402/77 Entscheidungstext OGH 22.11.1977 4 Ob 402/77 4 Ob 332/80 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 VI1MRK Art6 Abs1 II7UWG §25
Rechtssatz: Das Veröffentlichungsgebot für Urteil gemäß Art 6 Abs 1 MRK gibt keinesfalls ein subjektives Recht zur privaten Veröffentlichung einer einstweiligen Verfügung. Entscheidungstexte 4 Ob 319/76 Entscheidungstext OGH 07.09.1976 4 Ob 319/76 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C5cUWG §25
Rechtssatz: Private Veröffentlichung im Erscheinungsbild einer auf einer gerichtlichen Ermächtigung beruhenden Urteilsveröffentlichung einer einstweiligen Verfügung des OLG als "Kurzfassung" ist täuschungsgeeignet über die noch nicht eingetretene Rechtskraft. Entscheidungstexte 4 Ob 319/76 Entscheidungstext OGH 07.09.1976 4 Ob 319/76 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Gesellschaft m.b.H. hatte gemeinsam mit der I***** Handelsgesellschaft m.b.H. & Co KG - deren persönlich haftende Gesellschafterin sie ist - gegen die beiden Kläger zu 10 Cg 19/73 des Handelsgerichtes Wien eine Klage wegen unlauteren Wettbewerbs eingebracht und damit einen Antrag auf einstweilige Verfügung verbunden. Nachdem das Oberlandesgericht Wien als Rekursgericht diesem Sicherungsantrag mit Beschluss vom 19. 7. 1973, 2 R 102/73-22, teilwei... mehr lesen...
Norm: UrhG §85UWG §25ZPO §411 H
Rechtssatz: Das Veröffentlichungsbegehren kann infolge seiner Abhängigkeit von der Entscheidung über das Unterlassungsbegehren nicht selbständig in (Teilrechtskraft) Rechtskraft erwachsen. Entscheidungstexte 4 Ob 348/74 Entscheidungstext OGH 10.12.1974 4 Ob 348/74 4 Ob 217/18t Entscheidungstext OGH 26.03... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIIUWG §25
Rechtssatz: Wer sich von der Veröffentlichung einer seinen Konkurrenten betreffenden in einem Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbs erflossenen Entscheidung nicht nur die Schädigung des Konkurrenten sondern auch eine Förderung seiner eigenen wirtschaftlichen Interessen verspricht, handelt nicht schikanös. Entscheidungstexte 4 Ob 323/74 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C2UWG §1 C5cUWG §25
Rechtssatz: Die private Veröffentlichung einer in einem Wettbewerbsprozess erflossenen Entscheidung ist sittenwidrig im Sinne des § 1 UWG, wenn durch Art, Zeit, Unvollständigkeit der Veröffentlichung, fehlende Angaben über die Rechtskraft etc eine Irreführung des Publikums erfolgt oder wenn die Veröffentlichung zum Zweck der eigenen Werbung und der Schädigung des Konkurrenten vorgenommen wird. ... mehr lesen...