Norm: UWG §25
Rechtssatz: Dass durch einen Urteilsveröffentlichung auch solche Kreise angesprochen werden, die von dem Wettbewerbsverstoß bislang keine Kenntnis hatten, kann nicht ausgeschlossen werden und hindert den Zuspruch nicht. Entscheidungstexte 4 Ob 40/19i Entscheidungstext OGH 28.05.2019 4 Ob 40/19i Veröff: SZ 2019/48 4 Ob 165/20... mehr lesen...
Norm: UWG §25
Rechtssatz: Die Veröffentlichung in einer Samstagsausgabe oder Wochenendausgabe ist nicht nur bei besonders hoher Publizität der rechtswidrigen Handlung gerechtfertigt, sondern kann sich auch aus dem Aufklärungszweck ergeben. Entscheidungstexte 4 Ob 40/19i Entscheidungstext OGH 28.05.2019 4 Ob 40/19i Veröff: SZ 2019/48 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: UWG §25
Rechtssatz: Die Aufmachung (Größe, drucktechnische Gestaltung) einer Veröffentlichung muss im Urteil nicht bis ins kleinste Detail bestimmt werden, jedoch haben sich bestimmte Mindeststandards etabliert; nach ständiger Rechtsprechung des Senats hat etwa eine Veröffentlichung im Regelfall in Normallettern zu erfolgen. Entscheidungstexte 4 Ob 40/19i Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Präsidentin Hon.-Prof. Dr. Griss als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. M***** Inc, *****, 2. M***** GmbH, *****, beide vertreten durch Fiebinger, Polak, Leon & Partner, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. P***** GmbH (zuvor M***** GmbH), *****, 2. Dr. H***** M*****, 3. P*... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei G*****, vertreten durch Eisenberger & Herzog Rechtsanwalts GmbH in Graz, gegen die beklagten Parteien 1. Mag. M***** K*****, Rechtsanwalt, *****, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der E***** S***** GmbH, 2. E***** S*****,... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Dr. Kuras als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Verein für Konsumenteninformation, 1060 Wien, Linke Wienzeile 18, vertreten durch Kosesnik-Wehrle & Langer Rechtsanwälte KEG in Wien, wider die beklagte Partei B*****, vertreten durch Raits E... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien vertreiben Geräte zur Mauertrockenlegung. Jene der Klägerin beruhen auf einer elektro-physikalischen Methode, jene der Beklagten auf einem mechanischen System. Am 4. Oktober 2006 brachte der ORF in der Sendung „Help-TV" einen kritischen Bericht über die von der Klägerin angebotene Methode, deren Wirksamkeit wissenschaftlich nicht erwiesen sei. Darin kam auch eine Verbraucherin zu Wort, die ein Mauerentfeuchtungsgerät der Klägerin erworben und eingesetzt hatt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist ein Finanzinstitut und befasst sich mit dem Abschluss von Leasingverträgen. Im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern verwendete die beklagte Partei Allgemeine Vertragsbedingungen. Die beklagte Partei steht in Kooperation mit den Tochtergesellschaften, s***** GmbH und U***** GmbH, wobei die beklagte Partei bestehende Verträge verwaltet. Mit Schreiben vom 23. 3. 2007 beanstandete die klagende Partei insgesamt 56 Klauseln der Allgemeinen V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger handelt mit Elektrogeräten, insbesondere Staubsaugern und deren Ersatzteilen. Er führt auch Reparaturen an derartigen Geräten durch und bietet seine Leistungen über den stationären Handel, auf Märkten, über das Internet und über Hausbesuche an. Die Beklagte befasst sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von Haushalts-Elektrogeräten, insbesondere Staubsaugern und anderen Geräten zur Teppichreinigung. Sie vertreibt ihre Geräte nicht über den stationä... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin Dr. Schenk sowie die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei F*****-GmbH, *****, vertreten durch Dr. Reinfried Eberl und andere Rechtsanwälte in Salzburg, gegen die beklagte Partei S*****gesellschaft m.b.H., *****, vertreten durch Pressl Endl Heinrich Bamberger Rechtsanwälte GmbH in... mehr lesen...
Norm: KSchG §30 Abs1UWG §25
Rechtssatz: Suchen voraussichtlich nicht alle ehemaligen Kunden eines Unternehmens, die ein objektives Interesse an der Information über dessen bedenkliche Geschäftspraktiken bei Vertragsabschlüssen haben, neuerlich die Internetseiten dieses Unternehmens auf, so ist ein Unterlassungsurteil im Regelfall nicht nur dort zu veröffentlichen. Entscheidungstexte 4 Ob 18/0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte bot auf mehreren Internetseiten SMS-Dienste und die Erstellung von „Lebenserwartungsprognosen" an. Dabei erweckte sie zunächst blickfangartig den Eindruck von Gratisleistungen. Darauf folgte ein Anmeldefeld in normaler Schriftgröße, in das die Interessenten persönliche Daten einzutragen hatten. Danach musste ein Feld angeklickt werden, wonach man die - nicht gesondert angezeigten - AGB der Beklagten akzeptiere. Die Anmeldung selbst erfolgte durch ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind die beiden einzigen Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Sie klagen einander wechselseitig auf Ausschluss aus der Wohnungseigentümergemeinschaft. Nach den Feststellungen lebt der Beklagte aufgrund seines schwierigen, rechthaberischen bis neurotischen Charakters mit seinem Nachbarn zum größten Teil in Streit, was in wechselseitigen beleidigenden Handlungen und Beschimpfungen bzw schikanösem Verhalten und diversen zwischen den Streitte... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist ausschließliche Lizenznehmerin nachstehender Marken: der österreichischen Wortmarke Nr 232.749 „FEELING", geschützt für Fahrzeuge und deren Teile, soweit in Klasse 12 enthalten, sowie für Räder und Felgen für Fahrzeuge (Priorität vom 20. 12. 2005), und der Gemeinschaftsmarke Nr 5.150.032 „FEELING", geschützt für Fahrzeuge und deren Zubehör, soweit in Klasse 12 enthalten, sowie für Räder für Fahrzeuge (Priorität vom 20. 12. 2005). Die Beklagte vertreibt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist zu 56/644-Anteilen (Top 3) und zu 114/644-Anteilen (Top 2) Miteigentümer der Liegenschaft EZ 455, Grundbuch ***** M*****dorf samt dem darin vorgetragenen Grundstück 1478 mit einer Fläche von 183 m2. Der Erstbeklagte ist zu 476/644-Anteilen (Top 1) ebenfalls Miteigentümer dieser Liegenschaft. Auf dem Grundstück 1478 ist das Haus M*****dorf 52a errichtet. Der Erstbeklagte ist weiters Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 280, Grundbuch ***** M*****do... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin einer periodischen Druckschrift, die sich - ebenso wie eine von der Beklagten herausgegebenen Druckschrift - an die österreichische Kommunikations-, Medien- und Werbebranche wendet. Mit der Behauptung, der Herausgeber der Druckschrift der Beklagten habe der Klägerin in einem in seiner Zeitschrift veröffentlichten Kommentar vorgeworfen, sie würde von einer wahrheitsgemäßen und kritischen Berichterstattung über die Österreichische National... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Präsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Wilhelm H***** KG, *****, vertreten durch Schwarz Schönherr Rechtsanwälte OEG in Wien, gegen die beklagte Partei H*****-GmbH, *****, vertreten durch Mag. Egon Stöge... mehr lesen...
Norm: UrhG §85 Abs1UWG §25
Rechtssatz: Wegen der (gerichtsnotorischen) Verbreitung von „Pop-up-Blockern" ist eine Urteilsveröffentlichung im Internet nicht nur in einem Pop-Up-Fenster, sondern direkt auf der Homepage des in Anspruch genommenen Rechteverletzers erforderlich, um die gebotene Aufklärung des Publikums zu ermöglichen. Entscheidungstexte 4 Ob 57/07x Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Architekturfotograf und erhielt im Jahr 2000 von einer Architektengruppe den Auftrag, deren Installation auf einer Kunstausstellung zu fotografieren. Der Kläger erfüllte diesen Auftrag im August 2000 und erteilte der Architektengruppe das Recht, die Lichtbildwerke für eigene Zwecke im beschränkten Umfang zu verwenden. Die Beklagte ist eine Großbilddruckerei. Ihr seit 2001 erscheinendes Firmenmagazin wird parallel zum Printmedium inhaltsgleich ins... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte betreibt eine Einzelhandelskette. Sie verkaufte in ihren Filialen Gutscheine für Pauschalreisen zu einem Einheitspreis von 140 EUR. Diese Gutscheine berechtigten die Erwerber, bei einem Tochterunternehmen der Beklagten „nach Maßgabe der verfügbaren Angebote" eine zweitägige Pauschalreise in eine von zehn europäischen Städten zu „buchen". Vorgesehen waren Flüge mit den Austrian Airlines und die Unterbringung in „zentrumsnah gelegenen, zweckmäßig eingerichtete... mehr lesen...
Norm: KSchG §30UWG §25
Rechtssatz: Zweck der Urteilsveröffentlichung ist es, über die Rechtsverletzung aufzuklären und den beteiligten Verkehrskreisen Gelegenheit zu geben, sich entsprechend zu informieren, um vor Nachteilen geschützt zu sein. An diesen Zwecken gemessen ist die begehrte Veröffentlichung der zu unterlassenden Klauseln zweckmäßig und angemessen. Entscheidungstexte 4 Ob 221/06p ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine nach § 29 KSchG klageberechtigte Partei, macht Unterlassungsansprüche nach §§ 28 Abs 1 und 28a KSchG geltend. Die Klägerin, eine nach Paragraph 29, KSchG klageberechtigte Partei, macht Unterlassungsansprüche nach Paragraphen 28, Absatz eins und 28a KSchG geltend. Die Beklagte betreibt ein Kreditunternehmen im Sinn des Bankwesengesetzes. Sie ist Unternehmerin im Sinn des § 1 KSchG und tritt im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig in geschäftl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte betreibt ein österreichisches Mobilfunknetz. Strittig sind elf Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen. Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach Paragraph 28, KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte betreibt ein österreichisches Mobilfunknetz. Strittig sind elf Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen. Im Mai 2005 hatte der Kläger mehrere Klauseln der damals gelte... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei A***** Aktiengesellschaft, *****, vertreten durch Ehrlich-Rogner & Schlögl Rechtsanwalts-Partnerschaft in Wien, gegen die beklagte Partei u... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Inhaber der am 26. 11. 1990 angemeldeten und seit 26. 2. 1991 registrierten österreichischen Wortmarke „Amadeus" und einer gleichlautenden seit 1991 registrierten internationalen Wortmarke. Beide Marken sind für die Warenklasse 3 (Parfümeriewaren) eingetragen. Der Kläger erzeugt und vertreibt unter diesen Marken Eau de Toilette, Feuchtigkeitscremen und Parfums im Einzel- und Großhandel. Die Beklagte ist Inhaberin der am 16. 2. 2002 angemeldeten und am 9. 1... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien stehen miteinander im Wettbewerb beim Vertrieb von Dünger, Blumenerde und Pflanzenschutzmitteln. Sie haben mehrfach vor Gericht wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten ausgetragen und dabei wechselseitig Unterlassungstitel erwirkt. Im Verfahren 10 Cg 260/04z des Landesgerichts Salzburg wurde die (hier und dort) Beklagte mit Urteil vom 28. Mai 2005 verpflichtet, es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, von ihr vertriebene Produkte mit irreführenden Deklarati... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Alleingesellschafterin der Beklagten ist die C*bank Aktiengesellschaft, die ihrerseits eine Managementvereinbarung mit der I* AG getroffen hat. Die Beklagte befasst sich mit der Verwaltung sowohl von Wohnungen als auch von gewerblichen Liegenschaften. Derzeit verwaltet sie rund 600 Immobilien mit einer vermieteten Fläche von rund 1,75 Mio m², die zu rund 50 % entweder der I* oder der C*bank gehören und zu rund 50 % Privatpersonen, wozu die Eigentümer von „Vorso... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Matthias B*****, vertreten durch Dr. Klaus Plätzer, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die beklagte Partei B*****GmbH, *****, vertreten durch Dr. Peter Hauser, Rec... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S*****gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Dr. Maria Windhager, Rechtsanwältin in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Herausgeberin der Gratiszeitung „B*****", die wöchentlich in einer Auflagenstärke von 201.858 Stück in mehreren Regionalausgaben an die Haushalte in Salzburg verteilt werden. Die Beklagte ist Medieninhaberin und Herausgeberin der Gratiszeitung „S*****", die in einer Auflagenstärke von 185.090 Stück im Bundesland Salzburg verteilt wird. Die Beklagte bewirbt ihre Gratiszeitung im Internet unter der Adresse „www.s*****" mit de... mehr lesen...