Norm
UWG §25Rechtssatz
Der Anspruch auf Ermächtigung zur Urteilsveröffentlichung ist nur ein vom Unterlassungsbegehren abhängiger Nebenanspruch.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0079531Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.12.2019