Norm
UrhG §85Rechtssatz
Das Veröffentlichungsbegehren kann infolge seiner Abhängigkeit von der Entscheidung über das Unterlassungsbegehren nicht selbständig in (Teilrechtskraft) Rechtskraft erwachsen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0077324Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.05.2019