Norm
UWG §1 C5cRechtssatz
Private Veröffentlichung im Erscheinungsbild einer auf einer gerichtlichen Ermächtigung beruhenden Urteilsveröffentlichung einer einstweiligen Verfügung des OLG als "Kurzfassung" ist täuschungsgeeignet über die noch nicht eingetretene Rechtskraft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0077805Dokumentnummer
JJR_19760907_OGH0002_0040OB00319_7600000_002