RS OGH 1976/9/7 4Ob319/76

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.09.1976
beobachten
merken

Norm

UWG §1 C5c
UWG §25

Rechtssatz

Private Veröffentlichung im Erscheinungsbild einer auf einer gerichtlichen Ermächtigung beruhenden Urteilsveröffentlichung einer einstweiligen Verfügung des OLG als "Kurzfassung" ist täuschungsgeeignet über die noch nicht eingetretene Rechtskraft.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0077805

Dokumentnummer

JJR_19760907_OGH0002_0040OB00319_7600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten