RS OGH 1974/5/28 4Ob323/74, 4Ob319/76, 4Ob91/12d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.05.1974
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Norm

ABGB §1295 III
UWG §25

Rechtssatz

Wer sich von der Veröffentlichung einer seinen Konkurrenten betreffenden in einem Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbs erflossenen Entscheidung nicht nur die Schädigung des Konkurrenten sondern auch eine Förderung seiner eigenen wirtschaftlichen Interessen verspricht, handelt nicht schikanös.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0026232

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.06.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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