Norm
UWG §25Rechtssatz
Der verurteilte Beklagte kann sich über eine angeblich unzureichende Aufklärung des Publikums über seinen eigenen Wettbewerbsverstoß durch die Veröffentlichung des Urteilsspruches nicht beschwert erachten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0079550Dokumentnummer
JJR_19810317_OGH0002_0040OB00312_8100000_002