RS OGH 1977/11/22 4Ob402/77, 4Ob332/80, 4Ob293/99p, 4Ob175/06y, 4Ob12/18w, 4Ob69/18b

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Veröffentlicht am 22.11.1977
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Norm

UWG §1 C2
UWG §25

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Mitteilung des Inhaltes einer gerichtlichen Entscheidung müssen dieselben Grundsätze beachtet werden wie bei einer privaten Veröffentlichung eines Urteiles.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0077868

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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