Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art133 Abs4VwGG §28 Abs3VwGG §34 Abs1ZustG §22 Abs1ZustG §7
Rechtssatz: Die von der Revisionswerberin relevierten Formfehler bei der Zustellung erweisen sich nicht als maßgeblich, sofern betreffend die Zustellung Heilung eingetreten ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
1 Mit Schreiben vom 25. Juli 2017 richtete die belangte Behörde gemäß § 103 Abs. 2 KFG eine Lenkeranfrage an den Revisionswerber, in welcher sie ihn aufforderte, als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Fahrzeugs mitzuteilen, wer dieses Fahrzeug am 16. Juli 2017 um 13.52 Uhr an einem näher bezeichneten Ort "gelenkt/verwendet bzw. zuletzt vor diesem Zeitpunkt am Tatort abgestellt" habe, oder die Person zu benennen, welche die Auskunft erteilen könne. 2 Nac... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;VwGVG 2014 §17;ZPO §292 Abs2 impl;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;ZustG §22 Abs1;ZustG §22 Abs2;
Rechtssatz: Fehlen auf dem Rückschein Angaben darüber, ob und auf welche Art und Weise die Hinterlegung der Verständigung erfolgt ist, so liegt keine Beurkundung einer erfolgten Verständigung von der Hinterlegung vor. Das Fehlen eines solchen wesent... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;VwGG §42 Abs2 Z1;VwGVG 2014 §17;ZPO §292 Abs2;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;ZustG §22 Abs1;ZustG §7;
Rechtssatz: Für die Wirksamkeit der Zustellung durch Hinterlegung gemäß § 17 Abs. 3 ZustG kommt es gerade darauf an, ob auf dem Zustellnachweis, der als öffentliche Urkunde Beweis über die Zustellung durch Hinterleg... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, MA 37, vom 16. Februar 2005 wurde der Beschwerdeführerin als Bauwerberin die Bewilligung erteilt, auf dem Grundstück Nr. 1348/12, Parkring 12, der Liegenschaft EZ 852, KG Innere Stadt Wien, folgende bauliche Änderungen vorzunehmen: "Im 6., 7. und 9. Stock sollen Büroeinheiten zu insgesamt 15 neuen Wohneinheiten umgebaut werden." In den mit dem Genehmigungsvermerk versehenen Einreichplänen scheint als Planverfasser die "C GmbH... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §47;ZustG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/16/0116 E 3. Juni 1993 RS 4(hier: ohne ersten Satz) Stammrechtssatz Der Rückschein, auf dem die Zustellung durch den Zusteller beurkundet wurde (§ 22 Abs 1 ZustG), ist eine öffentliche Urkunde. Als öffentliche Urkunde begründet ein "unbedenklicher" - dh die gehörige äußere Form aufweisender - Zustellnachweis die Ver... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §47;VwGG §42 Abs2 Z1;ZustG §16 Abs2;ZustG §22 Abs1;
Rechtssatz: Ist ein Rückschein auf Grund einer unklaren Übernahmebestätigung nicht als unbedenklicher Zustellnachweis zu qualifizieren, ist die belangte Behörde verpflichtet, Feststellungen darüber zu treffen, ob die die Übernahme des Bescheides bestätigende natürliche Person tatsächlich Arbe... mehr lesen...
Am 12. Jänner 2006 wurde mit der Beschwerdeführerin vor der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice eine Niederschrift zum Gegenstand "Nichteinhaltung der Kontrollmeldung vom 12.12.2005" aufgenommen. Die Beschwerdeführerin führte aus, dass sie den Kontrolltermin am 12. Dezember 2005 nicht eingehalten habe, da sie eine Autopanne gehabt und telefonisch die Auskunft einer Dame der "Serviceline" bekommen habe, dass ihr schriftlich ein "Ersatztermin zugesendet" werde. Da sie die... mehr lesen...
Der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 15. Bezirk, erließ am 28. September 2004 gegen den Beschwerdeführer ein Straferkenntnis wegen Nichteinhaltung von Verpflichtungen als Liegenschaftsmiteigentümer nach der Wiener Bauordnung. Im Akt erliegen zwei Rückscheine über die Zustellung dieses Bescheides; danach erfolgte die erste Zustellung am 5. Oktober 2004 durch Übergabe an eine Ersatzempfängerin (nach den Beschwerdeangaben die Gattin des Beschwerdeführers) als ... mehr lesen...
1. Mit dem dem Antragsteller am 29. Mai 2002 zugestellten hg. Erkenntnis vom 29. April 2002, Zl. 2000/03/0048, wurde die vom Antragsteller gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für die Steiermark vom 28. Dezember 2000, Zl. UVS 30.2-41, 42/2000-17, betreffend 1. Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960, und 2. Übertretung des Kraftfahrgesetzes 1967, gerichtete Beschwerde abgewiesen. Der Antragsteller stützt seinen folgenden Antrag auf Wiederaufnahme dieses Besc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §45 Abs1 Z4;ZPO §292 Abs2;ZustG §17;ZustG §22 Abs1;
Rechtssatz: Der vom Zusteller erstellte Zustellnachweis (Rückschein) ist eine öffentliche Urkunde, die den Beweis dafür erbringt, dass die Zustellung vorschriftsmäßig erfolgt ist, doch ist der Gegenbeweis gemäß § 292 Abs. 2 ZPO zulässig. Behauptet jemand, es lägen Zu... mehr lesen...
Mit Baugesuch vom 16. Juli 1998 (eingelangt am 17. Juli 1998) kamen die mitbeteiligten Parteien (in der Folge kurz: Bauwerber) um baubehördliche Bewilligung von Um- und Zubaumaßnahmen bei einem bestehenden Gästehaus ein (idF auch kurz: Haus X). Die Bauverhandlung vom 30. Juli 1998 wurde zur Abklärung verschiedener Fragen vertagt. In der Folge richtete der Bürgermeister mit Erledigung vom 11. August 1998 ein Ersuchen an die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck, Abteilung Gewerbebehörd... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs1;ZustG §22 Abs1;ZustG §7;
Rechtssatz: Die Vorgangsweise, einen Rückscheinbrief an mehrere Personen zu adressieren, ist unzulässig und daher nicht unproblematisch: siehe dazu Hauer, Tiroler Baurecht2, Anmerkung 3 zu § 29 TBO, mwN, oder auch die in Walter/Thienel, Verwaltungsverfahren I2, bei E 14 bis 16 zu § 7 ZustellG wiedergegebene hg. Judikatur, wie auch das ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 8. November 1994 beim Magistrat der Stadt Wien einen als "Verlängerungsantrag" bezeichneten Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung. Als derzeitigen Wohnsitz gab der Beschwerdeführer eine Adresse im 12. Wiener Gemeindebezirk an. Im Verwaltungsakt (OZ. 63) erliegt ein gefertigter Bescheidentwurf vom 5. April 1995, mit dem der Antrag des Beschwerdeführers gemäß § 5 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufG) abgewiesen wird. In der Zustellverfügu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §47;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;VwGG §41 Abs1;ZPO §292;ZustG §17;ZustG §22 Abs1;
Rechtssatz: Die Behörde erster Instanz hätte dem Berufungswerber auch nach der behaupteten Verlegung seines Wohnsitzes unter Beibehaltung der Adresse im 12ten Wiener Gemeindebezirk als Geschäftssitz an dieser Adresse wirksam zustelle... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. Februar 1999 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Kraftfahrzeuges trotz nachweislicher schriftlicher Aufforderung unterlassen, der Bezirkshauptmannschaft W.-U. binnen zwei Wochen nach der am 3. Februar 1998 erfolgten Zustellung dieser Aufforderung Auskunft darüber zu erteilen, wer dieses Fahrzeug am 16. Dezember 1997 um 11... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;ZPO §292 Abs2;ZustG §16;ZustG §22 Abs1;
Rechtssatz: Die vom Zusteller erstellten Zustellnachweise sind öffentliche Urkunden, die den Beweis dafür erbringen, dass die Zustellung vorschriftsmäßig erfolgt ist. Der Gegenbeweis ist jedoch gemäß § 292 Abs 2 ZPO offen. Behauptet jemand, es lägen Zustellmängel vor, so ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1967 bestraft, weil er "als das zur Vertretung nach außen berufene Organ der Firma C Stahlhandel GesmbH in ..." auf schriftliche Aufforderung der Bundespolizeidirektion Wien vom 25. November 1993, zugestellt am 2. Dezember 1993, binnen zwei Wochen ab deren Zustellung keine Auskunft darüber erteilt habe, wer ein nach... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/03 92/16/0116 4 Stammrechtssatz Der Rückschein, auf dem die Zustellung durch den Zusteller beurkundet wurde (§ 22 Abs 1 ZustG), ist eine öffentliche Urkunde. Als öffentliche Urkunde begründet ein "unbedenklicher" - dh die gehörige äußere Form aufweisender - Zustellnachweis die Vermutung der Echtheit und der inha... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Miteigentümer eines Grundstückes in der mitbeteiligten Marktgemeinde. Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 10. Juni 1992 wurde dem Beschwerdeführer und einem weiteren Miteigentümer ein ergänzender Wasseranschlussbeitrag anlässlich der Aufstockung und des Umbaues des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück vorgeschrieben. Auf Grund der Berufung des Beschwerdeführers änderte der Gemeindevorstand der mitbeteiligten Mark... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;VwGG §41 Abs1;ZPO §292;ZustG §22 Abs1;
Rechtssatz: Enthält der angefochtene Bescheid, mit dem das Rechtsmittel als verspätet zurückgewiesen wurde, bereits den Hinweis auf den Nachweis der Zustellung an den Bf, so hat dieser in der Beschwerde Angaben zu machen, die geeignet sind, allenfalls in Verbindung mit we... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 26. November 1997 wurde die mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 1. Juli 1997 wegen Verspätung ausgesprochene Zurückweisung des Einspruches der Beschwerdeführerin gegen eine Strafverfügung dieser Behörde gemäß § 66 Abs. 4 AVG bestätigt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend machende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;ZustG §17 Abs2;ZustG §21 Abs2;ZustG §22 Abs1;
Rechtssatz: Aus der Ankreuzung eines offenbar lediglich für postinterne Vorgänge maßgeblichen Stempelabdruckes auf der Rückseite des Zustellkuverts können keine Schlüsse auf die Richtigkeit der im Rückschein bezeugten Vorgänge gezogen werden. Schlagworte Grundsatz der Unbeschränkthei... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 37, vom 21. März 1995 wurde dem Beschwerdeführer als Miteigentümer des Grundstückes Nr. .584, S-Straße 195, inneliegend der Liegenschaft EZ 435, KG X, gemäß § 129 Abs. 10 der Bauordnung für Wien aufgetragen, binnen zwölf Monaten nach Rechtskraft dieses Bescheides das ohne baubehördliche Bewilligung erweiterte bzw. umgebaute Gasthaus im Gesamtausmaß von ca. 400 m2 zu beseitigen. Im die Zustellung dieses Bescheides dokumen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §22 Abs1;
Rechtssatz: Gem § 22 Abs 1 ZustG ist die Zustellung vom Zusteller auf dem Zustellnachweis (Zustellschein, Rückschein) zu beurkunden. Der Gegenbeweis ist jedoch zulässig (Hinweis E 27.8.1996, 96/05/0054). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996050055.X01 Im RIS seit 24.11.2000 ... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 22. Dezember 1995 wurde der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der Jugoslawischen Föderation, gemäß § 17 Abs. 1 Fremdengesetz- FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ausgewiesen. Der Beschwerdeführer halte sich seit 1990 im Bundesgebiet auf und habe bis 25. Dezember 1994 Sichtvermerke erhalten. Dazwischen liege allerdings ein unrechtmäßiger Aufenthalt (vom 16. Jänn... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs2;ZustG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/03 92/16/0116 4 Stammrechtssatz Der Rückschein, auf dem die Zustellung durch den Zusteller beurkundet wurde (§ 22 Abs 1 ZustG), ist eine öffentliche Urkunde. Als öffentliche Urkunde begründet ein "unbedenklicher" - dh die gehörige äußere Form aufweisender - Zustellnachweis die Vermu... mehr lesen...
Am 3. April 1989 wurden beim Postamt T zwei RSa-Briefsendungen hinterlegt. Inhalt dieser Briefsendungen waren jeweils Bescheide (unter anderem Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO für die Jahre 1983 bis 1986) vom 29. März 1989 an die beschwerdeführende GmbH & Co KG zu Handen AR in T, B-Platz 1. Mit Telegramm vom 5. Mai 1989 erhob die Beschwerdeführerin Berufung gegen diese Feststellungsbescheide. Diese wurde in der Folge als verspätet zurückgewiesen, weil die Berufungsfrist ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §273 Abs1 litb;BAO §278;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;ZustG §22 Abs1;ZustG §4;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Verbauungsabsicht Badesee European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1992140095.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 15. Februar 1995 wurde die Berufung der Beschwerdeführer gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom 20. Dezember 1994, mit welchem "die Flüchtlingseigenschaft" der Beschwerdeführer "aberkannt" worden war, als verspätet zurückgewiesen. Aus der bei den Akten befindlichen Empfangsbestätigung sei ersichtlich, daß der angefochtene Bescheid des Bundesasylamtes (von der Erstbeschwerdefüh... mehr lesen...