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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §47;Rechtssatz
Ist ein Rückschein auf Grund einer unklaren Übernahmebestätigung nicht als unbedenklicher Zustellnachweis zu qualifizieren, ist die belangte Behörde verpflichtet, Feststellungen darüber zu treffen, ob die die Übernahme des Bescheides bestätigende natürliche Person tatsächlich Arbeitnehmer(in) des Bescheidadressaten (eine GmbH), der (die) an sich auch für eine juristische Person tauglicher Ersatzempfänger sein kann (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 13. Oktober 1992, Zl. 92/07/0114, VwSlg 13.720/A), war, wie im Rückschein beurkundet.
Schlagworte
VerfahrensbestimmungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007050205.X03Im RIS seit
03.12.2008Zuletzt aktualisiert am
01.01.2009