RS Vwgh 2000/12/5 99/06/0152

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Veröffentlicht am 05.12.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §13 Abs1;
ZustG §22 Abs1;
ZustG §7;

Rechtssatz

Die Vorgangsweise, einen Rückscheinbrief an mehrere Personen zu adressieren, ist unzulässig und daher nicht unproblematisch: siehe dazu Hauer, Tiroler Baurecht2, Anmerkung 3 zu § 29 TBO, mwN, oder auch die in Walter/Thienel, Verwaltungsverfahren I2, bei E 14 bis 16 zu § 7 ZustellG wiedergegebene hg. Judikatur, wie auch das hg. Erkenntnis vom 30. Juni 1994, Zlen. 93/06/0002 und 0003).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999060152.X01

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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