Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17;
Rechtssatz: Beginnt die Abwesenheit von der Abgabestelle erst am Tag nach dem Zustellversuch und der Hinterlegung der Sendung sowie der Verständigung hievon, so konnte der Empfänger rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme kommt es hiebei nach stRsp des VwGH nicht an (Hinweis E 25.6.1986, 85/11/0245, B 21.2.1990, 89/02/0... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. Oktober 1990 wurde der Beschwerdeführer dreier Übertretungen der StVO für schuldig befunden und hiefür bestraft. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat erwogen: Der Beschwerdeführer hält den angefochtenen Bescheid unter anderem wegen Verstoßes gegen die Vorschrift des § 51 Abs. 5 VStG 1950 für rechtswidrig, weil dieser nicht innerhalb eines ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17;ZustG §21 Abs2;
Rechtssatz: Das Ersuchen um Anwesenheit im Sinne des § 21 Abs 2 erster Satz ZustG entfaltet keine Wirkung, wenn der Empfänger zum Zeitpunkt dieser Ankündigung (beim ersten erfolglosen Zustellversuch) von der Abgabestelle abwesend ist, womit auch eine Hinterlegung nach § 17 ZustG unzulässig wird. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Empfänger vor ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Magistratsabteilung 37 (Baupolizei) des Magistrates der Stadt Wien vom 19. Mai 1987 wurde dem Beschwerdeführer als Bauwerber die Fortführung der im Hause Wien 5., A-Gasse 12, EZ nnnn, KG Margareten, begonnenen baulichen Änderungen, nämlich die Zusammenlegung von Wohnungen und Einbeziehung von Gangteilen und Gangaborten im 3. Stock auf Grund des § 127 Abs. 8 der Bauordnung für Wien untersagt. Die wegen Übertretung des § 60 Abs. 1 lit. c der Bauordnung für Wien erla... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §63 Abs1;B-VG Art131a;VwGG §34 Abs1;ZustG; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):88/05/0148 88/05/0147
Rechtssatz: Die Zustellung eines Bescheides stellt einen wesentlichen Teil der Bescheiderlassung dar; eine angenommene Rechtswidrigkeit de... mehr lesen...
Mit dem an die Verlassenschaft nach MM gerichteten, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid, wurde von der belangten Behörde über eine Berufung der genannten Verlassenschaft entschieden. Die Ausfertigung dieser Berufungsentscheidung wurde dem Vertreter der Verlassenschaft am 13. April 1990 zugestellt. Bereits mit Beschluß des Gerichtes vom 13. März 1990 war jedoch der Nachlaß nach MM der Beschwerdeführerin eingeantwortet worden. Die Rechtskraft dieses Beschlusses war am ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;VwGG §34 Abs1;ZustG;
Rechtssatz: Wenn eine Rechtsperson (hier: Verlassenschaft) zum Zeitpunkt der Erlassung (Zustellung) des angefochtenen Berufungsbescheides und damit der Bescheidadressat nicht mehr existiert, ist die Berufungsentscheidung nie in den Rechtsbestand eingegangen. Schlagworte Offenbare Unzuständigke... mehr lesen...
Vorauszuschicken ist, daß der angefochtene Bescheid zwar an die „Firma“ E Gesellschaft mbH in Wien, F-Gasse, adressiert ist, jedoch - im Sinne einer dementsprechenden Beschwerdebehauptung - von einer mit der Beschwerdeführerin bestehenden Personenidentität auszugehen ist, weil laut Eintragung vom 26. Februar 1988 im Handelsregister des Handelsgerichtes Wien zu HRB nn (dessen beglaubigte Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt wurde) eine Firmenänderung auf die Beschwerdeführeri... mehr lesen...
Index: VwGG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs3ZustG §17 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/02/0118Besprechung in:AnwBl 1990/9, S 524;
Rechtssatz: Wenn der Vertreter des Empfängers im Sinne des § 13 Abs 3 ZustellG wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, gilt die hinterlegte Sendung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17;AVG §21;AVG §62 Abs3;ZustG;
Rechtssatz: Ein Recht auf neuerliche Zustellung eines Bescheides besteht nicht. Die Abweisung eines (solchen) Begehrens auf Bescheidzustellung, wenn diese bereits rechtswirksam erfolgt ist, ist nicht rechtswidrig. Das Recht auf Akteneinsicht eines Besch hat mit der Frage des Rechtes auf neuerliche Zustellung nichts zu tun. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §275;VwGG §41 Abs1;ZustG §17;ZustG §7; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 179;
Rechtssatz: Wird ein Bescheid des Finanzamtes, mit dem einer Berufung gem § 275 BAO als zurückgenommen erklärt wurde, mit der
Begründung: bekämpft, der Auftrag zur Behebung der der Berufung anhaftenden Män... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs4;ZustG §17;
Rechtssatz: Die Sonderregelung des § 13 Abs 4 ZustG lässt im Umfang ihres Anwendungsbereiches keinen Raum für die Anwendung des § 17 ZustG. Sie käme nur in dem Fall zum tragen, dass entweder in der Kanzlei kein Angestellter vorhanden ist oder nur ein solcher, der gem § 13 Abs 4 zweiter Halbsatz ZustG von der Entgegennahme von Postsendungen ausgeschl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17;ZustG §21 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0170 E 22. September 1987 RS 1 Stammrechtssatz Ist der Empfänger wegen Abwesenheit (infolge Urlaubs) gar nicht in der Lage, von der Ankündigung des zweiten Zustellversuches Kenntnis zu nehmen, dann geht auch das an ihn gerichtete Ersuchen, beim zweiten Zustellversuch an der Abgabestelle anwesend zu sein, ins Le... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17;ZustG §21 Abs2;
Rechtssatz: Ist der Empfänger wegen Abwesenheit (infolge Urlaubs) gar nicht in der Lage, von der Ankündigung des zweiten Zustellversuches Kenntnis zu nehmen, dann geht auch das an ihn gerichtete Ersuchen, beim zweiten Zustellversuch an der Abgabestelle anwesend zu sein, ins Leere. European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17;ZustG §21 Abs2;
Rechtssatz: Ist eine Zustellung nicht ordnungsgemäß beurkundet, so hat doch die Behörde die Möglichkeit, auf andere Weise nachzuweisen, dass der angefochtene Bescheid dem Adressaten in einer allen gesetzlichen Erfordernissen entsprechenden Weise zugestellt wurde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:198... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1;VwGG §34 Abs1;ZustG §17;
Rechtssatz: Die Zurückweisung einer (nicht erhobenen) Berufung gegen ein nicht erlassenes Straferkenntnis bewirkt keine Rechtsverletzung. Schlagworte Instanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde
subjektive Rechtsverle... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AbgEO §15 Abs2;BAO §212;BAO §229;ZustG §17;ZustG §7;
Rechtssatz: Die bloße Behauptung, die Zustellung der Abgabenbescheide hätte durch Hinterlegung nicht rechtswirksam vorgenommen werden können, da der Abgabepflichtige "ortsabwesend gewesen sei", ohne nähere Angaben über Dauer und Ursache der Abwesenheit reicht nicht aus, um eine... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §22;AVG §45 Abs2;VStG §24;ZustG §17;ZustG §21 Abs2;
Rechtssatz: Trotz der Behauptung des Beschuldigten, er habe das Straferkenntnis am 14.d.M. beim Zustellpostamt in Wien behoben, irrtümlich jedoch das Datum 13.d.M. hingesetzt, obwohl er am 13. in Salzburg war, gelangte die Behörde unter Berücksichtigung des für die Zustellung zu eigenen Handen bestimmten Rückscheines, d... mehr lesen...