RS Vwgh 1987/9/22 86/14/0170

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Veröffentlicht am 22.09.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §17;
ZustG §21 Abs2;

Rechtssatz

Ist eine Zustellung nicht ordnungsgemäß beurkundet, so hat doch die Behörde die Möglichkeit, auf andere Weise nachzuweisen, dass der angefochtene Bescheid dem Adressaten in einer allen gesetzlichen Erfordernissen entsprechenden Weise zugestellt wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986140170.X02

Im RIS seit

12.05.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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