RS Vwgh 1987/1/28 86/13/0133

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Veröffentlicht am 28.01.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AbgEO §15 Abs2;
BAO §212;
BAO §229;
ZustG §17;
ZustG §7;

Rechtssatz

Die bloße Behauptung, die Zustellung der Abgabenbescheide hätte durch Hinterlegung nicht rechtswirksam vorgenommen werden können, da der Abgabepflichtige "ortsabwesend gewesen sei", ohne nähere Angaben über Dauer und Ursache der Abwesenheit reicht nicht aus, um einen offenkundigen, nicht geheilten Zustellmangel nachzuweisen bzw glaubhaft zu machen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986130133.X02

Im RIS seit

28.01.1987

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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