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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AbgEO §15 Abs2;Rechtssatz
Die bloße Behauptung, die Zustellung der Abgabenbescheide hätte durch Hinterlegung nicht rechtswirksam vorgenommen werden können, da der Abgabepflichtige "ortsabwesend gewesen sei", ohne nähere Angaben über Dauer und Ursache der Abwesenheit reicht nicht aus, um einen offenkundigen, nicht geheilten Zustellmangel nachzuweisen bzw glaubhaft zu machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986130133.X02Im RIS seit
28.01.1987Zuletzt aktualisiert am
11.03.2011