RS Vwgh 1987/11/12 87/02/0127

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.11.1987
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §17;
ZustG §21 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/14/0170 E 22. September 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Ist der Empfänger wegen Abwesenheit (infolge Urlaubs) gar nicht in der Lage, von der Ankündigung des zweiten Zustellversuches Kenntnis zu nehmen, dann geht auch das an ihn gerichtete Ersuchen, beim zweiten Zustellversuch an der Abgabestelle anwesend zu sein, ins Leere.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987020127.X01

Im RIS seit

17.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten