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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §17;Rechtssatz
Ist der Empfänger wegen Abwesenheit (infolge Urlaubs) gar nicht in der Lage, von der Ankündigung des zweiten Zustellversuches Kenntnis zu nehmen, dann geht auch das an ihn gerichtete Ersuchen, beim zweiten Zustellversuch an der Abgabestelle anwesend zu sein, ins Leere.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986140170.X01Im RIS seit
12.05.2005