Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch seine Richterin HR Mag. Baar über die Beschwerde des Herrn A, vertreten durch Herrn B, Rechtsanwalt in ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 12. April 2018, Zl. ***, den BESCHLUSS: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 50 i.V.m. § 28 Abs. 1 VwGVG als unzulässig zurückgewiesen. 2. Gegen diesen Beschluss ist gemäß § 25a VwGG eine ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG n... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 29.10.2019 Norm: VwGVG 2014 §28 Abs1VwGVG 2014 §50ZustG §11 Abs1RHStRÜbk Eur Art5 Abs3
Rechtssatz: Bescheide sind grundsätzlich in deutscher Sprache zu erlassen, jedoch ist aufgrund des Art 5 Abs 3 des Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (ABl. C197 vom 12. Juli 2000) ein entsprechender Bescheid und sohin auch... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch die Richterin HR Mag. Parich-Gabler über die Beschwerde des A, ***, ***, Slowakei, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 26.09.2018, Zl. ***, betreffend Übertretung des LSD-BG, folgenden BESCHLUSS 1. Die Beschwerde wird gemäß § 31 Abs 1 Verwaltungsgerichtsverfahrens-gesetz (VwGVG) als unzulässig zurückgewiesen. 2. Die ordentliche Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG ni... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 01.02.2019 Norm: VStG 1991 §46 Abs1aRHStRÜbk Eur 2005 Art 5 Abs3ZustG §11 Abs1ZustG §7
Rechtssatz: Art 5 Abs 3 des Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist im Lichte des Art 6 Abs 1 EMRK zu sehen, wonach Dokumente, die ins Ausland zugestellt werden, in einer dem Empfänger verständlichen Sprache abzufassen bzw. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 01.02.2019 Norm: VStG 1991 §46 Abs1aRHStRÜbk Eur 2005 Art 5 Abs3ZustG §11 Abs1ZustG §7
Rechtssatz: Für die Frage der Heilung von Mängeln einer im Ausland erfolgten Zustellung ist grundsätzlich § 7 ZustG maßgeblich, es sei denn, aus einem internationalen Abkommen ergäbe sich ausdrücklich oder von seiner Zwecksetzung her Gegenteiliges (vgl VwGH 85/01/0244, 96/17/0348,2002/17/01... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 01.02.2019 Norm: VStG 1991 §46 Abs1aRHStRÜbk Eur 2005 Art 5 Abs3ZustG §11 Abs1ZustG §7
Rechtssatz: Sinn und Zweck des Art 5 des Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union betreffend die Übersendung und Zustellung von Verfahrensurkunden im Ausland ist, dass der Adressat der Sendung Kenntnis über den Inhalt derselben e... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch seine Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des A, vertreten durch B, ***, ***, *** gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Niederösterreich vom 23. Oktober 2018, Zl. ***, folgenden BESCHLUSS 1. Die Beschwerde wird gemäß § 31 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsverfahrens-gesetz (VwGVG) als unzulässig zurückgewiesen. 2. Gegen diesen Beschluss ist gemäß § 25a Verwaltungsgerichtshofges... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 04.01.2019 Norm: VStG 1991 §46 Abs1aRHStRÜbk Eur 2005 Art5 Abs3ZustG §7ZustG §11 Abs1
Rechtssatz: Art 5 Abs 3 des Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist im Lichte des Art 6 Abs 1 EMRK zu sehen, wonach Dokumente, die ins Ausland zugestellt werden, in einer dem Empfänger verständlichen Sprache abzufassen bzw. z... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 04.01.2019 Norm: VStG 1991 §46 Abs1aRHStRÜbk Eur 2005 Art5 Abs3ZustG §7ZustG §11 Abs1
Rechtssatz: Für die Frage der Heilung von Mängeln einer im Ausland erfolgten Zustellung ist grundsätzlich § 7 ZustG maßgeblich, es sei denn, aus einem internationalen Abkommen ergäbe sich ausdrücklich oder von seiner Zwecksetzung her Gegenteiliges (vgl VwGH 85/01/0244; 96/17/0348; 2002/17/01... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch Leisser als Einzelrichter betreffend die Beschwerden des Herrn A in ***, Slowakei gegen die Straferkenntnisse der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf zu den Zahlen ***, ***, ***, sämtliche datiert mit 01.08.2018, betreffend Strafverhängungen nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) den BESCHLUSS: 1. Die Beschwerden werden gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unzulässig zurü... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Dr. Köchle als Einzelrichterin über die Beschwerde des VB, ***, ***, in Ungarn, gegen 1. das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 21. November 2016, Zl. BNS2-V-16 30552/5 (protokolliert zu LVwG-S-129/001-2017) 2. das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 21. November 2016, Zl. BNS2-V-16 30553/5 (protokolliert zu LVwG-S-130/001-2017) und 3. das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 08.03.2018 Norm: ZustG §11 Abs1RHStRÜbk Eur 2005 Art5RHStRÜbk Eur 2005 Art3
Rechtssatz: Ergeben sich im Verfahren Hinweise darauf, dass der Empfänger [des Straferkenntnisses] der deutschen Sprache nicht ausreichend kundig ist, bedarf es zur Wirksamkeit der Zustellung [hier: in Ungarn] aufgrund von Artikel 5 Abs. 3 EU RHÜ 2000 des Anschlusses einer Übersetzung [hier: in die u... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 08.03.2018 Norm: ZustG §11 Abs1RHStRÜbk Eur 2005 Art5RHStRÜbk Eur 2005 Art3
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen in internationalen Abkommen zwingend vorgesehene Übersetzungspflichten stellt im Lichte des § 7 ZustellG einen unheilbaren Zustellmangel dar [vgl. stRspr. des VwGH]. Dies deshalb, weil dem Empfänger auf Grund der fehlenden Übersetzung ein unvollständiges Schriftstück zuge... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 08.03.2018 Norm: ZustG §11 Abs1RHStRÜbk Eur 2005 Art5RHStRÜbk Eur 2005 Art3
Rechtssatz: Vor dem Hintergrund der in Art 5 RHÜ 2000 normierten Übersetzungspflicht und der grundrechtlichen Vorgaben von Art 6 EMRK sowie Art 47 GRC erscheint es zum einen problematisch, bei einem der deutschen Sprache nicht mächtigen Beschuldigten in einem Verwaltungsstrafverfahren davon auszugehen... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Allraun als Einzelrichter über die Beschwerde des Herrn ÁGR, geb. ***, p.A. ***, ***, Ungarn, vertreten durch Herrn Mag. Geza Simonfay, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wiener Neustadt vom 28.11.2016, Zl. WN/52967/VS-AV/5, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz VwGVG) als unzulässig zurückgewiesen. 2... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 14.12.2017 Norm: ZustG §11 Abs1RHStRÜbk Eur Art5 Abs3
Rechtssatz: Bei Zustellungen auf Grund von bilateralen Abkommen sowie des Amtshilfeabkommens, BGBl. Nr. 708/1995, und der Verordnung (EG-Nr. 515/97), betreffend jeweils Zustellungen in zollrechtlichen und abgabenrechtlichen Angelegenheiten, stellt das Fehlen der nach diesen Vorschriften zwingend anzuschließenden Übersetzun... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 14.12.2017 Norm: ZustG §11 Abs1RHStRÜbk Eur Art5 Abs3
Rechtssatz: Eine Zustellung ohne die erforderliche Übersetzung ist im Lichte der maßgeblichen Folgerungen aus dem fairtrial-Gebot des Art. 6 EMRK unwirksam, dh die Zustellung gilt nicht als erfolgt. Schlagworte Verfahrensrecht; Zustellmangel; European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 14.12.2017 Norm: ZustG §11 Abs1RHStRÜbk Eur Art5 Abs3
Rechtssatz: Hat die Zustellung des Straferkenntnisses rechtlich noch gar nicht stattgefunden, ist der Bescheid auch nicht rechtswirksam erlassen worden [eine dagegen erhobene Beschwerde ist als unzulässig zurückzuweisen]. Schlagworte Verfahrensrecht; Zustellmangel; European ... mehr lesen...