Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
14.12.2017Norm
ZustG §11 Abs1Rechtssatz
Bei Zustellungen auf Grund von bilateralen Abkommen sowie des Amtshilfeabkommens, BGBl. Nr. 708/1995, und der Verordnung (EG-Nr. 515/97), betreffend jeweils Zustellungen in zollrechtlichen und abgabenrechtlichen Angelegenheiten, stellt das Fehlen der nach diesen Vorschriften zwingend anzuschließenden Übersetzung in die Sprache jenes Landes, in welches zugestellt werden soll, einen unheilbaren Zustellmangel dar (vgl. VwGH ZI. 87/16/0110 und Zl. 2010/16/0103).
Schlagworte
Verfahrensrecht; Zustellmangel;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2017:LVwG.S.649.001.2017Zuletzt aktualisiert am
27.02.2018