Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
08.03.2018Norm
ZustG §11 Abs1Rechtssatz
Ein Verstoß gegen in internationalen Abkommen zwingend vorgesehene Übersetzungspflichten stellt im Lichte des § 7 ZustellG einen unheilbaren Zustellmangel dar [vgl. stRspr. des VwGH]. Dies deshalb, weil dem Empfänger auf Grund der fehlenden Übersetzung ein unvollständiges Schriftstück zugekommen ist.
Schlagworte
Verfahrensrecht; Zustellung; Übersetzung; Verletzung in Rechten; Mehrparteienverfahren;Anmerkung
VwGH 01.10.2018, Ro 2018/11/0026-3, EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.S.129.001.2017Zuletzt aktualisiert am
15.10.2018