Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 27. Jänner 1989 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 32 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) die wasserrechtliche Bewilligung zur Einleitung der in seinem Betrieb anfallenden Fleischereiabwässer nach mechanischer Reinigung in die Kanalisation der Marktgemeinde G. - befristet bis 31. Dezember 1991 - erteilt. Mit Bescheid des LH vom 6. April 1992 wurde gemäß den §§ 27 Abs. 1 lit. c und 29 WRG 1959 festgestellt, daß d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs2;AVG §68 Abs1;AVG §68 Abs7;AVG §69;AVG §71;VwGG §34 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §29 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/12/13 94/07/0164 1
(hier: Antrag um Erstreckung einer Frist zur Durchführung
letztmaliger Vorkehrungen nach § 29 Abs 1 WRG). Stammrechtssatz Nach der stR... mehr lesen...
I. 1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen im Instanzenzug ergangene Bescheide des Bundesministers für Inneres vom 7. Oktober 1994, mit welchen Anträge der Beschwerdeführer auf Verlängerung von Bewilligungen nach dem Aufenthaltsgesetz gemäß § 6 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufG, BGBl. Nr. 466/1992, in der Fassung vor der Novelle BGBl. Nr. 351/1995) abgewiesen wurden. Begründet wurden die angefochtenen Bescheide damit, daß die Antragsteller im Besitz von bis zum 1. Jänner 1... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wies der Bundesminister für Inneres (die belangte Behörde) den Antrag der Beschwerdeführerin vom 11. Juli 1994 auf Verlängerung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz gemäß § 6 Abs. 3 dieses Gesetzes ab. Begründet wird die angefochtene Entscheidung damit, daß der Antrag der Beschwerdeführerin auf Verlängerung ihrer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz am 11. Juli 1994 eingebracht worden sei und ihre bisherige Bewi... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) vom 8. Jänner 1995 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Verlängerung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz gemäß § 6 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufG, BGBl. Nr. 466/1992 idF vor der Novelle BGBl. Nr. 351/1995) abgewiesen. Die belangte Behörde begründete ihre Entscheidung damit, daß die Geltungsdauer der bisherigen Aufenthaltsbewilligung des Beschwerdeführers a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AVG §71;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995180727.X01 Im RIS seit 02.05.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AVG §71;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995180404.X01 Im RIS seit 02.05.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AVG §71; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/18/0955
94/18/0956
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994180954.X01 Im RIS seit 02.05.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß §§ 6 Abs. 2 und 13 Abs. 1 AufG sowie gemäß § 5 Abs. 1 AufG iVm § 10 Abs. 1 Z. 6 FrG abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer wäre zuletzt aufgrund eines Sichtvermerkes bis zum 31. Dezember 1993 zum Aufenthalt im Inland berechtigt gewesen. Nach seinen eigenen Angaben sei er am 22. September 1994 als Sta... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §13 Abs1;AVG §71;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/15 94/18/0666 1 Stammrechtssatz Die Stellung eines Antrages nach § 13 Abs 1 zweiter Satz AufenthaltsG 1992 dient der Durchsetzung des materiell-rechtlichen Anspruches des Fremden auf Verlängerung seines Aufenthaltsrechtes. Die dafür v... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Antrag des Beschwerdeführers auf Verlängerung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz gemäß § 6 Abs. 3 leg. cit. nicht stattgegeben. In der Begründung: geht die belangte Behörde davon aus, daß dem Beschwerdeführer eine Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz mit einer Geltungsdauer bis 31. August 1994 erteilt worden sei. Da er den Verlängerungsantrag erst am 5. August 1994 eingebracht habe, sei die Frist des § 6 Ab... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AVG §71;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995190108.X01 Im RIS seit 02.05.2001 mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 13. März 1995 wies der Bundesminister für Inneres (die belangte Behörde) den Antrag des Beschwerdeführers vom 12. Juli 1994 auf Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß § 6 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes ab. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß der Beschwerdeführer eine Aufenthaltsbewilligung bis zum 2. Juli 1994 gehabt habe; gemäß § 6 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes seien Anträge auf Verlä... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) vom 30. Juni 1994 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß § 13 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz abgewiesen. Begründet wurde der Bescheid damit, daß der letzte der Beschwerdeführerin erteilte Sichtvermerk eine Gültigkeitsdauer bis 8. Jänner 1994 gehabt habe, daher die Beschwerdeführerin, um die Voraus... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) vom 8. Jänner 1995 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Verlängerung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz gemäß § 6 Abs. 3 dieses Gesetzes abgewiesen. Der Beschwerdeführerin sei eine Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz mit einer Gültigkeit bis 15. Juni 1994 erteilt worden. Von diesem Tag an gerechnet ergebe sich als letzter Tag der für einen Verlänger... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 21. März 1995 wies der Bundesminister für Inneres (die belangte Behörde) den Antrag der Beschwerdeführerin vom 27. Mai 1994 auf Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß § 6 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes ab. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß die Beschwerdeführerin eine Aufenthaltsbewilligung bis zum 15. Juni 1994 gehabt habe; gemäß § 6 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes seien Anträge auf Ve... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) vom 8. September 1994 wurde der am 9. Juni 1993 gestellte, gemäß § 7 Abs. 7 FrG als Antrag auf Erteilung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz gewertete Antrag des Beschwerdeführers gemäß § 13 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz abgewiesen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, daß der dem Beschwerdeführer zuletzt ert... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AVG §71;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995210113.X01 Im RIS seit 02.05.2001 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §13 Abs1;AVG §71;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/15 94/18/0666 1 Stammrechtssatz Die Stellung eines Antrages nach § 13 Abs 1 zweiter Satz AufenthaltsG 1992 dient der Durchsetzung des materiell-rechtlichen Anspruches des Fremden auf Verlängerung seines Aufenthaltsrechtes. Die dafür v... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AVG §71;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995210612.X01 Im RIS seit 02.05.2001 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §13 Abs1;AVG §71;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/15 94/18/0666 1 Stammrechtssatz Die Stellung eines Antrages nach § 13 Abs 1 zweiter Satz AufenthaltsG 1992 dient der Durchsetzung des materiell-rechtlichen Anspruches des Fremden auf Verlängerung seines Aufenthaltsrechtes. Die dafür v... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AVG §71;VwRallg;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995210613.X01 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wies der Bundesminister für Inneres (die belangte Behörde) den Antrag der Beschwerdeführerin vom 30. Juni 1994 auf Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß § 6 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz ab. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, die Beschwerdeführerin habe eine Aufenthaltsbewilligung bis zum 1. Juli 1994; gemäß § 6 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes seien Anträge auf Verlängerung spätestens vier Wochen v... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 27. Februar 1995 wies der Bundesminister für Inneres (die belangte Behörde) den Antrag der Beschwerdeführerin vom 22. November 1994 auf Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß § 6 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes ab. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß die Beschwerdeführerin eine Aufenthaltsbewilligung bis zum 9. Dezember 1994 habe; Anträge auf Verlängerung seien spätestens vier Wochen vor... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 31. März 1995 wies der Bundesminister für Inneres (die belangte Behörde) den Antrag des Beschwerdeführers vom 12. April 1994 auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß den §§ 5 Abs. 1 und 6 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes ab. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, gemäß § 6 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes seien Anträge auf Verlängerung spätestens vier Wochen vor Ablauf der Geltungsdauer einer Bewil... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 7. April 1995 wies der Bundesminister für Inneres (die belangte Behörde) den Antrag des Beschwerdeführers vom 8. November 1994 auf Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung ab. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß der Beschwerdeführer eine Aufenthaltsbewilligung bis zum 30. November 1994 habe; gemäß § 6 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes seien Anträge auf Verlängerung spätestens vier Wochen vor Ablau... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 27. März 1995 wies der Bundesminister für Inneres (die belangte Behörde) den Antrag des Beschwerdeführers vom 21. Juni 1994 auf Verlängerung von dessen Aufenthaltsbewilligung ab. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, der Beschwerdeführer habe sich zwar zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten, jedoch den Verlängerungsantrag nicht rechtzeitig geste... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wies der Bundesminister für Inneres (die belangte Behörde) den Antrag der Beschwerdeführerin vom 7. November 1994 auf Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß § 6 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes ab. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß die Beschwerdeführerin eine Aufenthaltsbewilligung bis zum 24. November 1994 habe; Anträge auf Verlängerung seien spätestens vier Wochen vor Ablauf der Geltungsd... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AVG §71;VwRallg;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995180818.X01 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AVG §71;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995180789.X01 Im RIS seit 02.05.2001 mehr lesen...