Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß § 6 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz (idF. vor der Novelle BGBl. Nr. 351/1995) abgewiesen. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß dem Beschwerdeführer eine Aufenthaltsbewilligung mit einer Geltungsdauer bis zum 11. Juli 1994 erteilt worden sei. Da der Beschwerdeführer den Verlängerungsantrag erst am 6. Juli 1994 eingebracht ha... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AVG §71;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995180898.X01 Im RIS seit 02.05.2001 mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof geht auf Grund der Beschwerde und des mit der Beschwerde vorgelegten angefochtenen Bescheides von Folgendem aus: Vom Magistrat Salzburg erging am 7. Jänner 1994 gegen den Beschwerdeführer ein Straferkenntnis, welches dem Beschwerdevertreter am 12. Jänner 1994 zugestellt wurde. Die Frist für die Erhebung einer Berufung gegen dieses Straferkenntnis lief damit am 26. Jänner 1994 ab. Der Beschwerdevertreter brachte erst am 27. Jänner 1994 die Berufung ei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995090080.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der am 31. Oktober 1994 in Wien gestellte Antrag des Beschwerdeführers auf Verlängerung seiner Aufenthaltsberechtigung gemäß §§ 6 Abs. 2 und 13 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz abgewiesen. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß der dem Beschwerdeführer zuletzt erteilte Sichtvermerk bis 26. Oktober 1994 gültig gewesen sei. Mit der am 31. Oktober 1994 erfolgten Antragstellung sei die Frist des § 13 Abs. 1 Aufent... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) vom 1. Februar 1995 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung gemäß § 6 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes - AufG, BGBl. Nr. 466/1992, abgewiesen. Die Beschwerdeführerin sei im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung mit Gültigkeitsdauer bis zum 25. Oktober 1994 gewesen. Der letzte Tag der für die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantra... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §13 Abs1;AVG §71;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/15 94/18/0666 1 Stammrechtssatz Die Stellung eines Antrages nach § 13 Abs 1 zweiter Satz AufenthaltsG 1992 dient der Durchsetzung des materiell-rechtlichen Anspruches des Fremden auf Verlängerung seines Aufenthaltsrechtes. Die dafür v... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AVG §71;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995180847.X01 Im RIS seit 02.05.2001 mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) vom 1. Februar 1995 wurde dem Antrag des Beschwerdeführers auf Verlängerung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz (AufG), BGBl. Nr. 466/1992, gemäß § 6 Abs. 3 dieses Gesetzes nicht stattgegeben. Nach der Begründung: im angefochtenen Bescheid sei dem Beschwerdeführer eine Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz mit einer Gültigkeitsdauer bis zum 2. Dezember 1994 erteilt wo... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) vom 3. März 1995 wurde dem Antrag des Beschwerdeführers auf Verlängerung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz (AufG) BGBl. Nr. 466/1992, gemäß § 6 Abs. 3 leg. cit. nicht stattgegeben. Dem Beschwerdeführer sei eine Aufenthaltsbewilligung mit einer Gültigkeitsdauer bis zum 25. Mai 1994 erteilt worden. Von diesem Tag an gerechnet ergebe sich als letzter Tag der für einen ... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) vom 19. Februar 1995 wurde dem Antrag des Beschwerdeführers auf Verlängerung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz (AufG), BGBl. Nr. 466/1992, gemäß § 6 Abs. 3 dieses Gesetzes nicht stattgegeben. Nach der Begründung: im angefochtenen Bescheid sei dem Beschwerdeführer eine Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz mit einer Gültigkeitsdauer bis zum 2. Dezember 1994 erteilt w... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Verlängerung der bis 31. Jänner 1994 erteilten Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz gemäß § 6 Abs. 3 leg. cit. abgewiesen. Nach der insoweit von der Beschwerdeführerin auch nicht bestrittenen Begründung: habe sie die nach der genannten Bestimmung vorgeschriebene Frist zur Antragstellung versäumt, weil sie den Verlängerungsantrag erst am 5. Jänner 1994 eingebracht habe. Als letzter Ta... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) vom 24. Februar 1995 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Verlängerung der bis 14. Juni 1994 erteilten Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz gemäß § 6 Abs. 3 leg. cit. abgewiesen. Nach der Begründung: habe die Beschwerdeführerin die nach der genannten Bestimmung vorgeschriebene Frist zur Antragstellung versäumt, weil sie den Verlängerungsantrag erst am 24. Mai 1994 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AVG §71;VwRallg;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995210259.X01 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AVG §71;VwRallg;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995210155.X01 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AVG §71;VwRallg;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995210472.X01 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AVG §71;VwRallg;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995210498.X01 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AVG §71;VwRallg;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995210128.X01 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) vom 12. Dezember 1994 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf "Verlängerung" der Aufenthaltsberechtigung gemäß § 6 Abs. 2 und § 13 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes - AufG, BGBl. Nr. 466/1992, abgewiesen. Begründet wurde der Bescheid damit, daß der letzte dem Beschwerdeführer erteilte Sichtvermerk eine Gültigkeitsdauer bis 16. April 1994 gehabt habe, daher der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §13 Abs1;AVG §71;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/15 94/18/0666 1 Stammrechtssatz Die Stellung eines Antrages nach § 13 Abs 1 zweiter Satz AufenthaltsG 1992 dient der Durchsetzung des materiell-rechtlichen Anspruches des Fremden auf Verlängerung seines Aufenthaltsrechtes. Die dafür v... mehr lesen...
Der vorliegende Beschwerdefall gleicht in den für die Entscheidung wesentlichen Einzelheiten jenem, der dem hg. Erkenntnis vom 15. Dezember 1994, Zl. 94/18/0960, zugrunde lag. Auf dieses Erkenntnis wird gemäß § 43 Abs. 2 VwGG verwiesen. Aus den dort genannten Erwägungen war auch die vorliegende Beschwerde gemäß § 35 Abs. 1 VwGG ohne weiteres Verfahren als unbegründet abzuweisen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995180170.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AVG §71;VwRallg;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995180170.X01 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Verlängerung der bis 17. Februar 1994 erteilten Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz gemäß § 6 Abs. 3 leg. cit. abgewiesen. Nach der Begründung: habe der Beschwerdeführer die in der genannten Bestimmung vorgeschriebene Frist zur Antragstellung versäumt, weil er den Verlängerungsantrag erst am 2. Februar 1994 eingebracht habe. Über die gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde hat ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) vom 14. November 1994 wurde der Antrag des Beschwerdeführers, eines Staatsangehörigen des Sudan, auf Verlängerung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz gemäß § 6 Abs. 3 dieses Gesetzes abgewiesen. Dem Beschwerdeführer sei eine Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz mit einer Gültigkeitsdauer bis 1. April 1994 erteilt worden. Von diesem Tag an gerechnet ergebe si... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) vom 27. Oktober 1994 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Verlängerung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz gemäß § 6 Abs. 3 dieses Gesetzes abgewiesen. Der Beschwerdeführerin sei eine Aufenthaltsbewilligung mit einer Geltungsdauer bis 1. März 1994 erteilt worden. Nach § 6 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz seien Anträge auf Verlängerung einer Bewilligung späteste... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Verlängerung der bis 1. März 1994 erteilten Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz gemäß § 6 Abs. 3 leg. cit. abgewiesen. Nach der Begründung: habe der Beschwerdeführer die nach der genannten Bestimmung vorgeschriebene Frist zur Antragstellung versäumt, weil er den Verlängerungsantrag erst am 4. Februar 1994 eingebracht habe. Über die gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde hat de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AVG §71;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994181139.X01 Im RIS seit 02.05.2001 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AVG §71;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/17 94/18/0748 1 Stammrechtssatz Die Stellung eines Verlängerungsantrages nach § 6 Abs 3 AufenthaltsG 1992 dient der Durchsetzung eines materiell-rechtlichen Anspruches des Fremden, nämlich des Anspruches auf Verlängerung seines Aufenth... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AVG §71;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/17 94/18/0748 1 Stammrechtssatz Die Stellung eines Verlängerungsantrages nach § 6 Abs 3 AufenthaltsG 1992 dient der Durchsetzung eines materiell-rechtlichen Anspruches des Fremden, nämlich des Anspruches auf Verlängerung seines Aufenth... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AVG §71;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/17 94/18/0748 1 Stammrechtssatz Die Stellung eines Verlängerungsantrages nach § 6 Abs 3 AufenthaltsG 1992 dient der Durchsetzung eines materiell-rechtlichen Anspruches des Fremden, nämlich des Anspruches auf Verlängerung seines Aufenth... mehr lesen...