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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1992/02/05 88/13/0175 1Stammrechtssatz
Im Zusammenhang mit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand trifft ein Verschulden des Parteienvertreters die Partei (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit, 03te Aufl, 656 f), und zwar auch dann, wenn der Vertreter die Partei nur im Verwaltungsverfahren, nicht aber auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vertreten hat (Hinweis B 26.3.1979, 3108/78).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992180301.X04Im RIS seit
20.07.1992